Elektronische Heilberufsausweis; Beantragung als Person in einem Gesundheitsfachberuf
Wenn Sie Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen erhalten möchten, benötigen Sie als Person in einem Gesundheitsfachberuf einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist eine Chipkarte zur persönlichen Authentifizierung von Personen in Gesundheitsberufen. Der eHBA ermöglicht Ihnen den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die TI vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).
Es gibt verschiedene eHBA für verschiedene Berufsgruppen. Es gibt einen eHBA für:
- Ärztinnen und Ärzte
- Personen in Gesundheitsfachberufen
- Apothekerinnen und Apotheker
Mit diesem Online-Dienst beantragen Sie einen eHBA als nicht-approbierte Person in einem Gesundheitsberuf. Dazu zählen:
- Gesundheitspflegerinnen und Gesundheitspfleger
- Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger
- Altenpflegerinnen und Altenpfleger
- Hebammen
- Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
- Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter
Um den eHBA zu erhalten, müssen Sie sich zunächst in das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) eintragen. Im Anschluss beantragen Sie dann den eHBA bei einem Vertrauensdienstenabieter (VDA). Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von VDA zu VDA unterscheiden kann.
Voraussetzungen
- Sie müssen eine Berufserlaubnis vorlegen.
- Sie müssen die Verwaltungsgebühr zahlen.
Kosten
Es besteht eine feste Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 EUR. Der ausgewählte VDA berechnet zudem eigene Kosten für die Bereitstellung des eHBA.
Verwaltungsgebühr: 40 EUR
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Ausgefüllter AntragScan oder ein Foto Ihrer Berufsberechtigung (Berufserlaubnisurkunde)gegebenenfalls Nachweise über die Namensänderung (zum Beispiel Heiratsurkunde) -
Erforderliche Unterlage/n
Ausgefüllter AntragScan oder ein Foto Ihrer Berufsberechtigung (Berufserlaubnisurkunde)gegebenenfalls Nachweise über die Namensänderung (zum Beispiel Heiratsurkunde) -
Erforderliche Unterlage/n
Ausgefüllter AntragScan oder ein Foto Ihrer Berufsberechtigung (Berufserlaubnisurkunde)gegebenenfalls Nachweise über die Namensänderung (zum Beispiel Heiratsurkunde) -
Erforderliche Unterlage/n
Ausgefüllter AntragScan oder ein Foto Ihrer Berufsberechtigung (Berufserlaubnisurkunde)gegebenenfalls Nachweise über die Namensänderung (zum Beispiel Heiratsurkunde)
Online Verfahren
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Elektronischer Heilberufs- und Berufeausweis/Berufsausweis für nicht approbierte Gesundheitsberufe sowie der sonstigen Erbringerinnen und Erbringer ärztlich verordneter Leistungen online beantragen
Sie können einen elektronischen Heilberufs- und Berufeausweis/Berufsausweis für nicht approbierte Gesundheitsberufe sowie der sonstigen Erbringerinnen und Erbringer ärztlich verordneter Leistungen online beantragen. -
Elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) als Person in einem Gesundheitsfachberuf online beantragen
Für den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen können Sie als Person in einem Gesundheitsfachberuf bei der Bezirksregierung Münster einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) beantragen.
Weiterführende Links
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Stand
03.02.2024, 15:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Gesundheit (siehe BayernPortal)