Elektronische Gesundheitskarte; Einreichung eines Fotos
Sie haben Ihr Foto für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) vor mehr als 10 Jahren bereitgestellt? Dann kann Ihre Krankenkasse Sie bitten, ein neues Foto einzureichen.
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist Ihr Mitgliedsausweis bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und bestätigt, dass die Krankenkasse die Behandlungskosten für Sie bezahlt. Ihr Foto auf Ihrer eGK hilft, Verwechslungen zu vermeiden und Missbrauch einzudämmen.
Für das Erstellen Ihrer eGK digitalisiert Ihre Krankenkasse Ihr Bild und speichert es als digitales Foto ab. So kann es bei einem eventuellen Verlust oder Diebstahl Ihrer elektronischen Gesundheitskarte wieder verwendet werden.
Aufgrund der gesetzlichen Regelungen löscht die Krankenkasse Ihr eingereichtes Foto nach spätestens 10 Jahren. Vor einem neuen Kartenversand informiert Ihre Krankenkasse Sie, ob ein neues Bild benötigt wird.
Kein Passfoto auf der eGK benötigen
- Kinder und Jugendliche bis zum 15. Lebensjahr und
- Versicherte, die bei der Erstellung ihres Passbildes nicht mitwirken können, zum Beispiel immobile pflegebedürftige Menschen.
Voraussetzungen
- Sie sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse und haben eine eGK.
- Sie sind mindestens 15 Jahre alt.
- Das bisherige Foto auf der eGK ist älter als 10 Jahre.
Fristen
- Die Krankenkassen dürfen Ihr Foto für die Dauer Ihres Versicherungsverhältnisses für Ersatz und Folgeausstellungen Ihrer eGK speichern, jedoch längstens für 10 Jahre.
- Nach dem Ende des Versicherungsverhältnisses löscht Ihre bisherige Krankenkasse das Foto unverzüglich, spätestens aber nach 3 Monaten.
Kosten
In der Regel stellt Ihnen die Krankenkasse kostenlos eine neue eGK aus. Die gesetzlichen Krankenkassen können EUR 5,00 verlangen, wenn Sie selbst für die Notwendigkeit einer Neuausstellung der eGK verantwortlich sind, zum Beispiel bei Verlust oder Beschädigung.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
aktuelles Passbild -
Erforderliche Unterlage/n
aktuelles Passbild -
Erforderliche Unterlage/n
aktuelles Passbild -
Erforderliche Unterlage/n
aktuelles Passbild
Online Verfahren
-
Zur Foto-Aktualisierung für Ihre eGK über den Kassen-Navigator des GKV-Spitzenverbands
Hinweis: Die Krankenkassen treffen bei der Kommunikation mit Versicherten Maßnahmen, um die Daten der Versicherten zu schützen. Aus diesem Grund unterscheiden sich die Verfahren zur Authentifizierung in den Online-Portalen der Krankenkassen. -
Zur Foto-Aktualisierung für Ihre eGK über den Kassen-Navigator des GKV-Spitzenverbands
Hinweis: Die Krankenkassen treffen bei der Kommunikation mit Versicherten Maßnahmen, um die Daten der Versicherten zu schützen. Aus diesem Grund unterscheiden sich die Verfahren zur Authentifizierung in den Online-Portalen der Krankenkassen. -
Zur Foto-Aktualisierung für Ihre eGK über den Kassen-Navigator des GKV-Spitzenverbands
Hinweis: Die Krankenkassen treffen bei der Kommunikation mit Versicherten Maßnahmen, um die Daten der Versicherten zu schützen. Aus diesem Grund unterscheiden sich die Verfahren zur Authentifizierung in den Online-Portalen der Krankenkassen.
Weiterführende Links
Verwandte Leistungen
Stand
09.03.2025, 20:03 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Gesundheit (siehe BayernPortal)