Energieeffizienz; Beantragung eines Zuschusses für Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software

Wenn Sie in Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik oder Energiemanagement-Software investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beantragen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz in Unternehmen.
Sie können eine Förderung für folgende Maßnahmen bekommen:

  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und Sensorik, um die Effizienz von Energieströmen zu überwachen,
  • Energiemanagement-Software inklusive der Kosten für Schulungen Ihrer Beschäftigten.

Keine Förderung bekommen Sie:

  • für gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen,
  • wenn Sie schon mit der Maßnahme begonnen haben, bevor Sie den Antrag gestellt haben.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Größe Ihres Unternehmens ab:

  • kleine und mittlere Unternehmen (bis zu 249 Beschäftigte und Jahresumsatz maximal EUR 50 Millionen oder Bilanzsumme maximal EUR43 Millionen): 40 Prozent der förderfähigen Kosten,
  • große Unternehmen (250 und mehr Beschäftigte und Jahresumsatz mehr als EUR 50 Millionen oder Bilanzsumme höher als EUR 43 Millionen): Prozent der förderfähigen Kosten.

Förderfähige Kosten sind:

  • alle Kosten für die Umsetzung der Maßnahme,
  • Nebenkosten für die Planung und Installation.

Förderfähig sind auch die Kosten für

  • die Verkabelung der Technik und
  • für die Erstellung eines Messkonzepts durch einen Dienstleister.

Sie können maximal EUR 10 Millionen Zuschuss bekommen.
Sie bekommen den Zuschuss erst, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet haben. Dazu müssen Sie nachweisen:

  • dass Sie das Geld für die Maßnahme ausgegeben haben,
  • dass die Maßnahme technisch ihre Leistung erfüllt.

Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.

Die Anträge zur Förderung bearbeitet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Hinweis auf weitere Fördermöglichkeiten des Programms:
Über das Förderprogramm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ können Sie auch einen Kredit beantragen (Kredit mit Tilgungszuschuss für Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software beantragen).

 

Voraussetzungen

Anträge können stellen:

  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • kommunale Unternehmen
  • freiberuflich Tätige
  • Contractoren, die Maßnahmen zur Energieeffizienz durchführen

Weitere Voraussetzungen:

  • Ihr Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben
  • Wenn Sie ein großes Unternehmen haben (250 und mehr Beschäftigte und Jahresumsatz mehr als EUR 50 Millionen oder Bilanzsumme höher als EUR 43 Millionen), dann müssen Sie
    • ein DIN EN ISO 50001 zertifiziertes Energiemanagementsystem,
    • ein registriertes Umweltmanagementsystem gemäß EMAS-Verordnung haben oder
    • sich gerade zertifizieren lassen.
  • Wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) haben (bis zu 249 Beschäftigte und Jahresumsatz maximal EUR 50 Millionen oder Bilanzsumme maximal EUR 43 Millionen), dann reicht auch ein System gemäß Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung
  • die geförderte Maßnahme muss in Deutschland umgesetzt und mindestens drei Jahre betrieben werden
  • Ihre Maßnahme muss technische Mindestanforderungen erfüllen

 

 

 

 

Fristen

  • Antragstellung:
    • bis zum 31.12.2022
    • vor Beginn der Maßnahme
  • Umsetzung der Maßnahme: in der Regel innerhalb von 24 Monaten nach dem Bewilligungsbescheid
  • Nachweis der Umsetzung der Maßnahme: innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende des Bewilligungszeitraums

Kosten

  • keine

Rechtsgrundlagen

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: Mess-, Steuer- und Regelungskonzept; Sie finden die Vorgaben für das Konzept im „MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software“ Merkblattje nach Art der Förderung: „De-minimis“: „De-minimis“-Erklärung oder Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO): Referenzangebot für Maßnahme Sie finden weitere Angaben zu den erforderlichen Unterlagen im elektronischen Antragsformular oder im Allgemeinen Merkblatt zur Antragstellung.
    Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen: FachunternehmererklärungRechnungen der Maßnahme
  • Formulare auf der Internetseite des BAFA (unter Formulare)

Weiterführende Links

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Stand

25.03.2024, 14:03 Uhr

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