Gesundheitsfachberuf; Beantragung einer Zweitschrift eines Zeugnisses oder einer Urkunde

Wenn Sie Ihr Prüfungszeugnis der Ausbildung oder die Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in einem Gesundheitsfachberuf nicht mehr im Original besitzen, können Sie eine Zweitschrift des Originals beantragen.

Die Zweitschrift des Prüfungszeugnisses und/oder der Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung wird ausgestellt, wenn das Originaldokument abhandengekommen ist. Die Zweitschrift erhalten Sie anstelle des Originals und hat dieselbe Gültigkeit wie das Original. Das Original wird mit Ausstellung der Zweitschrift für ungültig erklärt.

Voraussetzungen

Für das Ausstellen einer Zweitschrift der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in einem Gesundheitsfachberuf müssen die bei der Erstausstellung erforderlichen Voraussetzungen nach wie vorgegeben sein:

Qualifikation

Sie haben die Berufsausbildung vollständig abgeschlossen.

Soweit Sie nicht nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht ausgebildet wurden,

  • ist grundsätzlich die Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungsstandes bzw. Kenntnisstandes nach den für den jeweiligen Beruf geltenden deutschen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen erforderlich
  • gute Kenntnisse der deutschen Sprache

Zuverlässigkeit

Sie haben sich keines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich Ihre Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt.

Gesundheitliche Eignung

Sie sind in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet.

Kosten

Die Kosten bewegen sich in einem Rahmen von 15 bis 40 EUR.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Verwaltungsgerichtliche Klage

Formulare

Unterlagen

Weiterführende Links

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Stand

19.02.2024, 09:02 Uhr

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