Gesundheitsfachberuf; Beantragung einer Zweitschrift eines Zeugnisses oder einer Urkunde
Wenn Sie Ihr Prüfungszeugnis der Ausbildung oder die Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in einem Gesundheitsfachberuf nicht mehr im Original besitzen, können Sie eine Zweitschrift des Originals beantragen.
Voraussetzungen
Für das Ausstellen einer Zweitschrift der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in einem Gesundheitsfachberuf müssen die bei der Erstausstellung erforderlichen Voraussetzungen nach wie vorgegeben sein:
Qualifikation
Sie haben die Berufsausbildung vollständig abgeschlossen.
Soweit Sie nicht nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht ausgebildet wurden,
- ist grundsätzlich die Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungsstandes bzw. Kenntnisstandes nach den für den jeweiligen Beruf geltenden deutschen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen erforderlich
- gute Kenntnisse der deutschen Sprache
Zuverlässigkeit
Sie haben sich keines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich Ihre Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt.
Gesundheitliche Eignung
Sie sind in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet.
Kosten
Die Kosten bewegen sich in einem Rahmen von 15 bis 40 EUR.
Rechtsgrundlagen
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§ 58 Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz - PflBG)
für Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in, Altenpfleger/in -
§ 1 Gesetz über den Beruf des Logopäden (LogopG)
für Logopäde, Logopädin -
§ 1 Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz - MPhG)
für Physiotherapeut/in, Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in -
§ 1 Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie (MT-Berufe-Gesetz – MTBG)
für Medizinische Technologinfür Laboratoriumsanalytik/Medizinischer Technologefür Laboratoriumsanalytik, Medizinische Technologinfür Radiologie/Medizinischer Technologefür Radiologie, Medizinische Technologinfür Funktionsdiagnostik/Medizinischer Technologefür Funktionsdiagnostik und Medizinische Technologinfür Veterinärmedizin/Medizinischer Technologefür Veterinärmedizin
Rechtsbehelfe
Formulare
- Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift der erworbenen Berufsurkunde
- Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift der erworbenen Berufsurkunde
- Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift der erworbenen Berufsurkunde
Unterlagen
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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung:
Nachweis einer abgeschlossenen BerufsausbildungFührungszeugnis zur Vorlage bei Behördenärztliches Zeugnis -
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung:
Nachweis einer abgeschlossenen BerufsausbildungFührungszeugnis zur Vorlage bei Behördenärztliches Zeugnis -
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung:
Nachweis einer abgeschlossenen BerufsausbildungFührungszeugnis zur Vorlage bei Behördenärztliches Zeugnis -
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung:
Nachweis einer abgeschlossenen BerufsausbildungFührungszeugnis zur Vorlage bei Behördenärztliches Zeugnis
Weiterführende Links
Verwandte Leistungen
Stand
19.02.2024, 09:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)