OID-Register für Gesundheitswesen; Beantragung eines Objekt-Identifikators
Wenn Sie als Organisation im Gesundheitswesen, Softwareherstellende oder IT-Dienstleistende Daten zwischen Ihrer Software und anderen Softwaresystemen im Gesundheitswesen austauschen möchten, können Sie diese Objekte mit eindeutigen Identifikationsnummern kennzeichnen.
Für die standardisierte Softwarekommunikation im deutschen Gesundheitswesen können Sie als Organisation im Gesundheitswesen, Unternehmen, das Software herstellt oder IT-Dienstleister Ihre Objekte für den Austausch kennzeichnen. Dafür werden eindeutige Objekt-Identifikationsnummern (OID) zugewiesen.
Eine OID ist eine feste Nummer zur Identifizierung von Objekten. Das sind zum Beispiel:
- Organisationen,
- Templates,
- Identifikatoren,
- Kodierschemata,
- Wertelisten beziehungsweise Valuesets.
Eine OID dient der eindeutigen Kennzeichnung von Informationsobjekten für den Austausch zwischen Computersystemen. Diese Nummern werden vergeben, da Computer besser mit Zahlen als mit nicht standardisiertem Text umgehen können.
Voraussetzungen
Keine
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Keine -
Erforderliche Unterlage/n
Keine -
Erforderliche Unterlage/n
Keine -
Erforderliche Unterlage/n
Keine
Online Verfahren
-
Erst- oder Änderungsantrag für die Zuweisung eines Objekt-Identifikators (OID) "Gesundheitswesen Deutschland" online stellen
Hier können Sie die Zuweisung oder die Änderung eines Objekt-Identifikators (OID) "Gesundheitswesen Deutschland" beantragen. -
Erst- oder Änderungsantrag für die Zuweisung eines Objekt-Identifikators (OID) "Gesundheitswesen Deutschland" online stellen
Hier können Sie die Zuweisung oder die Änderung eines Objekt-Identifikators (OID) "Gesundheitswesen Deutschland" beantragen. -
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Hier können Sie die Zuweisung oder die Änderung eines Objekt-Identifikators (OID) "Gesundheitswesen Deutschland" beantragen.
Weiterführende Links
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Stand
20.08.2023, 20:08 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Gesundheit (siehe BayernPortal)