OID-Register für Gesundheitswesen; Beantragung eines Objekt-Identifikators

Wenn Sie als Organisation im Gesundheitswesen, Softwareherstellende oder IT-Dienstleistende Daten zwischen Ihrer Software und anderen Softwaresystemen im Gesundheitswesen austauschen möchten, können Sie diese Objekte mit eindeutigen Objekt-Identifikationsnummern kennzeichnen.

Für die standardisierte Softwarekommunikation im deutschen Gesundheitswesen können Sie als Organisation im Gesundheitswesen, Unternehmen, das Software herstellt oder IT-Dienstleister Ihre Objekte für den Austausch kennzeichnen. Dafür werden eindeutige Objekt-Identifikationsnummern (OID) zugewiesen.

Eine OID ist eine feste Nummer zur Identifizierung von Objekten. Das sind zum Beispiel:

  • Organisationen,
  • Templates,
  • Identifikatoren,
  • Kodierschemata,
  • Wertelisten beziehungsweise Valuesets.

Eine OID dient der eindeutigen Kennzeichnung von Informationsobjekten für den Austausch zwischen Computersystemen. Diese Nummern werden vergeben, da Computer besser mit Zahlen als mit nicht standardisiertem Text umgehen können.

Voraussetzungen

Keine

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Unterlagen

Online Verfahren

Weiterführende Links

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Stand

09.03.2025, 20:03 Uhr

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