Gesetzliche Unfallversicherung; Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für Unternehmen

Ihr Unternehmen gehört einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse an und hat die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt? Dann können Sie das mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gegenüber Hauptunternehmen oder beauftragten Unternehmen nachweisen.

Benötigen Sie als beauftragtes Unternehmen eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung , können Sie diese bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Ihrer Unfallkasse anfordern.

Sie wollen als Hauptunternehmen ein anderes Unternehmen mit einer Dienstleistung beauftragen? Dann empfiehlt es sich, dieses Unternehmen nach einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung zu fragen. So stellen Sie sicher, dass das potenziell beauftragte Unternehmen zuverlässig und vertrauenswürdig ist . Gleichzeitig vermeiden Sie es, für dessen Sozialversicherungsbeiträge zu haften, sollte es seinen Zahlungspflichten nicht nachkommen.

Für diese Haftungsbefreiung (sogenannte Exkulpation) werden nur qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigungen akzeptiert. Diese enthalten zusätzliche Angaben über

  • die veranlagten Unternehmensteile und
  • die Höhe der Arbeitsentgelte.

Sofern das beauftragte Unternehmen für Sie eine Vollmacht einreicht, können Sie dessen Unbedenklichkeitsbescheinigung direkt bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse anfordern.

Voraussetzungen

  • Zugehörigkeit zu einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse
  • Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung sind gezahlt.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • WiderspruchDetaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Für die Unbedenklichkeitsbescheinigung für das eigene Unternehmen sind keine Unterlagen nötig. Für die Unbedenklichkeitsbescheinigung eines beauftragten Unternehmens benötigen Sie als Hauptunternehmen dessen Vollmacht.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Für die Unbedenklichkeitsbescheinigung für das eigene Unternehmen sind keine Unterlagen nötig. Für die Unbedenklichkeitsbescheinigung eines beauftragten Unternehmens benötigen Sie als Hauptunternehmen dessen Vollmacht.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Für die Unbedenklichkeitsbescheinigung für das eigene Unternehmen sind keine Unterlagen nötig. Für die Unbedenklichkeitsbescheinigung eines beauftragten Unternehmens benötigen Sie als Hauptunternehmen dessen Vollmacht.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Für die Unbedenklichkeitsbescheinigung für das eigene Unternehmen sind keine Unterlagen nötig. Für die Unbedenklichkeitsbescheinigung eines beauftragten Unternehmens benötigen Sie als Hauptunternehmen dessen Vollmacht.

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Stand

10.03.2025, 07:03 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

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