Rentnerkrankenversicherung; Beantragung eines Zuschusses von der landwirtschaftlichen Alterskasse

Wenn Sie freiwillig oder privat krankenversichert sind, können Sie einen Zuschuss zu Ihrer Krankenversicherung beantragen.

Wenn Sie freiwillig gesetzlich krankenversichert oder bei einer privaten Krankenversicherung in Deutschland versichert sind, können Sie von der landwirtschaftlichen Alterskasse zu Ihrer Rente einen Zuschuss zu Ihrem Krankenversicherungsbeitrag erhalten. 

Voraussetzungen

Sie erhalten einen Zuschuss zum Beitrag zur Krankenversicherung, wenn Sie 

  • der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied angehören 
  • oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen, das der deutschen Aufsicht unterliegt, versichert sind.

Ein Zuschuss zum Beitrag zur Krankenversicherung von einer Krankenkasse schließt den Zuschuss von der Landwirtschaftlichen Alterskasse aus.
 

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten

Es fallen keine Kosten an,

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Gegen den Zuschussbescheid kann innerhalb eines Monats (im Ausland 3 Monate) nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Sollte der Widerspruch nicht erfolgreich sein, besteht die Möglichkeit einer Klage vor dem Sozialgericht.
     

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Nachweis über die Höhe des Krankenversicherungsbeitrages Nachweis über die Höhe eines Zuschusses zum Krankenversicherungsbeitrag von der gesetzlichen Rentenversicherung
     
  • Erforderliche Unterlage/n
    Nachweis über die Höhe des Krankenversicherungsbeitrages Nachweis über die Höhe eines Zuschusses zum Krankenversicherungsbeitrag von der gesetzlichen Rentenversicherung
     
  • Erforderliche Unterlage/n
    Nachweis über die Höhe des Krankenversicherungsbeitrages Nachweis über die Höhe eines Zuschusses zum Krankenversicherungsbeitrag von der gesetzlichen Rentenversicherung
     
  • Erforderliche Unterlage/n
    Nachweis über die Höhe des Krankenversicherungsbeitrages Nachweis über die Höhe eines Zuschusses zum Krankenversicherungsbeitrag von der gesetzlichen Rentenversicherung
     

Online Verfahren

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

11.02.2024, 10:02 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Hausanschrift

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Webseite

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