Gute Pflege; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern gewährt Kommunen Zuwendungen zur Stärkung einer bedarfsgerechten und bedürfnisorientierten auf den sozialen Nahraum ausgerichteten Pflege sowie für die Schaffung, den Ausbau und den Betrieb von Koordinierungsstellen.
Zweck der Zuwendung ist es, in den Kommunen für den Einzelnen eine pflegerische Versorgung im vertrauten Umfeld dauerhaft zu gewährleisten, Eigenständigkeit zu bewahren und Teilhabe zu ermöglichen.
GegenstandDer Freistaat Bayern fördert Projekte, die der Gestaltung und Umsetzung von Maßnahmen im sozialen Nahraum dienen und Pflegebedürftigen im Sinne des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI), von Pflegebedürftigkeit bedrohten Menschen sowie deren An- und Zugehörigen zur Stärkung der häuslichen Pflege zu Gute kommen. Ebenfalls gefördert werden können Projekte zur Vernetzung von pflegerischen Angeboten.
Zuwendungsfähige KostenZuwendungsfähig sind maßnahmenbezogene notwendige Personal- und nichtinvestive Sachausgaben. Dabei sind Personalausgaben höchstens bis zur Besoldungsgruppe A11, oder bei Beschäftigten einer dieser vergleichbaren Entgeltgruppe, zuwendungsfähig.
Art und Höhe Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Für finanzschwache Kommunen, in denen 50 oder mehr Leistungsempfänger, die Ansprüche aus der Pflegeversicherung haben, je 1.000 Einwohner leben, beläuft sich die Zuwendung auf bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben,
für Kommunen, in denen 50 oder mehr Leistungsempfänger, die Ansprüche aus der Pflegeversicherung haben, je 1.000 Einwohner leben, beläuft sich die Zuwendung auf bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und
für Kommunen, in denen weniger als 50 Leistungsempfänger, die Ansprüche aus der Pflegeversicherung haben, je 1.000 Einwohner leben, beläuft sich die Zuwendung auf bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Bei nicht finanzschwachen Kommunen reduziert sich die Förderquote ab dem vierten Jahr nach Erteilung der Bewilligung um 10 %.
Als finanzschwach gelten Kommunen, deren Finanzkraft im Vorjahr der Antragstellung weniger als 85 % des Gemeindegrößenklassendurchschnitts betrug.
Voraussetzungen
- ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan
- eine Projektbeschreibung mit fachlicher Konzeption aus der hervorgeht:
- auf welchen sozialen Nahraum sich das Projekt geografisch bezieht und wie viele Menschen dieser umfasst,
- wie sich die Bedarfssituation darstellt,
- wie ein Austausch auf (über-)regionaler Ebene stattfindet,
- wie die aktive Beteiligung von Pflegebedürftigen und von Pflegebedürftigkeit bedrohten Menschen im sozialen Nahraum bei der Gestaltung und Planung der Angebote erreicht wird,
- wie die Abstimmung mit anderen Akteuren im sozialen Nahraum und die Nachhaltigkeit der geplanten Angebote sichergestellt wird,
- wie die Vernetzung zur Kommune hergestellt wird, mit dem Ziel gegebenenfalls erforderliche strukturelle Veränderungen herbeizuführen,
- wie bestehende Pflegestrukturen, wo notwendig, so flankiert werden, dass eine Fokussierung auf die pflegerische Tätigkeit möglich wird,
- wie bestehende Strukturen so eingebunden werden, dass keine Doppelstrukturen entstehen und
- wie der Erfolg der durchgeführten Maßnahmen evaluiert und deren Nachhaltigkeit sichergestellt wird.
- die förderfähigen Ausgaben der Maßnahmen müssen mindestens 5.000 Euro betragen (Bagatellgrenze).
Antragsberechtigt sind Kommunen.
Ausschlusskriterien:
Bereits begonnene Vorhaben sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Fristen
Der Antrag muss bis 01.03.2026 gestellt werden. Über die eingegangenen Anträge wird jeweils nach den Stichtagen 01. März und 01. September eines jeden Jahres entschieden. Maßgebend ist das Eingangsdatum.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
-
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
Formulare
- Erklärung zu subventionserheblichen Tatsachen
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Erklärung zum Antrag auf Gewährung einer Förderung als DAWI-De-minimis-Beihilfe
- Antrag auf Gewährung einer staatlichen Zuwendung gemäß der Richtlinie zur Stärkung der Pflege im sozialen Nahraum
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Antragsformular: siehe unter "Formulare"DAWI-De-minimis-Erklärung: siehe unter "Formulare"Erklärung über die Kenntnis der Strafbarkeit der subventionserheblichen Tatsachen im Rahmen des Zuwendungsverfahrens: siehe unter "Formulare"Kosten- und Finanzierungsplan: siehe unter "Formulare"Gesamtkonzept: Beschreibung des geplanten Projekts/Vorhabens mit fachlicher Konzeption -
Erforderliche Unterlage/n
Antragsformular: siehe unter "Formulare"DAWI-De-minimis-Erklärung: siehe unter "Formulare"Erklärung über die Kenntnis der Strafbarkeit der subventionserheblichen Tatsachen im Rahmen des Zuwendungsverfahrens: siehe unter "Formulare"Kosten- und Finanzierungsplan: siehe unter "Formulare"Gesamtkonzept: Beschreibung des geplanten Projekts/Vorhabens mit fachlicher Konzeption -
Erforderliche Unterlage/n
Antragsformular: siehe unter "Formulare"DAWI-De-minimis-Erklärung: siehe unter "Formulare"Erklärung über die Kenntnis der Strafbarkeit der subventionserheblichen Tatsachen im Rahmen des Zuwendungsverfahrens: siehe unter "Formulare"Kosten- und Finanzierungsplan: siehe unter "Formulare"Gesamtkonzept: Beschreibung des geplanten Projekts/Vorhabens mit fachlicher Konzeption -
Erforderliche Unterlage/n
Antragsformular: siehe unter "Formulare"DAWI-De-minimis-Erklärung: siehe unter "Formulare"Erklärung über die Kenntnis der Strafbarkeit der subventionserheblichen Tatsachen im Rahmen des Zuwendungsverfahrens: siehe unter "Formulare"Kosten- und Finanzierungsplan: siehe unter "Formulare"Gesamtkonzept: Beschreibung des geplanten Projekts/Vorhabens mit fachlicher Konzeption
Weiterführende Links
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Stand
17.02.2026, 14:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)