Rentnerkrankenversicherung; Beantragung eines Zuschusses
Wenn Sie als Rentnerin oder Rentner freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse oder privat bei einem Versicherungsunternehmen krankenversichert sind, können Sie einen Zuschuss zu den Beiträgen bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.
Wenn Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse oder privat krankenversichert sind, können Sie als Rentnerin oder Rentner einen Zuschuss zu Ihren Beiträgen beantragen. Den Zuschuss können Sie gemeinsam mit Ihrer Rente beantragen.
Sie haben möglicherweise Anspruch auf einen Zuschuss, wenn Sie
- Rente beziehen und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind oder
- Rente beziehen und privat krankenversichert sind.
Voraussetzungen
- Sie haben einen Rentenantrag gestellt oder beziehen schon eine Rente.
- Sie sind freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder
- Sie sind privat krankenversichert bei einem Versicherungsunternehmen, das der deutschen Aufsicht oder der Aufsicht eines anderen Staates unterliegt, in dem die europäischen Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit anzuwenden sind.
- Es besteht Rechtsanspruch auf eine Leistung der privaten Krankenversicherung und ein eigenständiger Versicherungsschutz.
- Sie sind nicht krankenversicherungspflichtig in einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer ausländischen gesetzlichen Pflichtkrankenversicherung.
- Sie zahlen selbst Beiträge für Ihre Krankenversicherung.
Fristen
Sie sollten den Antrag nach Möglichkeit bereits 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zusammen mit dem Rentenantrag stellen.
Um einen Zuschuss ab Rentenbeginn zu bekommen, gilt das 3-Monatsprinzip. Das bedeutet, dass Sie den Antrag spätestens bis zum Ablauf des dritten Kalendermonats stellen müssen, in dem die Voraussetzungen für einen Anspruch auf einen Zuschuss erfüllt sind. Wenn Sie den Antrag später stellen, beginnt der Zuschuss ab dem Kalendermonat der Antragstellung.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Antrag auf Zuschuss zur Krankenversicherung nach § 106 SGB VI
- Antrag auf Zuschuss zur Krankenversicherung nach § 106 SGB VI
- Antrag auf Zuschuss zur Krankenversicherung nach § 106 SGB VI
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Antrag auf Zuschuss zur Krankenversicherung in Verbindung mit einem Rentenantrag oder als separater Antragbei privater Krankenversicherung: Bescheinigung des Krankenversicherungsunternehmens -
Erforderliche Unterlage/n
Antrag auf Zuschuss zur Krankenversicherung in Verbindung mit einem Rentenantrag oder als separater Antragbei privater Krankenversicherung: Bescheinigung des Krankenversicherungsunternehmens -
Erforderliche Unterlage/n
Antrag auf Zuschuss zur Krankenversicherung in Verbindung mit einem Rentenantrag oder als separater Antragbei privater Krankenversicherung: Bescheinigung des Krankenversicherungsunternehmens -
Erforderliche Unterlage/n
Antrag auf Zuschuss zur Krankenversicherung in Verbindung mit einem Rentenantrag oder als separater Antragbei privater Krankenversicherung: Bescheinigung des Krankenversicherungsunternehmens
Weiterführende Links
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Stand
26.04.2023, 06:04 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)