Elektronische Institutionenkarte; Beantragung einer Verlängerung als Institution mit Beschäftigten in Gesundheitsfachberufen
Möchten Sie als Pflege, Geburtshilfe, oder Physiotherapieeinrichtungen Ihren Beschäftigten den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) verlängern? Dann können Sie für diese unter bestimmen Voraussetzungen die Folgekarte der elektronischen Institutionenkarte (SMC-B) beantragen.
Die SMC-B (Security Module Card Typ B) ist elektronische Institutionenkarte und elektronischer Institutionsausweis in einem. Sie ermöglicht den in Heilberufen tätigen Personen einer Institution den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die TI vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).
Es gibt verschiedene SMC-B für verschiedene Berufsgruppen. Es gibt eine SMC-B für
- Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Psychotherapiepraxen
- Pflege-, Geburtshilfe- und Physiotherapieeinrichtungen
- Apotheken
Mit diesem Online-Dienst beantragen Sie eine Verlängerung der SMC-B für Institutionen mit Beschäftigten, die nicht in Kammern organisiert sind. Das sind:
- Gesundheits, Kranken- und Altenpflegeeinrichtungen
- Geburtshilfeeinrichtungen
- Physiotherapieeinrichtungen
Um die SMC-B zu verlängern, müssen Sie zunächst erneut das Recht zum Führen der Karte beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragen. Im Anschluss beantragen Sie dann die SMC-B bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA). Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet.
Voraussetzungen
- Sie müssen eine Berechtigung zur Leistungserbringung besitzen.
- Sie müssen die Institution nach außen vertreten dürfen.
- Die betriebsangehörige Person muss einen eHBA besitzen.
- Sie müssen die Verwaltungsgebühr zahlen.
Kosten
Verwaltungsgebühr: 40 EUR
Es besteht eine feste Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 EUR. Der ausgewählte VDA berechnet zudem eigene Kosten für die Bereitstellung der SMC-B.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter AntragScan oder ein Foto des Nachweises über Ihre Vertretungsberechtigung für die Institution (zum Beispiel Vollmacht, Satzung)IK (Institutionskennzeichen)NummerNummer der alten SMCBeHBA (elektronischer Heilberufsausweis)-Nummer einer betriebsangehörigen Person -
Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter AntragScan oder ein Foto des Nachweises über Ihre Vertretungsberechtigung für die Institution (zum Beispiel Vollmacht, Satzung)IK (Institutionskennzeichen)NummerNummer der alten SMCBeHBA (elektronischer Heilberufsausweis)-Nummer einer betriebsangehörigen Person -
Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter AntragScan oder ein Foto des Nachweises über Ihre Vertretungsberechtigung für die Institution (zum Beispiel Vollmacht, Satzung)IK (Institutionskennzeichen)NummerNummer der alten SMCBeHBA (elektronischer Heilberufsausweis)-Nummer einer betriebsangehörigen Person -
Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter AntragScan oder ein Foto des Nachweises über Ihre Vertretungsberechtigung für die Institution (zum Beispiel Vollmacht, Satzung)IK (Institutionskennzeichen)NummerNummer der alten SMCBeHBA (elektronischer Heilberufsausweis)-Nummer einer betriebsangehörigen Person
Online Verfahren
-
Verlängerung für elektronische Institutionenkarte (SMC-B) als Institution mit Beschäftigten in Gesundheitsfachberufen online beantragen
Für den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen können Sie als Vertreterin oder Vertreter einer Leistungserbringerinstitution der nicht-approbierten Gesundheitsfachberufe bei der Bezirksregierung Münster nach Ablauf der bisherigen Institutionenkarte (SMC-B) eine Folgekarte beantragen. -
Verlängerung für elektronische Institutionenkarte (SMC-B) als Institution mit Beschäftigten in Gesundheitsfachberufen online beantragen
Für den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen können Sie als Vertreterin oder Vertreter einer Leistungserbringerinstitution der nicht-approbierten Gesundheitsfachberufe bei der Bezirksregierung Münster nach Ablauf der bisherigen Institutionenkarte (SMC-B) eine Folgekarte beantragen. -
Verlängerung für elektronische Institutionenkarte (SMC-B) als Institution mit Beschäftigten in Gesundheitsfachberufen online beantragen
Für den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen können Sie als Vertreterin oder Vertreter einer Leistungserbringerinstitution der nicht-approbierten Gesundheitsfachberufe bei der Bezirksregierung Münster nach Ablauf der bisherigen Institutionenkarte (SMC-B) eine Folgekarte beantragen.
Weiterführende Links
Verwandte Leistungen
Stand
12.01.2024, 16:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Gesundheit (siehe BayernPortal)