Eltern- und Familienbildung am Wochenende; Beantragung einer Zuwendung

Wenn Sie zusammen mit Ihren Kindern an einem Wochenendseminar teilnehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Zuwendung beantragen.

Zweck

Die Angebote der Eltern- und Familienbildung am Wochenende richten sich grundsätzlich an alle Eltern. Sie bieten präventive Begleitung in verschiedenen Phasen der Partnerschaft, Ehe und Familie. Sie sollen zur Verbesserung der Beziehungen und der Kommunikation zwischen Paaren sowie Eltern und ihren Kindern beitragen.

Gegenstand

Gefördert werden Wochenendangebote der Eltern- und Familienbildung, die Eltern, Alleinerziehenden, Pflegeeltern und werdenden Eltern durch Seminare, Vorträge oder vergleichbare Veranstaltungen praxisnahe Informationen, Beratung und Unterstützung vermitteln. Für Angebote der Eltern- und Familienbildung am Wochenende, die als Wochenendseminare (Freitag, Samstag, Sonntag) durchgeführt werden, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Zuwendung gewährt werden. 

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Privatpersonen: - Mütter, Väter, Alleinerziehende, oder werdende Eltern - Pflegeeltern - Großeltern (in Ausnahmefällen, z. B. bei Krankheit der Eltern)

Zuwendungsfähige Kosten

Antragsberechtigt sind Privatpersonen: Mütter, Väter, Alleinerziehende, oder werdende Eltern; Pflegeeltern;  Großeltern (in Ausnahmefällen, z. B. bei Krankheit der Eltern)

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.

Die staatliche Zuwendung beträgt je Veranstaltungstag bis zu 27,00 EUR für jedes berücksichtigungsfähige Kind und bis zu 30,50 EUR für jeden berücksichtigungsfähigen Erwachsenen.

Die staatlichen Zuwendungen werden als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer  Projektförderung gewährt.

Voraussetzungen

  • Außerdem gelten folgende Voraussetzungen:
  • Der Hauptwohnsitz der Familie ist in Bayern. 
  • Es handelt sich um ein Wochenendseminar für Eltern, Pflegeeltern bzw. Elternteile mit mindestens einem Kind, für das Kindergeld bezogen wird, oder für werdende Mütter bzw. werdende Väter. Wochenendseminare ohne Teilnahme von Kindern sind somit nur bei werdenden Eltern förderfähig. 
  • Ein getrenntlebender Elternteil, der mit seinen Kindern ein entsprechendes Wochenendseminar besuchen möchte, für die der andere Elternteil aber das Kindergeld bezieht, kann grundsätzlich auch für sich und die Kinder die Zuwendung erhalten. Das gleiche gilt für sog. Patchworkfamilien. 
  • Die Bildungswochenenden werden von den Freien Wohlfahrtsverbänden und den ihnen angeschlossenen Organisationen veranstaltet. Der Inhalt des Seminars muss sich schwerpunktmäßig auf die Unterstützung der Familien in den besonderen Familienphasen, vor allem vor und nach der Geburt eines Kindes sowie bei Erziehungsproblemen beziehen und von entsprechendem Fachpersonal (Sozialpädagogen, Dipl.-Psychologen und andere, spezifisch geschulte, qualifizierte Fachkräfte) durchgeführt werden. Der zeitliche Rahmen muss mindestens 13 Unterrichtseinheiten umfassen und an den Wochenendtagen Freitag, Samstag und Sonntag stattfinden.
  • Die Einkommensgrenzen und Einkommensberechnungen entsprechen denen der Förderung von Familienerholung in Familienferienstätten: Richtwerte (Stand 2024):
    • Grundbetrag: 19.000 € (für zwei Elternteile) bzw. 16.500 € (für Alleinerziehende).
    • Plus je Kind: + 4.800 € pro Kind, für das Sie Kindergeld erhalten.
    • Erhöhung: + 4.800 €, wenn ein schwerbehinderter Familienangehöriger (mind. GdB 50) mitreist.

Ausschlusskriterien:

Die Förderung der Teilnahme an Wochenendseminaren ist einkommensabhängig. Das jährliche Nettoeinkommen der Familie muss unterhalb folgender Einkommensgrenzen liegen:

  • für einen alleinstehenden Elternteil (mit einem Kind) 31.000 EUR,
  • für beide Eltern (mit einem Kind) 34.000 EUR,
  • für jedes weitere Kind 4.800 EUR.

