Post- oder Paketdienstleister; Beantragung einer Schlichtung bei Streit
Wenn Sie bei Streitigkeiten mit einem Postunternehmen nicht zu einer Einigung kommen, kann die Bundesnetzagentur unter bestimmten Voraussetzungen schlichten.
Ziel des Schlichtungsverfahrens der Bundesnetzagentur ist es, im Interesse beider Parteien möglichst schnell eine gütliche Einigung zu erreichen. So können lange und unter Umständen teure Gerichtsverfahren vermieden werden.
Eine Schlichtung kommt in Betracht, wenn Ihre Rechte als Kundin oder Kunde eines Postunternehmens verletzt worden sind. Das kann zum Beispiel sein, weil ein Brief oder ein Paket
- verloren gegangen ist,
- entwendet wurde oder
- beschädigt wurde.
Die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur versucht, im Streit zwischen beiden Seiten zu vermitteln. Die am Verfahren beteiligten Mitarbeitenden der Schlichtungsstelle sind unparteiisch, unabhängig und verfügen über die erforderliche Sachkunde. Sie entscheidet durch eine Streitmittlerin oder einen Streitmittler, die jeweils Bedienstete der Bundesnetzagentur sind.
Voraussetzungen
Einen Schlichtungsantrag können Sie stellen, wenn
- Sie Versenderin, Versender, Empfängerin oder Empfänger einer Brief- oder Paketsendung sind,
- Ihre Sendung auf dem Versandweg
- verloren ging,
- entwendet wurde,
- beschädigt wurde oder
- ein anderes Recht aus der Postdienstleistungsverordnung verletzt wurde,
- Sie bereits vergeblich versucht haben, eine Einigung mit dem Postunternehmen zu erzielen,
- und keine Sonderbedingungen mit dem Postunternehmen vereinbart wurden.
Fristen
- Für das Einreichen Ihres Antrags gibt es keine Frist.
- Bei einem Schlichtungsvorschlag müssen beide Beteiligten in der Regel innerhalb von 3 Wochen mitteilen, ob sie den Vorschlag annehmen.
Kosten
Das Schlichtungsverfahren ist gebührenfrei. Kosten wie Porto und andere Auslagen müssen Sie als Streitpartei jeweils selbst tragen.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Schriftlicher Antrag auf Schlichtung
- Schriftlicher Antrag auf Schlichtung
- Schriftlicher Antrag auf Schlichtung
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Dem Antrag sollten Sie alle Dokumente als Kopie oder eingescannte Unterlagen beifügen, die Ihr Anliegen betreffen, zum Beispiel: Briefe, E-Mails oder Faxe mit dem Postunternehmen zu Ihrem aktuellen AnliegenAusdrucke zu SendungsverfolgungenFotos von beschädigten SendungenEinlieferungsbeleg Rechnungskopie oder anderer Nachweis über die Höhe des geltend gemachten Schadens
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Erforderliche Unterlage/n
Dem Antrag sollten Sie alle Dokumente als Kopie oder eingescannte Unterlagen beifügen, die Ihr Anliegen betreffen, zum Beispiel: Briefe, E-Mails oder Faxe mit dem Postunternehmen zu Ihrem aktuellen AnliegenAusdrucke zu SendungsverfolgungenFotos von beschädigten SendungenEinlieferungsbeleg Rechnungskopie oder anderer Nachweis über die Höhe des geltend gemachten Schadens
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Erforderliche Unterlage/n
Dem Antrag sollten Sie alle Dokumente als Kopie oder eingescannte Unterlagen beifügen, die Ihr Anliegen betreffen, zum Beispiel: Briefe, E-Mails oder Faxe mit dem Postunternehmen zu Ihrem aktuellen AnliegenAusdrucke zu SendungsverfolgungenFotos von beschädigten SendungenEinlieferungsbeleg Rechnungskopie oder anderer Nachweis über die Höhe des geltend gemachten Schadens
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Erforderliche Unterlage/n
Dem Antrag sollten Sie alle Dokumente als Kopie oder eingescannte Unterlagen beifügen, die Ihr Anliegen betreffen, zum Beispiel: Briefe, E-Mails oder Faxe mit dem Postunternehmen zu Ihrem aktuellen AnliegenAusdrucke zu SendungsverfolgungenFotos von beschädigten SendungenEinlieferungsbeleg Rechnungskopie oder anderer Nachweis über die Höhe des geltend gemachten Schadens
Online Verfahren
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Online-Antrag auf Schlichtung
Sie können die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens online bei der Bundesnetzagentur beantragen. -
Online-Antrag auf Schlichtung
Sie können die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens online bei der Bundesnetzagentur beantragen. -
Online-Antrag auf Schlichtung
Sie können die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens online bei der Bundesnetzagentur beantragen.
Weiterführende Links
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Stand
02.09.2022, 08:09 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (siehe BayernPortal)