Geburtshilfe; Beantragung einer Förderung für Unterstützung, Stärkung und Sicherung der Hebammenversorgung

Der Freistaat Bayern unterstützt die Kommunen bei der Sicherstellung der Hebammenversorgung in der Geburtshilfe und in der Wochenbettbetreuung.

Zweck

Krankenhäuser haben zunehmend Probleme, Hebammen und Entbindungspfleger für die geburtshilfliche Tätigkeit im Kreißsaal zu gewinnen und dort zu halten. Dies gilt auch in der Wochenbettbetreuung. Zweck der Zuweisung ist die Unterstützung, Stärkung und Sicherung der Hebammenversorgung in der Geburtshilfe und in der Wochenbettbetreuung.

Gegenstand

Gefördert werden Maßnahmen und Projekte, die die geburtshilfliche Hebammenversorgung sowie die Wochenbettbetreuung durch Hebammen und Entbindungspfleger stärken und sichern.

Zuwendungsempfänger

Zuweisungsempfänger sind die für die stationäre Versorgung und die Hebammenhilfe sicherstellungsverpflichteten Landkreise und kreisfreien Städte im Freistaat Bayern.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachausgaben, die im Zusammenhang mit dem jeweils geförderten Projekt anfallen.

Art und Höhe

Die maximale Höhe der Zuweisung bemisst sich nach der Anzahl der Geburten in Krankenhäusern im Gebiet des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt im Jahr vor dem Bewilligungszeitraum multipliziert mit dem Faktor 40.

Voraussetzungen

Die Zuwendung wird unter der Voraussetzung gewährt, dass der Förderzweck eingehalten wird und die europäischen Beihilfevorschriften mit seinen De-minimis-Verordnungen eingehalten werden.

Mit der Fördermaßnahme darf erst begonnen werden, wenn der vollständige Eingang der Antragsunterlagen von der Regierung von Oberfranken bestätigt worden ist.

Die Regierung von Oberfranken kann im Bewilligungsbescheid die Weiterleitung der Fördermittel an Dritte zulassen.

Fristen

  • 15.11. letzte Antragsfrist
  • 31.05. letzter Meldefrist für die Geburtszahlen des Vorjahres
  • 30.06. letzte Abgabefrist für Verwendungsnachweis des Vorjahres

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

Formulare

Unterlagen

Verwandte Leistungen

Stand

04.09.2024, 09:09 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Regierung von Oberfranken

Hausanschrift

Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth

Postanschrift

Postfach 110165
95420 Bayreuth

Telefon

+49 921 604-0

Fax

+49 921 604-41258

E-Mail Adresse

poststelle@reg-ofr.bayern.de

Webseite

https://www.regierung.oberfranken.bayern.de

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