Energieeffizienz; Beantragung eines Kredits mit Tilgungszuschuss für Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien
Wenn Sie in Anlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kredit mit Tilgungszuschuss beantragen.
Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert die Bereitstellung von Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in Unternehmen.
Sie können eine Förderung für folgende Maßnahmen bekommen:
- Solarkollektoren,
- Biomasseanlagen,
- Wärmepumpen, sofern sie erneuerbare Wärmequellen nutzen,
- Wärmespeicher für diese Wärmeerzeuger.
Keine Förderung bekommen Sie:
- für gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen,
- wenn Sie schon mit der Maßnahme begonnen haben, bevor Sie den Antrag gestellt haben.
Wenn Sie Anlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien kaufen wollen, dann können Sie einen Kredit von bis zu EUR 25 Millionen bekommen.
Die Höhe des Zuschusses bei der Tilgung des Kredits hängt von der Größe Ihres Unternehmens ab:
- kleine und mittlere Unternehmen (bis zu 249 Beschäftigte und Jahresumsatz maximal EUR 50 Millionen oder Bilanzsumme maximal EUR 43 Millionen): 55 Prozent der förderfähigen Kosten,
- große Unternehmen (250 und mehr Beschäftigte und Jahresumsatz mehr als EUR 50 Millionen oder Bilanzsumme höher als EUR 43 Millionen): 45 Prozent der förderfähigen Kosten.
Förderfähige Kosten sind:
- alle Kosten für die Umsetzung der Maßnahme,
- Nebenkosten für die Planung und Installation.
Förderfähig sind auch Kosten für
- die Einbindung der Maßnahme in den vorhandenen Prozess und
- die Ertragsüberwachung und Fehlererkennung der installierten Mess- und Datenerfassungssysteme.
Sie können maximal EUR 10 Millionen Tilgungszuschuss bekommen.
Sie bekommen den Tilgungszuschuss erst, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet haben. Dazu müssen Sie nachweisen:
- dass Sie das Geld aus dem Kredit für die Maßnahme ausgegeben haben,
- dass die Maßnahme technisch ihre Leistung erfüllt.
Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.
Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Hinweis auf weitere Fördermöglichkeiten des Programms:
Über das Förderprogramm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ können Sie auch einen direkten Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen (Zuschuss für Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien beantragen).
Voraussetzungen
Anträge können stellen:
- in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- kommunale Unternehmen
- Landwirte
- freiberuflich Tätige
- Contractoren, die Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen
Weitere Voraussetzungen:
- Sie müssen kreditwürdig sein
- Ihr Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben
- die geförderte Maßnahme muss in Deutschland umgesetzt und mindestens drei Jahre betrieben werden
- die mit der Maßnahme erzeugte Prozesswärme muss zu über 50 Prozent für Herstellung von Produkten oder Dienstleistungen genutzt werden
- Ihre Maßnahme muss technische Mindestanforderungen erfüllen
Fristen
- Antragstellung:
- bis zum 31.12.2022
- vor Beginn der Maßnahme
- Abruffrist des Kredits: innerhalb von 12 Monaten nach Kreditzusage, in einer Summe oder in Teilbeträgen
- Nachweis über Verwendung der Mittel: innerhalb von 12 Monaten nach der Vollauszahlung des Kredit
Kosten
- keine
Rechtsgrundlagen
Formulare
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: Datenerfassungsblatt Prozesswärmehydraulisches AnlagenschemaAngebot der geplanten Anlagebei Contractingvorhaben: Bestätigung zum Contractingvorhabenbei KMU-Förderungen: Selbsterklärung zur Einhaltung der KMU-Definitionbei „De-minimis“–Förderungen: „De-minimis“-Erklärung Welche weiteren Unterlagen Sie in Ihrem Fall gegebenenfalls noch vorlegen müssen, steht in der Anlage zum Merkblatt „Technische Mindestanforderungen Prozesswärme aus erneuerbaren Energien“.
Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen: Bestätigung nach Durchführung der Investitionsmaßnahme - Formulare auf der Internetseite der KfW (unter Formulare und Downloads)
Weiterführende Links
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Stand
23.04.2023, 08:04 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (siehe BayernPortal)