Energieeffizienz; Beantragung eines Kredits mit Tilgungszuschuss für Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software

Wenn Sie in Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik oder Energiemanagement-Software investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kredit mit Tilgungszuschuss beantragen.

Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz in Unternehmen.
Sie können eine Förderung für folgende Maßnahmen bekommen:

  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und Sensorik, um die Effizienz von Energieströmen zu überwachen,
  • Energiemanagement-Software inklusive der Kosten für Schulungen der Beschäftigten.

Keine Förderung bekommen Sie:

  • für gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen,
  • wenn Sie schon mit der Maßnahme begonnen haben, bevor Sie den Antrag gestellt haben.

Wenn Sie Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik oder Energiemanagement-Software kaufen wollen, dann können Sie einen Kredit von bis zu EUR 25 Millionen bekommen.

Die Höhe des Zuschusses bei der Tilgung des Kredits hängt von der Größe Ihres Unternehmens ab:

  • kleine und mittlere Unternehmen (bis zu 249 Beschäftigte und Jahresumsatz maximal EUR 50 Millionen oder Bilanzsumme maximal EUR 43 Millionen): 40 Prozent der förderfähigen Kosten,
  • große Unternehmen (250 und mehr Beschäftigte und Jahresumsatz mehr als EUR 50 Millionen oder Bilanzsumme höher als EUR 43 Millionen): 30 Prozent der förderfähigen Kosten.

Förderfähige Kosten sind:

  • alle Kosten für die Umsetzung der Maßnahme,
  • Nebenkosten für die Planung und Installation.

Förderfähig sind auch die Kosten für

  • die Verkabelung der Technik und
  • für die Erstellung eines Messkonzepts durch einen Dienstleister.

Sie können maximal EUR 10 Millionen Tilgungszuschuss bekommen.
Sie bekommen den Tilgungszuschuss erst, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet haben. Dazu müssen Sie nachweisen:

  • dass Sie das Geld aus dem Kredit für die Maßnahme ausgegeben haben,
  • dass die Maßnahme technisch ihre Leistung erfüllt.

Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.
Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Hinweis auf weitere Fördermöglichkeiten des Programms:
Über das Förderprogramm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ können Sie auch einen direkten Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen (Zuschuss für Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software beantragen).

Voraussetzungen

Anträge können stellen:

  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • kommunale Unternehmen
  • freiberuflich Tätige
  • Contractoren, die Maßnahmen zur Energieeffizienz durchführen

Weitere Voraussetzungen:

  • Sie müssen kreditwürdig sein
  • Ihr Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben
  • Wenn Sie ein großes Unternehmen haben (250 und mehr Beschäftigte und Jahresumsatz mehr als EUR 50 Millionen oder Bilanzsumme höher als EUR 43 Millionen), dann müssen Sie
    • ein DIN EN ISO 50001 zertifiziertes Energiemanagementsystem haben oder
    • ein registriertes Umweltmanagementsystem gemäß EMAS-Verordnung haben oder
    • sich gerade zertifizieren lassen.
  • Wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) haben (bis zu 249 Beschäftigte und Jahresumsatz maximal EUR 50 Millionen oder Bilanzsumme maximal EUR 43 Millionen), dann reicht auch ein System gemäß Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung
  • die geförderte Maßnahme muss in Deutschland umgesetzt und mindestens 3 Jahre betrieben werden
  • Ihre Maßnahme muss technische Mindestanforderungen erfüllen

Fristen

  • Antragstellung:
    • bis zum 31.12.2022
    • vor Beginn der Maßnahme
  • Abruffrist des Kredits: innerhalb von 12 Monaten nach Kreditzusage, in einer Summe oder in Teilbeträgen
  • Nachweis über Verwendung der Mittel: innerhalb von 12 Monaten nach der Vollauszahlung des Kredits

Kosten

  • keine

Rechtsgrundlagen

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: Systemkonzept, Datenerfassungsplan beziehungsweise Wirkplan und Stückliste Aktoren und Sensorenbei Contractingvorhaben: Bestätigung zum Contractingvorhabenbei KMU-Förderungen: Selbsterklärung zur Einhaltung der KMU-Definitionbei „De-minimis“–Förderungen: „De-minimis“-Erklärung Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen: Bestätigung nach Durchführung der InvestitionsmaßnahmeFachunternehmererklärung zu den Installierten Technologien - in Modul 1 (außer Dämmung) und Modul 3
  • Formulare auf der Internetseite der KfW (unter Formulare und Downloads)

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06.08.2025, 06:08 Uhr

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