Rentnerkrankenversicherung; Beantragung eines Zuschusses

Wenn Sie als Rentnerin oder Rentner freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse oder privat bei einem Versicherungsunternehmen krankenversichert sind, können Sie einen Zuschuss zu den Beiträgen bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.

Wenn Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse oder privat krankenversichert sind, können Sie als Rentnerin oder Rentner einen Zuschuss zu Ihren Beiträgen beantragen. Den Zuschuss können Sie gemeinsam mit Ihrer Rente beantragen.

Sie haben möglicherweise Anspruch auf einen Zuschuss, wenn Sie

  • Rente beziehen und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind oder
  • Rente beziehen und privat krankenversichert sind.

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Rentenantrag gestellt oder beziehen schon eine Rente.
  • Sie sind freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder
  • Sie sind privat krankenversichert bei einem Versicherungsunternehmen, das der deutschen Aufsicht oder der Aufsicht eines anderen Staates unterliegt, in dem die europäischen Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit anzuwenden sind. 
    • Es besteht Rechtsanspruch auf eine Leistung der privaten Krankenversicherung und ein eigenständiger Versicherungsschutz.
  • Sie sind nicht krankenversicherungspflichtig in einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer ausländischen gesetzlichen Pflichtkrankenversicherung.
  • Sie zahlen selbst Beiträge für Ihre Krankenversicherung.

Fristen

Sie sollten den Antrag nach Möglichkeit bereits 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zusammen mit dem Rentenantrag stellen. Um einen Zuschuss ab Rentenbeginn zu bekommen, gilt das 3-Monatsprinzip. Das bedeutet, dass Sie den Antrag spätestens bis zum Ablauf des dritten Kalendermonats stellen müssen, in dem die Voraussetzungen für einen Anspruch auf einen Zuschuss erfüllt sind. Wenn Sie den Antrag später stellen, beginnt der Zuschuss ab dem Kalendermonat der Antragstellung.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch. Detaillierte Informationen können Sie dem Bescheid über Ihren Rentenantrag entnehmen.Klage vor dem Sozialgericht. Detaillierte Informationen können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag auf Zuschuss zur Krankenversicherung in Verbindung mit einem Rentenantrag oder als separater Antragbei privater Krankenversicherung:  Bescheinigung des Krankenversicherungsunternehmens
  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag auf Zuschuss zur Krankenversicherung in Verbindung mit einem Rentenantrag oder als separater Antragbei privater Krankenversicherung:  Bescheinigung des Krankenversicherungsunternehmens
  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag auf Zuschuss zur Krankenversicherung in Verbindung mit einem Rentenantrag oder als separater Antragbei privater Krankenversicherung:  Bescheinigung des Krankenversicherungsunternehmens
  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag auf Zuschuss zur Krankenversicherung in Verbindung mit einem Rentenantrag oder als separater Antragbei privater Krankenversicherung:  Bescheinigung des Krankenversicherungsunternehmens

Weiterführende Links

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Stand

26.04.2023, 06:04 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)

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