Elektronische Heilberufsausweis; Beantragung als Person in einem Gesundheitsfachberuf

Wenn Sie Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen erhalten möchten, benötigen Sie als Person in einem Gesundheitsfachberuf einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist eine Chipkarte zur persönlichen Authentifizierung von Personen in Gesundheitsberufen. Der eHBA ermöglicht Ihnen den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die TI vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).
Es gibt verschiedene eHBA für verschiedene Berufsgruppen. Es gibt einen eHBA für:

  • Ärztinnen und Ärzte
  • Personen in Gesundheitsfachberufen
  • Apothekerinnen und Apotheker

Mit diesem Online-Dienst beantragen Sie einen eHBA als nicht-approbierte Person in einem Gesundheitsberuf. Dazu zählen:

  • Gesundheitspflegerinnen und Gesundheitspfleger
  • Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger 
  • Altenpflegerinnen und Altenpfleger
  • Hebammen
  • Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
  • Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter

Um den eHBA zu erhalten, müssen Sie sich zunächst in das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) eintragen. Im Anschluss beantragen Sie dann den eHBA bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA). Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von VDA zu VDA unterscheiden kann.

Voraussetzungen

  • Sie müssen eine Berufserlaubnis vorlegen.
  • Sie müssen die Verwaltungsgebühr zahlen.

Kosten

Es besteht eine feste Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 EUR. Der ausgewählte VDA berechnet zudem eigene Kosten für die Bereitstellung des eHBA.
Verwaltungsgebühr: 40 EUR

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Ausgefüllter AntragScan oder ein Foto Ihrer Berufsberechtigung (Berufserlaubnisurkunde)gegebenenfalls Nachweise über die Namensänderung (zum Beispiel Heiratsurkunde)
  • Erforderliche Unterlage/n
    Ausgefüllter AntragScan oder ein Foto Ihrer Berufsberechtigung (Berufserlaubnisurkunde)gegebenenfalls Nachweise über die Namensänderung (zum Beispiel Heiratsurkunde)
  • Erforderliche Unterlage/n
    Ausgefüllter AntragScan oder ein Foto Ihrer Berufsberechtigung (Berufserlaubnisurkunde)gegebenenfalls Nachweise über die Namensänderung (zum Beispiel Heiratsurkunde)
  • Erforderliche Unterlage/n
    Ausgefüllter AntragScan oder ein Foto Ihrer Berufsberechtigung (Berufserlaubnisurkunde)gegebenenfalls Nachweise über die Namensänderung (zum Beispiel Heiratsurkunde)

Online Verfahren

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

27.11.2025, 07:11 Uhr

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