Zoll; Beantragung einer verbindlichen Ursprungsauskunft
Um den Ursprung einer Ware im Sinne des Zollrechts zu klären, können Sie eine verbindliche Ursprungsauskunft beantragen.
An den Ursprung einer Ware knüpft sich im internationalen Handel unter anderem die Höhe und Art der zu erhebenden Zölle sowie ob weitere Regelungen zu beachten sind, etwa zu Einfuhrmengen oder -verboten. Nicht immer ist der Ursprung eindeutig, zum Beispiel bei einem mehrstufigen Herstellungsprozess.
Eine verbindliche Ursprungsauskunft des Zolles unterstützt Sie dabei, den Herstellungsprozess ursprungsrechtlich zu bewerten und gibt Ihnen Rechts- und Kalkulationssicherheit. Unterschieden wird zwischen einem "präferenziellen Ursprung", bei dem die Ware zollbegünstigt ist, und dem "nichtpräferenziellen Ursprung" ohne solche Vergünstigungen. Letzterer kann im Gegenteil insbesondere für die Erhebung von Antidumpingzöllen von Bedeutung sein.
Die Entscheidung über eine verbindliche Ursprungsauskunft (vUA-Entscheidung) ist sowohl für den Inhaber der Entscheidung als auch die Zollbehörden der Europäischen Union verbindlich. Sie ersetzt jedoch keine Lieferentenerklärungen oder Präferenz- und Ursprungsnachweise, die Sie den jeweiligen Behörden gegebenenfalls vorlegen müssen.
Hinweis: Wenn Sie lediglich eine unverbindliche Ursprungsauskunft benötigen, können Sie sich an Ihr örtlich zuständiges Hauptzollamt wenden. Für allgemeine Auskünfte zum Ursprung, zum Beispiel zur Ursprungsregel eines bestimmten Produkts, steht darüber hinaus die Zentrale Auskunft des Zolles zur Verfügung.
Voraussetzungen
Sie beantragen die verbindliche Ursprungsauskunft im Zusammenhang mit einem tatsächlich vorgesehenen Ein- oder Ausfuhrvorgang.
Fristen
Kosten
- Kosten der Entscheidung: keine
- Gegebenenfalls kann die Zollbehörde Ihnen Ausgaben für Analysen, Warenmuster-Gutachten oder die Rücksendung der Muster oder Proben in Rechnung stellen.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
soweit möglich: Muster oder Proben der Warealternativ: Beschreibungen, Kataloge, Fotos oder andere Unterlagen über die Zusammensetzung der Ware und ihre Vormaterialien sowie zur Veranschaulichung des angewandten Herstellungs- beziehungsweise Bearbeitungs- oder Verarbeitungsverfahrens -
Erforderliche Unterlage/n
soweit möglich: Muster oder Proben der Warealternativ: Beschreibungen, Kataloge, Fotos oder andere Unterlagen über die Zusammensetzung der Ware und ihre Vormaterialien sowie zur Veranschaulichung des angewandten Herstellungs- beziehungsweise Bearbeitungs- oder Verarbeitungsverfahrens -
Erforderliche Unterlage/n
soweit möglich: Muster oder Proben der Warealternativ: Beschreibungen, Kataloge, Fotos oder andere Unterlagen über die Zusammensetzung der Ware und ihre Vormaterialien sowie zur Veranschaulichung des angewandten Herstellungs- beziehungsweise Bearbeitungs- oder Verarbeitungsverfahrens -
Erforderliche Unterlage/n
soweit möglich: Muster oder Proben der Warealternativ: Beschreibungen, Kataloge, Fotos oder andere Unterlagen über die Zusammensetzung der Ware und ihre Vormaterialien sowie zur Veranschaulichung des angewandten Herstellungs- beziehungsweise Bearbeitungs- oder Verarbeitungsverfahrens
Online Verfahren
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Verbindliche Ursprungsauskunft online erhalten
Hier können Sie die präferenzrechtlichen Vereinfachungen "ermächtigter Ausführer" und "buchmäßige Trennung", die Zulassung als "registrierter Ausführer (REX)" elektronisch beantragen. -
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Hier können Sie die präferenzrechtlichen Vereinfachungen "ermächtigter Ausführer" und "buchmäßige Trennung", die Zulassung als "registrierter Ausführer (REX)" elektronisch beantragen. -
Verbindliche Ursprungsauskunft online erhalten
Hier können Sie die präferenzrechtlichen Vereinfachungen "ermächtigter Ausführer" und "buchmäßige Trennung", die Zulassung als "registrierter Ausführer (REX)" elektronisch beantragen.
Weiterführende Links
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Stand
18.01.2024, 16:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)