Datenschutz; Einreichung einer Beschwerde an behördliche Datenschutzbeauftragte bei bayerischen Behörden
Online Verfahren
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Beschwerde an behördliche Datenschutzbeauftragte
Sie können online eine Beschwerde an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. an den behördlichen Datenschutzbeauftragten einreichen. Sie müssen sich dazu über die BayernID mit Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte anmelden. -
Beschwerde an behördliche Datenschutzbeauftragte
Sie können online eine Beschwerde an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. an den behördlichen Datenschutzbeauftragten einreichen. Sie müssen sich dazu über die BayernID mit Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte anmelden. -
Beschwerde an behördliche Datenschutzbeauftragte
Sie können online eine Beschwerde an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. an den behördlichen Datenschutzbeauftragten einreichen. Sie müssen sich dazu über die BayernID mit Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte anmelden.
Stand
25.09.2023, 15:09 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege