Film- und Fernsehen; Beantragung einer Förderung

Der FFF Bayern ist für die Filmförderung zuständig. Er fördert die Produktion von Kino- und Fernsehfilmen. Weitere Förderbereiche sind Drehbuch-, Nachwuchs-, Verleih- und Vertriebsförderung, Filmtheater, Serien, VR, internationale Koproduktionen und Visual Effects.

Am Hightech- und Medienstandort Bayern ist die Medienbranche ein wichtiger Wirtschaftsfaktor mit einem großen Wachstumspotential im kreativ-technischen Bereich.

Der FilmFernsehFonds Bayern (FFF Bayern) ist für die Filmförderung in Bayern zuständig. Er fördert die Produktion von Kino- und Fernsehfilmen. Weitere Förderbereiche sind beispielsweise die Drehbuch-, Nachwuchs-, Verleih- und Vertriebsförderung sowie Filmtheater. Auch neue innovative Formate wie Webserien, VR-Experiences und internationale Koproduktionen im Film- und Serienbereich und im Bereich der ausführenden Produzenten (VFX) sind förderfähig.

Die Förderung soll zur Steigerung der künstlerischen und kulturellen Qualität der Film- und Fernsehproduktion und der Leistungsfähigkeit der bayerischen Produktionswirtschaft beitragen und eine vielfältige Kulturlandschaft gewährleisten. Darüber hinaus soll sie einen Beitrag zur Stärkung des audiovisuellen Sektors in Europa leisten.

Antragsberechtigt sind abhängig vom Förderbereich Drehbuchautoren, Produzenten und ausführende Produzenten, Verleih- und Vertriebsunternehmen und gewerbliche Filmtheaterbetreiber.

Fristen

Die Einreichfristen der FFF Bayern GmbH sind auf der Website des FilmFernsehFonds Bayern veröffentlicht und müssen eingehalten werden (siehe "Weiterführende Links").

Kosten

In der Regel wird eine Prüfgebühr von 3% erhoben. Näheres erfahren Sie auf der Webseite des FFF Bayern.
 

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

Online Verfahren

  • Antragsportal Filmbereich der FFF Bayern
    Dieses Antragsportal kann für die Förderbereiche Produktion Kinofilm, Internationale Koproduktionen, Fernsehfilm, Webserien, VR-Formate, Nachwuchsfilme, Drehbuch, Projektentwicklung, Verleih/Vertrieb und Games genutzt werden.
  • Antragsportal Filmbereich der FFF Bayern
    Dieses Antragsportal kann für die Förderbereiche Produktion Kinofilm, Internationale Koproduktionen, Fernsehfilm, Webserien, VR-Formate, Nachwuchsfilme, Drehbuch, Projektentwicklung, Verleih/Vertrieb und Games genutzt werden.
  • Antragsportal Filmbereich der FFF Bayern
    Dieses Antragsportal kann für die Förderbereiche Produktion Kinofilm, Internationale Koproduktionen, Fernsehfilm, Webserien, VR-Formate, Nachwuchsfilme, Drehbuch, Projektentwicklung, Verleih/Vertrieb und Games genutzt werden.

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

21.11.2025, 15:11 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerische Staatskanzlei (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

FilmFernsehFonds Bayern GmbH

Hausanschrift

Sonnenstraße 21
80331 München

Postanschrift

Sonnenstraße 21
80331 München

Telefon

+49 89 544602-0

Fax

+49 89 544602-21

E-Mail Adresse

filmfoerderung@fff-bayern.de

Webseite

http://www.fff-bayern.de

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