Arbeitnehmerüberlassung; Beantragung der Erlaubnis

Wenn Sie Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer an einen Dritten verleihen möchten, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis.

Arbeitnehmerüberlassung wird auch als Zeit- oder Leiharbeit bezeichnet. Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis. Um diese zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit stellen.

Die Erlaubnis wird von der Agentur für Arbeit auf ein Jahr befristet erteilt. Sie kann unbefristet erteilt werden, wenn Sie 3 aufeinanderfolgende Jahre erlaubt tätig waren.

Bei einer Arbeitnehmerüberlassung müssen Sie unter anderem darauf achten, dass

  • der Gleichstellungsgrundsatz und relevante Tarifverträge korrekt angewendet werden,
  • die Überlassungshöchstdauer nicht überschritten wird,
  • Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer richtig, entsprechend der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit entlohnt werden,
  • Die geltenden Mindestlöhne und der Aufwendungsersatz gezahlt werden und
  • die Regelungen des Teilzeit und Befristungsgesetzes eingehalten werden,
  • Entgelt und Entgeltersatzleistungen sowie Urlaub beziehungsweise Urlaubsabgeltung richtig gewährt werden
  • Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer auch in Zeiten ohne Verleih an Dritte zu vergüten sind,
  • Lohnsteuer und Beiträge zu allen Zweigen der Sozialversicherung korrekt abgeführt werden.

Durch Betriebsprüfungen überwacht die Agentur für Arbeit regelmäßig, ob Sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten und die Arbeitnehmerüberlassung ordnungsgemäß ausgeübt wird.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die nach dem Gewerberecht erforderliche Zuverlässigkeit.
  • Es gibt in Ihrem Fall keine Gründe, die gegen eine Erlaubnis sprechen. Das können zum Beispiel relevante Vorstrafen, Verstöße gegen Vorschriften des Sozialversicherungsrechts oder gegen arbeitsrechtliche Pflichten sein.
  • Die Arbeitnehmerüberlassung erfolgt von einem Betrieb, Betriebsteil oder einem Nebenbetrieb aus, der sich in Deutschland oder in einem anderen Staat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums befindet.

Kosten

Gebühr: Link Kostenbildung:https://www.gesetze-im-internet.de/bmasbgebv/anlage.html;
218 EUR - 2060 EUR

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.Klage vor dem Sozialgericht

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag auf Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG 2a)Chronologischer HandelsregisterauszugKopie des Gesellschaftsvertrages und der GesellschafterlisteKopie der GewerbeanmeldungAngaben Baubetrieb (AÜG 2c)Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (Belegart O) für die vertretungsberechtigte/n Person/en Ihres UnternehmensAuskunft aus dem Gewerbezentralregister für die vertretungsberechtige/n Person/en (GZR 3) sowie für Ihr Unternehmen (GZR 4)Bescheinigung der zuständigen BerufsgenossenschaftBescheinigung der Krankenkasse über mindestens die Hälfe Ihrer Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerNachweis über liquide Mittel über 2.000 EUR pro (geplanter/m) Leiharbeiternehmerin und LeiharbeiterMuster eines Arbeitsvertrages für Leiharbeitnehmerinnen/LeiharbeitnehmerMuster eines ArbeitnehmerüberlassungsvertragesFür die erstmalige Beantragung einer Erlaubnis reichen Sie bitte eine Übersicht über den Werdegang / Lebenslauf der vertretungsberechtigte/n Personen einVollmacht für die Antragstellung, sofern diese nicht von einer durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag (zum Beispiel Geschäftsführer, Prokurist) vertretungsberechtigten Person erfolgt
  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag auf Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG 2a)Chronologischer HandelsregisterauszugKopie des Gesellschaftsvertrages und der GesellschafterlisteKopie der GewerbeanmeldungAngaben Baubetrieb (AÜG 2c)Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (Belegart O) für die vertretungsberechtigte/n Person/en Ihres UnternehmensAuskunft aus dem Gewerbezentralregister für die vertretungsberechtige/n Person/en (GZR 3) sowie für Ihr Unternehmen (GZR 4)Bescheinigung der zuständigen BerufsgenossenschaftBescheinigung der Krankenkasse über mindestens die Hälfe Ihrer Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerNachweis über liquide Mittel über 2.000 EUR pro (geplanter/m) Leiharbeiternehmerin und LeiharbeiterMuster eines Arbeitsvertrages für Leiharbeitnehmerinnen/LeiharbeitnehmerMuster eines ArbeitnehmerüberlassungsvertragesFür die erstmalige Beantragung einer Erlaubnis reichen Sie bitte eine Übersicht über den Werdegang / Lebenslauf der vertretungsberechtigte/n Personen einVollmacht für die Antragstellung, sofern diese nicht von einer durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag (zum Beispiel Geschäftsführer, Prokurist) vertretungsberechtigten Person erfolgt
  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag auf Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG 2a)Chronologischer HandelsregisterauszugKopie des Gesellschaftsvertrages und der GesellschafterlisteKopie der GewerbeanmeldungAngaben Baubetrieb (AÜG 2c)Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (Belegart O) für die vertretungsberechtigte/n Person/en Ihres UnternehmensAuskunft aus dem Gewerbezentralregister für die vertretungsberechtige/n Person/en (GZR 3) sowie für Ihr Unternehmen (GZR 4)Bescheinigung der zuständigen BerufsgenossenschaftBescheinigung der Krankenkasse über mindestens die Hälfe Ihrer Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerNachweis über liquide Mittel über 2.000 EUR pro (geplanter/m) Leiharbeiternehmerin und LeiharbeiterMuster eines Arbeitsvertrages für Leiharbeitnehmerinnen/LeiharbeitnehmerMuster eines ArbeitnehmerüberlassungsvertragesFür die erstmalige Beantragung einer Erlaubnis reichen Sie bitte eine Übersicht über den Werdegang / Lebenslauf der vertretungsberechtigte/n Personen einVollmacht für die Antragstellung, sofern diese nicht von einer durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag (zum Beispiel Geschäftsführer, Prokurist) vertretungsberechtigten Person erfolgt
  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag auf Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG 2a)Chronologischer HandelsregisterauszugKopie des Gesellschaftsvertrages und der GesellschafterlisteKopie der GewerbeanmeldungAngaben Baubetrieb (AÜG 2c)Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (Belegart O) für die vertretungsberechtigte/n Person/en Ihres UnternehmensAuskunft aus dem Gewerbezentralregister für die vertretungsberechtige/n Person/en (GZR 3) sowie für Ihr Unternehmen (GZR 4)Bescheinigung der zuständigen BerufsgenossenschaftBescheinigung der Krankenkasse über mindestens die Hälfe Ihrer Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerNachweis über liquide Mittel über 2.000 EUR pro (geplanter/m) Leiharbeiternehmerin und LeiharbeiterMuster eines Arbeitsvertrages für Leiharbeitnehmerinnen/LeiharbeitnehmerMuster eines ArbeitnehmerüberlassungsvertragesFür die erstmalige Beantragung einer Erlaubnis reichen Sie bitte eine Übersicht über den Werdegang / Lebenslauf der vertretungsberechtigte/n Personen einVollmacht für die Antragstellung, sofern diese nicht von einer durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag (zum Beispiel Geschäftsführer, Prokurist) vertretungsberechtigten Person erfolgt

Online Verfahren

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

02.07.2023, 20:07 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Agentur für Arbeit Nürnberg

Hausanschrift

Richard-Wagner-Platz 5
90443 Nürnberg

Telefon

+49 911 529-0

Fax

+49 911 529-2999

Webseite

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/nuernberg/startseite

Nach oben