Preisstatistiken; Übermittlung von Daten
Als Unternehmen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für die Erhebung der Preisstatistik herangezogen werden.
Aufgabe der Preisstatistik in Deutschland ist es, für die wichtigsten Gütermärkte der deutschen Volkswirtschaft die Preisentwicklung im Lauf der Zeit zu messen. Sie bildet die Grundlage für
- wichtige Konjunkturindikatoren,
- wirtschaftspolitische Entscheidungen,
- die Information der Öffentlichkeit über die Geldentwertung,
- die Gestaltung und Kontrolle gewerblicher und privater Verträge, zum Beispiel bei Wertsicherungsklauseln (Preisgleitklauseln).
Das Statistische Bundesamt und die Statistischen Landesämter beobachten regelmäßig die Preise einer Vielzahl von Waren und Dienstleistungen in Deutschland. Anhand der gesammelten Daten werden folgende Indizes erstellt:
- Verbraucherpreisindex
- Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte
- Preisindizes für die Land- und Forstwirtschaft
- Erzeugerpreisindex für Dienstleistungen
- Großhandelsverkaufspreisindex
- Bau- und Immobilienpreisindizes
- Ein- und Ausfuhrpreisindex
- Erdgas- und Stromdurchschnittspreise.
Mit diesen Indizes kann die Preisentwicklung im Zeitverlauf verfolgt werden. So lässt sich bestimmen, wie sich die Preise zwischen zwei Zeitpunkten entwickelt haben. Für die monatliche oder vierteljährliche Ermittlung der Preisentwicklung werden Preise erhoben. Dabei wird von einem „Warenkorb“ ausgegangen. Damit ist die Güterauswahl gemeint, die sämtliche Waren und Dienstleistungen des Geltungsbereiches des jeweils betreffenden Preisindex repräsentiert. Alle 5 Jahre wird der Warenkorb in der Regel angepasst.
Mit den Ergebnissen der Erhebung über die Halbjahresdurchschnittspreise für Strom und Gas bei Verkauf an Haushalts- und Nichthaushaltskunden lässt sich im europäischen Vergleich die Entwicklung und Zusammensetzung der Strom- und Gaspreise analysieren.
Die Datenbank GENESIS-Online bietet alle Ergebnisse der Preisstatistiken in unterschiedlichen Datenformaten (xls, xlsx, html und csv).
Voraussetzungen
Das Statistische Bundesamt und die Statistischen Landesämter führen die Erhebungen für ihre Preisstatistiken im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen durch (siehe Abschnitt Rechtsgrundlagen).
Fristen
Wie lange sie Zeit haben, um die Daten zu übermitteln, können Sie dem Schreiben des Statistischen Bundesamtes bzw. des Statistischen Landesamtes entnehmen. Zusätzlich erhalten Sie bei Online-Erhebungen in der Regel vor jeder Erhebungswelle eine Erinnerung per Email.
Kosten
Das Statistische Bundesamt und die Statistischen Landesämter erheben und erstatten Ihnen keine Kosten für die Preisstatistik.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen. -
Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen. -
Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen. -
Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.
Online Verfahren
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Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder
Das Erhebungsportal bietet Ihnen einen zentralen Zugang zu allen bestehenden Online-Erhebungen der amtlichen Statistik in Deutschland sowie die für den Meldevorgang erforderlichen Informationen. -
Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder
Das Erhebungsportal bietet Ihnen einen zentralen Zugang zu allen bestehenden Online-Erhebungen der amtlichen Statistik in Deutschland sowie die für den Meldevorgang erforderlichen Informationen.
Weiterführende Links
Stand
22.02.2025, 20:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (siehe BayernPortal)