Filmerbe; Beantragung einer Förderung für die Digitalisierung von Filmen
Wenn Sie historisch bedeutsame oder wertvolle deutsche Filme digitalisieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), die Bundesländer und die Filmförderungsanstalt (FFA) fördern den Erhalt des nationalen Filmerbes.
Sie können eine Förderung von in der Regel bis zu EUR 40.000 für folgende Maßnahmen bekommen:
-
Digitalisierung von Kurz- oder Langfilmen
- von besonderer filmhistorischer Bedeutung oder
- dokumentarischem Wert oder
- künstlerischem Wert.
Ihr Bedarf zur Digitalisierung muss dabei in eine der folgenden Kategorien passen:
-
Auswertungsinteresse:
-
Sie verfolgen ein wirtschaftliches Interesse zum Beispiel via
- Kinoauswertung,
- Festivalauswertung,
- DVD,
- Blu-ray,
- Video on Demand oder
- Fernsehen.
-
kuratorisches Interesse:
- Sie planen die Digitalisierung aus filmhistorischer Sicht, zum Beispiel für ein Filmmuseum.
-
konservatorisches Interesse:
- Sie planen die Digitalisierung, weil das analoge Filmmaterial gefährdet ist.
-
Sie verfolgen ein wirtschaftliches Interesse zum Beispiel via
Förderfähige Kosten sind:
-
Kosten für die Digitalisierung und Restaurierung:
- projektbezogene Personalausgaben,
- projektbezogene Sachkosten für die Digitalisierung und Restaurierung
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projektbezogene sonstige Kosten:
- Reisekosten
- Transporte
- Ausleihgebühren
- projektbezogene Handlungskosten bis 7,5 Prozent
Die Förderung wird auf Anforderung ausgezahlt:
- 80 Prozent für anerkennungsfähige Ausgaben, die Sie innerhalb von 6 Wochen tätigen müssen.
-
Zusätzlich werden nach Auswertungsinteresse 20 Prozent der Förderung erst ausgezahlt nach
- Vorlage des Verwendungsnachweises,
- Einlagerungsbestätigung des Bundesarchivs und
- Bestätigung über die Dokumentation der eingereichten Unterlagen beim Filmportal.
Um die Förderung zu bekommen, müssen Sie nachweisen, wofür Sie das Geld ausgegeben haben. Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Ihren Antrag reichen Sie online bei der Filmförderungsanstalt (FFA) ein.
Voraussetzungen
Anträge können stellen:
- Personen, die die Rechte an dem Film innehaben oder
- die im Besitz des Originalmaterials sind und eine Zustimmung der Person haben, die die Reche besitzt oder
- Filmerbe-Einrichtungen und Archive ohne Rechtenachweis zwecks Sicherung des Films.
Weitere Voraussetzungen:
-
die antragstellende Person muss ihren Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben
-
antragstellende Personen mit Wohn- oder Geschäftssitz in
- einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union,
- Island,
- Liechtenstein,
- Norwegen oder
- der Schweiz
-
antragstellende Personen mit Wohn- oder Geschäftssitz in
müssen eine Niederlassung in Deutschland haben.
- der Film muss besondere filmhistorische Bedeutung oder dokumentarischen oder künstlerischen Wert haben.
- der Film muss kinotauglich sein.
- Ihr Eigenanteil an den Kosten muss mindestens 20 Prozent betragen.
- die digitale Fassung soll eine Auflösung von mindestens 2 K (2048 Pixel in der Breite) haben.
Fristen
- Antragstellung: Antrag kann laufend gestellt werden
- Bewilligungszeitraum: 12 Monate, um das Projekt umzusetzen
- Antrag auf Auszahlung: nachdem Sie Ihre Ausgaben gemacht haben oder frühestens 6 Wochen vor notwendiger Zahlung
- Schlussprüfung: spätestens 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums
Kosten
- keine
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: Projektbeschreibung (Darlegung der Bedeutung für das Filmerbe)Nachweis deutscher Film (BAFA-Nachweis oder Ähnliches)Rechtenachweis beziehungsweise Zustimmung der Person, die die Rechte besitztKostenaufstellung beziehungsweise Kostenvoranschlagaktueller Handels- oder VereinsregisterauszugNachweis über Eigenmittel (Bankbestätigung oder Kontoauszug)bei Auswertungs- oder kuratorischem Interesse: Auswertungskonzeptbei konservatorischem Interesse: technische Begutachtung der Materialgefährdung gegebenenfalls: Nachweise über Festivalteilnahmen, Nominierungen und PreiseNachweis der Fremdmittel Für die Auszahlung der ersten Raten müssen Sie einreichen: Mittelanforderung Für die Auszahlung der letzten Rate müssen Sie einreichen: zahlenmäßiger NachweisEinlagerungsbestätigung des BundesarchivsBestätigung über die Dokumentation der eingereichten Unterlagen beim FilmportalSachbericht - Vorlage zur Bestätigung über eine bestehende Rechteinhaberschaft auf der Internetseite der Filmförderungsanstalt (FFA)
- Vorlage zur Bestätigung über das Eigentum / Besitz des Originalmaterials auf der Internetseite der Filmförderungsanstalt (FFA)
- Formular zur Dokumentation der Digitalisierung des nationalen Filmerbes auf der Internetseite der Filmförderungsanstalt (FFA)
- Formular Mittelanforderung auf der Internetseite der Filmförderungsanstalt (FFA)
- Formular zahlenmäßiger Nachweis auf der Internetseite der Filmförderungsanstalt (FFA)
Online Verfahren
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Onlineportal zur Antragstellung auf der Internetseite der Filmförderungsanstalt (FFA)
Sie können den Antrag über die Internetseite der Filmförderungsanstalt (FFA) online übermitteln. -
Onlineportal zur Antragstellung auf der Internetseite der Filmförderungsanstalt (FFA)
Sie können den Antrag über die Internetseite der Filmförderungsanstalt (FFA) online übermitteln. -
Onlineportal zur Antragstellung auf der Internetseite der Filmförderungsanstalt (FFA)
Sie können den Antrag über die Internetseite der Filmförderungsanstalt (FFA) online übermitteln.
Weiterführende Links
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Stand
03.03.2024, 07:03 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (siehe BayernPortal)