Geburtshilfe; Beantragung einer Förderung für Defizitausgleich für Krankenhaus
Der Freistaat Bayern unterstützt Landkreise und kreisfeie Städte, die Defizite kleinerer Abteilungen Gynäkologie und Geburtshilfe ausgleichen.
Zweck der Zuwendung ist eine Unterstützung der Landkreise und kreisfreien Städte im ländlichen Raum, die das Defizit einer in ihrem Gebiet gelegenen Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe an einem Plankrankenhaus ausgleichen. Insgesamt soll damit die flächendeckende und qualitativ hochwertige geburtshilfliche Versorgung in Krankenhäusern gesichert und aufrechterhalten werden
ZuwendungsempfängerZuwendungsempfänger sind Landkreise und kreisfreie Städte in Bayern.
Art und HöheDie Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung als Projektförderung gewährt.
Die Landkreise und kreisfreien Städte erhalten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu 85 % der Summe, mit der sie in Erfüllung ihrer Sicherstellungsverpflichtung nach Art. 51 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 LKrO, Art. 9 Abs. 1 Satz 2 GO das Defizit einer in ihrem Gebiet gelegenen Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe an einem Plankrankenhaus im Sinne des Art. 5 Abs. 2 BayKrG ganz oder teilweise ausgeglichen haben, höchstens jedoch eine Million Euro pro Krankenhaus und Haushaltsjahr.
Voraussetzungen
Fördervoraussetzung sind relativ geringe Geburtenzahlen in Verbindung mit dem Status als Hauptversorger in der Region.
Weitere Zuwendungsvoraussetzungen siehe Richtlinie unter „Rechtsgrundlagen“.
Fristen
Antragsfrist ist der 30.September des Folgejahres, in dem das Defizit entstanden ist.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
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Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwaltungsgerichtliche Klage
Formulare
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Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
nach Muster 1a zu Art. 44 BayHO - Auszahlungsantrag (Muster 3 zu Art. 44 BayHO)
- Verwendungsnachweis (Muster 4 zu Art. 44 BayHO)
- Muster für Erläuterungen zur Richtlinie zur Förderung der Geburtshilfe in Bayern (GebHilfR)
- Muster für den Nachweis des Defizits der Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe
Unterlagen
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Die zu erbringenden Unterlagen sind in der Richtlinie definiert. Es sind insbesondere die folgenden Unterlagen vorzulegen:
Nachweis des Defizits der Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe durch eine testierte Trennungsrechnung (entsprechend der Vorgaben des Art. 5 Abs.1 - 4 und 9 des DAWI-Freistellungsbeschluss sowie der Vorschriften der Anlage 4 der Krankenhaus-Buchführungsverordnung)Aufgliederung der Leistungen und Umsatzerlöse des Krankenhauses sowie der Geburtshilfestation nach den Statistiken E1, E2, E3.2; E3.3 (nach Anlage 1 des Krankenhausentgeltgesetzes)Nachweis über den Ausgleich des Defizits durch den Landkreis oder die kreisfreie StadtErklärung des Landkreises zur Übernahme des Defizits in Einklang mit dem DAWI-FreistellungsbeschlussAngabe der maßgeblichen Daten (insbesondere Geburtenzahl, Meldedaten Neugeborene) entsprechend Nr. 2.3 Richtlinie zur Förderung der Geburtshilfe in Bayern -
Die zu erbringenden Unterlagen sind in der Richtlinie definiert. Es sind insbesondere die folgenden Unterlagen vorzulegen:
Nachweis des Defizits der Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe durch eine testierte Trennungsrechnung (entsprechend der Vorgaben des Art. 5 Abs.1 - 4 und 9 des DAWI-Freistellungsbeschluss sowie der Vorschriften der Anlage 4 der Krankenhaus-Buchführungsverordnung)Aufgliederung der Leistungen und Umsatzerlöse des Krankenhauses sowie der Geburtshilfestation nach den Statistiken E1, E2, E3.2; E3.3 (nach Anlage 1 des Krankenhausentgeltgesetzes)Nachweis über den Ausgleich des Defizits durch den Landkreis oder die kreisfreie StadtErklärung des Landkreises zur Übernahme des Defizits in Einklang mit dem DAWI-FreistellungsbeschlussAngabe der maßgeblichen Daten (insbesondere Geburtenzahl, Meldedaten Neugeborene) entsprechend Nr. 2.3 Richtlinie zur Förderung der Geburtshilfe in Bayern -
Die zu erbringenden Unterlagen sind in der Richtlinie definiert. Es sind insbesondere die folgenden Unterlagen vorzulegen:
Nachweis des Defizits der Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe durch eine testierte Trennungsrechnung (entsprechend der Vorgaben des Art. 5 Abs.1 - 4 und 9 des DAWI-Freistellungsbeschluss sowie der Vorschriften der Anlage 4 der Krankenhaus-Buchführungsverordnung)Aufgliederung der Leistungen und Umsatzerlöse des Krankenhauses sowie der Geburtshilfestation nach den Statistiken E1, E2, E3.2; E3.3 (nach Anlage 1 des Krankenhausentgeltgesetzes)Nachweis über den Ausgleich des Defizits durch den Landkreis oder die kreisfreie StadtErklärung des Landkreises zur Übernahme des Defizits in Einklang mit dem DAWI-FreistellungsbeschlussAngabe der maßgeblichen Daten (insbesondere Geburtenzahl, Meldedaten Neugeborene) entsprechend Nr. 2.3 Richtlinie zur Förderung der Geburtshilfe in Bayern -
Die zu erbringenden Unterlagen sind in der Richtlinie definiert. Es sind insbesondere die folgenden Unterlagen vorzulegen:
Nachweis des Defizits der Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe durch eine testierte Trennungsrechnung (entsprechend der Vorgaben des Art. 5 Abs.1 - 4 und 9 des DAWI-Freistellungsbeschluss sowie der Vorschriften der Anlage 4 der Krankenhaus-Buchführungsverordnung)Aufgliederung der Leistungen und Umsatzerlöse des Krankenhauses sowie der Geburtshilfestation nach den Statistiken E1, E2, E3.2; E3.3 (nach Anlage 1 des Krankenhausentgeltgesetzes)Nachweis über den Ausgleich des Defizits durch den Landkreis oder die kreisfreie StadtErklärung des Landkreises zur Übernahme des Defizits in Einklang mit dem DAWI-FreistellungsbeschlussAngabe der maßgeblichen Daten (insbesondere Geburtenzahl, Meldedaten Neugeborene) entsprechend Nr. 2.3 Richtlinie zur Förderung der Geburtshilfe in Bayern
Weiterführende Links
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Stand
27.06.2023, 09:06 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)