Energieeffizienz; Beantragung eines Zuschusses für Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien
Wenn Sie in Anlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beantragen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert die Bereitstellung von Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in Unternehmen.
Sie können eine Förderung für folgende Maßnahmen bekommen:
- Solarkollektoren,
- Biomasseanlagen,
- Wärmepumpen, sofern sie erneuerbare Wärmequellen nutzen.
- Wärmespeicher für diese Wärmeerzeuger
Keine Förderung bekommen Sie:
- für gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen,
- wenn Sie schon mit der Maßnahme begonnen haben, bevor Sie den Antrag gestellt haben.
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Größe Ihres Unternehmens ab:
- kleine und mittlere Unternehmen (bis zu 249 Beschäftigte und Jahresumsatz maximal EUR 50 Millionen oder Bilanzsumme maximal EUR 43 Millionen): bis zu 55 Prozent der förderfähigen Kosten,
- große Unternehmen (250 und mehr Beschäftigte und Jahresumsatz mehr als EUR 50 Millionen oder Bilanzsumme höher als EUR 43 Millionen): bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten.
Förderfähige Kosten sind:
- alle Kosten für die Umsetzung der Maßnahme,
- Nebenkosten für die Planung und Installation.
Förderfähig sind auch Kosten für
- die Einbindung der Maßnahme in einen vorhandenen Prozess und
- die Ertragsüberwachung und Fehlererkennung der installierten Mess- und Datenerfassungssysteme.
Sie können maximal EUR 10 Millionen Zuschuss bekommen.
Sie bekommen den Zuschuss erst, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet haben. Dazu müssen Sie nachweisen:
- dass Sie das Geld für die Maßnahme ausgegeben haben,
- dass die Maßnahme technisch ihre Leistung erfüllt.
Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.
Die Anträge zur Förderung bearbeitet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Hinweis auf weitere Fördermöglichkeiten des Programms:
Über das Förderprogramm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ können Sie auch einen Kredit beantragen (Kredit mit Tilgungszuschuss für Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien beantragen).
Voraussetzungen
Anträge können stellen:
- in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- kommunale Unternehmen
- Landwirte
- freiberuflich Tätige
- Contractoren, die Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen
Weitere Voraussetzungen:
- Ihr Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben
- die geförderte Maßnahme muss in Deutschland umgesetzt und mindestens drei Jahre betrieben werden
- die mit der Maßnahme erzeugte Prozesswärme muss zu über 50 Prozent für Herstellung von Produkten oder Dienstleistungen genutzt werden
- Ihre Maßnahme muss technische Mindestanforderungen erfüllen
Fristen
- Antragstellung:
- bis zum 31.12.2022
- vor Beginn der Maßnahme
- Umsetzung der Maßnahme: in der Regel innerhalb von 24 Monaten nach dem Bewilligungsbescheid
- Nachweis der Umsetzung der Maßnahme: innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende des Bewilligungszeitraums
Kosten
- keine
Rechtsgrundlagen
Formulare
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: Datenerfassungsblatt oder, bei nicht gelisteten Anlagen, eine Herstellererklärung: Nachweis der Förderfähigkeit - Vordruck Herstellererklärung BiomasseanlagenNachweis der Förderfähigkeit - Vordruck Herstellererklärung Wärmepumpenhydraulisches Anlagenschema je nach Art der Förderung: „De-minimis“: „De-minimis“-Erklärung oder Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO): Referenzangebot für Maßnahme Sie finden weitere Angaben zu den erforderlichen Unterlagen im elektronischen Antragsformular oder im Allgemeinen Merkblatt zur Antragstellung. Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen: FachunternehmererklärungRechnungen der Maßnahme - Formulare auf der Internetseite des BAFA (unter Formulare)
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Stand
31.01.2023, 22:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (siehe BayernPortal)