Fristen

Die Antragsfrist beträgt 3 Woche(n). Der Antrag soll grundsätzlich mindestens drei Wochen vor Beginn des Wochenendseminars gestellt werden. Die Auszahlung der Zuwendung kann nur erfolgen, wenn die Bestätigung innerhalb von 3 Monaten nach Ende des bewilligten Seminars eingereicht wurde.

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruchsverfahren (fakultatives), verwaltungsgerichtliche Klage

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Programmheft der Veranstaltung (z.B. Flyer des Veranstalters)Kopie eines aktuellen Kontoauszuges (mit Namen des Kontoinhabers) oder einer Bezügemitteilung zum Nachweis des Kindergeldbezuges (immer erforderlich). Auf dem Kontoauszug müssen nur der Name des Kontoinhabers, der Buchungstag des Kindergeldes, der Kindergeldbetrag und als Verwendungszweck das Kindergeld ersichtlich sein. Alle weiteren Daten des Kontoauszugs dürfen geschwärzt werden.ggf. vollständiger Einkommensteuerbescheid des Vorjahres (eine Lohnsteuerbescheinigung allein genügt nicht)wenn Sie nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden oder ein entsprechender Einkommensteuerbescheid noch nicht erteilt wurde: ausgefüllter Einkommensfragebogenwenn Sie Kinderzuschlag und/oder Wohngeld beziehen: aktueller Bescheid
  • Erforderliche Unterlage/n
    Programmheft der Veranstaltung (z.B. Flyer des Veranstalters)Kopie eines aktuellen Kontoauszuges (mit Namen des Kontoinhabers) oder einer Bezügemitteilung zum Nachweis des Kindergeldbezuges (immer erforderlich). Auf dem Kontoauszug müssen nur der Name des Kontoinhabers, der Buchungstag des Kindergeldes, der Kindergeldbetrag und als Verwendungszweck das Kindergeld ersichtlich sein. Alle weiteren Daten des Kontoauszugs dürfen geschwärzt werden.ggf. vollständiger Einkommensteuerbescheid des Vorjahres (eine Lohnsteuerbescheinigung allein genügt nicht)wenn Sie nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden oder ein entsprechender Einkommensteuerbescheid noch nicht erteilt wurde: ausgefüllter Einkommensfragebogenwenn Sie Kinderzuschlag und/oder Wohngeld beziehen: aktueller Bescheid
  • Erforderliche Unterlage/n
    Programmheft der Veranstaltung (z.B. Flyer des Veranstalters)Kopie eines aktuellen Kontoauszuges (mit Namen des Kontoinhabers) oder einer Bezügemitteilung zum Nachweis des Kindergeldbezuges (immer erforderlich). Auf dem Kontoauszug müssen nur der Name des Kontoinhabers, der Buchungstag des Kindergeldes, der Kindergeldbetrag und als Verwendungszweck das Kindergeld ersichtlich sein. Alle weiteren Daten des Kontoauszugs dürfen geschwärzt werden.ggf. vollständiger Einkommensteuerbescheid des Vorjahres (eine Lohnsteuerbescheinigung allein genügt nicht)wenn Sie nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden oder ein entsprechender Einkommensteuerbescheid noch nicht erteilt wurde: ausgefüllter Einkommensfragebogenwenn Sie Kinderzuschlag und/oder Wohngeld beziehen: aktueller Bescheid
  • Erforderliche Unterlage/n
    Programmheft der Veranstaltung (z.B. Flyer des Veranstalters)Kopie eines aktuellen Kontoauszuges (mit Namen des Kontoinhabers) oder einer Bezügemitteilung zum Nachweis des Kindergeldbezuges (immer erforderlich). Auf dem Kontoauszug müssen nur der Name des Kontoinhabers, der Buchungstag des Kindergeldes, der Kindergeldbetrag und als Verwendungszweck das Kindergeld ersichtlich sein. Alle weiteren Daten des Kontoauszugs dürfen geschwärzt werden.ggf. vollständiger Einkommensteuerbescheid des Vorjahres (eine Lohnsteuerbescheinigung allein genügt nicht)wenn Sie nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden oder ein entsprechender Einkommensteuerbescheid noch nicht erteilt wurde: ausgefüllter Einkommensfragebogenwenn Sie Kinderzuschlag und/oder Wohngeld beziehen: aktueller Bescheid

Weiterführende Links

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Stand

04.02.2026, 06:02 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Zentrum Bayern Familie und Soziales

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