Elektronische Gesundheitskarte; Beantragung für gesetzlich Krankenversicherte
In der Regel erhalten Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) automatisch von Ihrer Krankenkasse. Wenn Sie Ihre eGK verloren haben oder diese defekt ist, beantragen Sie eine neue eGK bei Ihrer Krankenkasse.
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist der Mitgliedsausweis einer gesetzlichen Krankenkasse und bestätigt, dass Ihre gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten für Sie bezahlt.
In der Regel bekommen Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse automatisch eine aktuelle eGK. Das ist auch der Fall, wenn die Gültigkeit Ihrer alten Karte abläuft. Sie müssen in diesen Fällen nichts weiter tun.
Wenn sich Ihr Name ändert, benachrichtigen Sie Ihre Krankenkasse. Ihre Krankenkasse stellt Ihnen dann eine neue Karte aus.
Sie haben Ihre eGK verloren, sie wurde gestohlen oder ist defekt? Dann müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse die alte eGK sperren lassen und eine neue Karte anfordern.
Voraussetzungen
Sie haben Anspruch auf eine eGK, wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind.
Fristen
- Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse müssen Sie keine Frist einhalten.
- Ihre eGK ist maximal 5 Jahre gültig. Nach dem Ablauf dieser Laufzeit schickt Ihnen Ihre Krankenkassen automatisch eine neue eGK.
Kosten
In der Regel stellt Ihnen die Krankenkasse kostenlos eine eGK aus. Die gesetzlichen Krankenkassen können 5 EUR verlangen, wenn Sie selbst für den Verlust oder die Beschädigung verantwortlich sind.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
aktuelles Passbild Ausnahmen gibt es für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren. Außerdem für Versicherte, die bei der Erstellung des Passbildes nicht mitwirken können, wie zum Beispiel pflegebedürftige Menschen. gegebenenfalls Nachweis Ihrer Namensänderung (zum Beispiel Personalausweis, Heiratsurkunde) Je nach Spezialfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
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Erforderliche Unterlage/n
aktuelles Passbild Ausnahmen gibt es für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren. Außerdem für Versicherte, die bei der Erstellung des Passbildes nicht mitwirken können, wie zum Beispiel pflegebedürftige Menschen. gegebenenfalls Nachweis Ihrer Namensänderung (zum Beispiel Personalausweis, Heiratsurkunde) Je nach Spezialfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
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Erforderliche Unterlage/n
aktuelles Passbild Ausnahmen gibt es für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren. Außerdem für Versicherte, die bei der Erstellung des Passbildes nicht mitwirken können, wie zum Beispiel pflegebedürftige Menschen. gegebenenfalls Nachweis Ihrer Namensänderung (zum Beispiel Personalausweis, Heiratsurkunde) Je nach Spezialfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
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Erforderliche Unterlage/n
aktuelles Passbild Ausnahmen gibt es für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren. Außerdem für Versicherte, die bei der Erstellung des Passbildes nicht mitwirken können, wie zum Beispiel pflegebedürftige Menschen. gegebenenfalls Nachweis Ihrer Namensänderung (zum Beispiel Personalausweis, Heiratsurkunde) Je nach Spezialfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Online Verfahren
- Zum Antrag auf Ausstellung einer neuen eGK über den Kassen-Navigator des GKV-Spitzenverbands
- Zum Antrag auf Ausstellung einer neuen eGK über den Kassen-Navigator des GKV-Spitzenverbands
- Zum Antrag auf Ausstellung einer neuen eGK über den Kassen-Navigator des GKV-Spitzenverbands
Weiterführende Links
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Stand
14.01.2024, 14:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Gesundheit (siehe BayernPortal)