DigitalPakt Schule 2019 bis 2024; Beantragung einer Förderung für die digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen
Schulen können eine Förderung für den Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur (dBIR) beantragen (z.B. für digitale Schulgebäudevernetzung, vollständige WLAN-Ausleuchtung der Unterrichtsräume oder Anzeige- und Interaktionsgeräte).
Zweck der Förderung ist es, trägerneutral lernförderliche und belastbare, interoperable digitale technische Bildungsinfrastrukturen an den bayerischen Schulen zu etablieren sowie vorhandene Strukturen zu optimieren.
GegenstandFür die Herstellung optimaler Bedingungen für das digitale Lernen und Lehren kann mit Hilfe der Fördermittel die digitale Schulhausvernetzung (einschl. WLAN-Infrastruktur) aufgebaut bzw. verbessert, die digitalen Lehr-Lern-Infrastrukturen (z. B. pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen) aufgebaut bzw. weiterentwickelt sowie Anzeige- und Interaktionsgeräte (z. B. Dokumentenkameras, Beamer), digitale Arbeitsgeräte (z. B. Arbeitsplatzrechner , Diagnose- und Messgeräte) und in gewissem Umfang schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks, Tablets) beschafft werden.
ZuwendungsempfängerZuwendungsempfänger sind die kommunalen Schulaufwandsträger öffentlicher Schulen sowie Träger staatlich genehmigter und anerkannter Ersatzschulen in Bayern.
Zuwendungsfähige KostenZuwendungsfähig sind
- Ausgaben für IT-Ausstattung,
- Miet-, Mietkauf- und Leasing-Ausgaben für IT-Ausstattung,
- bauliche Maßnahmen zur kabelgebundenen Netzanbindung der Unterrichtsräume sowie zum Aufbau und zur Inbetriebnahme beschaffter Ausstattungsgegenstände und
- investive Begleitmaßnahmen, wenn ein unmittelbarer und notwendiger Zusammenhang mit den oben genannten Investitionsmaßnahmen besteht.
Die Zuwendung erfolgt als nicht zurückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) im Rahmen einer Anteilfinanzierung.
Der Fördersatz beträgt höchstens 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Höchstbetrag der staatlichen Zuwendungen für die gesamte Laufzeit des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 ist je Schulaufwandsträger festgelegt (= Höchstbetrag der staatlichen Förderung Anlage zur dBIR) (siehe unter "Rechtsgrundlagen").
Voraussetzungen
Um Fördermittel schulische Investitionsmaßnahmen zu erhalten, ist ein schuleigenes Medienkonzept notwendig, welches alle Maßnahmen der Medienbildung einer Schule (fachlich-pädagogisches Einsatzkonzept, Fortbildungsplanung, Ausstattungsplan) enthält. Außerdem aktualisieren die Schulen einmal je Quartal ihre Daten in der Umfrage zur IT-Ausstattung bayerischer Schulen der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen (ALP).
Fristen
Rechtsgrundlagen
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Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus - digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 5. Oktober 2021, Az. I.7-BS4400.27/330/24 -
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus - digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 5. Oktober 2021, Az. I.7-BS4400.27/330/24 -
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus - digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 5. Oktober 2021, Az. I.7-BS4400.27/330/24
Formulare
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß der Förderrichtlinie dBIR (Antragsmappe)
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß der Förderrichtlinie dBIR (Antragsmappe)
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß der Förderrichtlinie dBIR (Antragsmappe)
Weiterführende Links
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Digitalbudget - Digitale Klassenzimmer für Bayerns Schulen
Hinweise, Formulare und Anlagen zur Verwendungsbestätigung werden auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus bereitgestellt.
Verwandte Leistungen
Stand
16.07.2024, 12:07 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)