Landwirtschaftliche Unfallversicherung; Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für Unternehmen

Wenn Ihr Unternehmen einem Unfallversicherungsträger angehört und Sie die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt haben, können Sie das mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung belegen.

Auftraggebende und Subunternehmen fordern möglicherweise von Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung weisen Sie nach,

  • dass die Personen, die in Ihrem Unternehmen arbeiten, bei Arbeitsunfällen und Wegeunfällen durch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) versichert sind,
  • dass Ihr Unternehmen die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt hat.

Bei Bedarf stellt die SVLFG für Sie eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Diese Bescheinigung enthält zusätzlich

  • die veranlagten Unternehmensteile,
  • Angaben über die Höhe der gemeldeten Arbeitsentgelte pro Jahr,
  • die vollständige Summe der Beiträge und Vorschüsse.

Stehen noch Forderungen der SVLFG gegenüber Ihrem Unternehmen aus, bekommen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung erst nach Geldeingang ausgestellt.

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen gehört der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) an.
  • Sie haben die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt.
  • Sie kommen regelmäßig Ihrer Nachweispflicht nach. 

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Entfällt.

Unterlagen

Online Verfahren

Weiterführende Links

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Stand

09.03.2025, 19:03 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

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Postanschrift

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Telefon

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Fax

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Webseite

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