Film- und Fernsehen; Beantragung einer Förderung
Der FFF Bayern ist für die Filmförderung zuständig. Er fördert die Produktion von Kino- und Fernsehfilmen. Weitere Förderbereiche sind Drehbuch-, Nachwuchs-, Verleih- und Vertriebsförderung, Filmtheater, Serien, VR, internationale Koproduktionen und Visual Effects.
Am Hightech- und Medienstandort Bayern ist die Medienbranche ein wichtiger Wirtschaftsfaktor mit einem großen Wachstumspotential im kreativ-technischen Bereich.
Der FilmFernsehFonds Bayern (FFF Bayern) ist für die Filmförderung in Bayern zuständig. Er fördert die Produktion von Kino- und Fernsehfilmen. Weitere Förderbereiche sind beispielsweise die Drehbuch-, Nachwuchs-, Verleih- und Vertriebsförderung sowie Filmtheater. Auch neue innovative Formate wie Webserien, VR-Experiences und internationale Koproduktionen im Film- und Serienbereich und im Bereich der ausführenden Produzenten (VFX) sind förderfähig.
Die Förderung soll zur Steigerung der künstlerischen und kulturellen Qualität der Film- und Fernsehproduktion und der Leistungsfähigkeit der bayerischen Produktionswirtschaft beitragen und eine vielfältige Kulturlandschaft gewährleisten. Darüber hinaus soll sie einen Beitrag zur Stärkung des audiovisuellen Sektors in Europa leisten.
Antragsberechtigt sind abhängig vom Förderbereich Drehbuchautoren, Produzenten und ausführende Produzenten, Verleih- und Vertriebsunternehmen und gewerbliche Filmtheaterbetreiber.
Fristen
Die Einreichfristen der FFF Bayern GmbH sind auf der Website des FilmFernsehFonds Bayern veröffentlicht und müssen eingehalten werden (siehe "Weiterführende Links").
Kosten
In der Regel wird eine Prüfgebühr von 3% erhoben. Näheres erfahren Sie auf der Webseite des FFF Bayern.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
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Folgende Unterlagen sind erforderlich:
Projektbeschreibung Finanzierungsplan weitere Unterlagen sind abhängig vom jeweiligem Förderbereich -
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Projektbeschreibung Finanzierungsplan weitere Unterlagen sind abhängig vom jeweiligem Förderbereich -
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Projektbeschreibung Finanzierungsplan weitere Unterlagen sind abhängig vom jeweiligem Förderbereich -
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
Projektbeschreibung Finanzierungsplan weitere Unterlagen sind abhängig vom jeweiligem Förderbereich
Online Verfahren
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Antragsportal Filmbereich der FFF Bayern
Dieses Antragsportal kann für die Förderbereiche Produktion Kinofilm, Internationale Koproduktionen, Fernsehfilm, Webserien, VR-Formate, Nachwuchsfilme, Drehbuch, Projektentwicklung, Verleih/Vertrieb und Games genutzt werden. -
Antragsportal Filmbereich der FFF Bayern
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Weiterführende Links
Verwandte Leistungen
Stand
08.01.2024, 08:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerische Staatskanzlei (siehe BayernPortal)