Arbeitnehmerüberlassung; Beantragung der Erlaubnis
Wenn Sie Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer an einen Dritten verleihen möchten, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis.
Arbeitnehmerüberlassung wird auch als Zeit- oder Leiharbeit bezeichnet. Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis. Um diese zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit stellen.
Die Erlaubnis wird von der Agentur für Arbeit auf ein Jahr befristet erteilt. Sie kann unbefristet erteilt werden, wenn Sie 3 aufeinanderfolgende Jahre erlaubt tätig waren.
Bei einer Arbeitnehmerüberlassung müssen Sie unter anderem darauf achten, dass
- der Gleichstellungsgrundsatz und relevante Tarifverträge korrekt angewendet werden,
- die Überlassungshöchstdauer nicht überschritten wird,
- Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer richtig, entsprechend der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit entlohnt werden,
- Die geltenden Mindestlöhne und der Aufwendungsersatz gezahlt werden und
- die Regelungen des Teilzeit und Befristungsgesetzes eingehalten werden,
- Entgelt und Entgeltersatzleistungen sowie Urlaub beziehungsweise Urlaubsabgeltung richtig gewährt werden
- Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer auch in Zeiten ohne Verleih an Dritte zu vergüten sind,
- Lohnsteuer und Beiträge zu allen Zweigen der Sozialversicherung korrekt abgeführt werden.
Durch Betriebsprüfungen überwacht die Agentur für Arbeit regelmäßig, ob Sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten und die Arbeitnehmerüberlassung ordnungsgemäß ausgeübt wird.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die nach dem Gewerberecht erforderliche Zuverlässigkeit.
- Es gibt in Ihrem Fall keine Gründe, die gegen eine Erlaubnis sprechen. Das können zum Beispiel relevante Vorstrafen, Verstöße gegen Vorschriften des Sozialversicherungsrechts oder gegen arbeitsrechtliche Pflichten sein.
- Die Arbeitnehmerüberlassung erfolgt von einem Betrieb, Betriebsteil oder einem Nebenbetrieb aus, der sich in Deutschland oder in einem anderen Staat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums befindet.
Kosten
Gebühr: Link Kostenbildung:https://www.gesetze-im-internet.de/bmasbgebv/anlage.html;
218 EUR - 2060 EUR
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Antrag auf Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG 2a)Chronologischer HandelsregisterauszugKopie des Gesellschaftsvertrages und der GesellschafterlisteKopie der GewerbeanmeldungAngaben Baubetrieb (AÜG 2c)Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (Belegart O) für die vertretungsberechtigte/n Person/en Ihres UnternehmensAuskunft aus dem Gewerbezentralregister für die vertretungsberechtige/n Person/en (GZR 3) sowie für Ihr Unternehmen (GZR 4)Bescheinigung der zuständigen BerufsgenossenschaftBescheinigung der Krankenkasse über mindestens die Hälfe Ihrer Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerNachweis über liquide Mittel über 2.000 EUR pro (geplanter/m) Leiharbeiternehmerin und LeiharbeiterMuster eines Arbeitsvertrages für Leiharbeitnehmerinnen/LeiharbeitnehmerMuster eines ArbeitnehmerüberlassungsvertragesFür die erstmalige Beantragung einer Erlaubnis reichen Sie bitte eine Übersicht über den Werdegang / Lebenslauf der vertretungsberechtigte/n Personen einVollmacht für die Antragstellung, sofern diese nicht von einer durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag (zum Beispiel Geschäftsführer, Prokurist) vertretungsberechtigten Person erfolgt -
Erforderliche Unterlage/n
Antrag auf Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG 2a)Chronologischer HandelsregisterauszugKopie des Gesellschaftsvertrages und der GesellschafterlisteKopie der GewerbeanmeldungAngaben Baubetrieb (AÜG 2c)Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (Belegart O) für die vertretungsberechtigte/n Person/en Ihres UnternehmensAuskunft aus dem Gewerbezentralregister für die vertretungsberechtige/n Person/en (GZR 3) sowie für Ihr Unternehmen (GZR 4)Bescheinigung der zuständigen BerufsgenossenschaftBescheinigung der Krankenkasse über mindestens die Hälfe Ihrer Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerNachweis über liquide Mittel über 2.000 EUR pro (geplanter/m) Leiharbeiternehmerin und LeiharbeiterMuster eines Arbeitsvertrages für Leiharbeitnehmerinnen/LeiharbeitnehmerMuster eines ArbeitnehmerüberlassungsvertragesFür die erstmalige Beantragung einer Erlaubnis reichen Sie bitte eine Übersicht über den Werdegang / Lebenslauf der vertretungsberechtigte/n Personen einVollmacht für die Antragstellung, sofern diese nicht von einer durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag (zum Beispiel Geschäftsführer, Prokurist) vertretungsberechtigten Person erfolgt -
Erforderliche Unterlage/n
Antrag auf Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG 2a)Chronologischer HandelsregisterauszugKopie des Gesellschaftsvertrages und der GesellschafterlisteKopie der GewerbeanmeldungAngaben Baubetrieb (AÜG 2c)Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (Belegart O) für die vertretungsberechtigte/n Person/en Ihres UnternehmensAuskunft aus dem Gewerbezentralregister für die vertretungsberechtige/n Person/en (GZR 3) sowie für Ihr Unternehmen (GZR 4)Bescheinigung der zuständigen BerufsgenossenschaftBescheinigung der Krankenkasse über mindestens die Hälfe Ihrer Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerNachweis über liquide Mittel über 2.000 EUR pro (geplanter/m) Leiharbeiternehmerin und LeiharbeiterMuster eines Arbeitsvertrages für Leiharbeitnehmerinnen/LeiharbeitnehmerMuster eines ArbeitnehmerüberlassungsvertragesFür die erstmalige Beantragung einer Erlaubnis reichen Sie bitte eine Übersicht über den Werdegang / Lebenslauf der vertretungsberechtigte/n Personen einVollmacht für die Antragstellung, sofern diese nicht von einer durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag (zum Beispiel Geschäftsführer, Prokurist) vertretungsberechtigten Person erfolgt -
Erforderliche Unterlage/n
Antrag auf Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG 2a)Chronologischer HandelsregisterauszugKopie des Gesellschaftsvertrages und der GesellschafterlisteKopie der GewerbeanmeldungAngaben Baubetrieb (AÜG 2c)Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (Belegart O) für die vertretungsberechtigte/n Person/en Ihres UnternehmensAuskunft aus dem Gewerbezentralregister für die vertretungsberechtige/n Person/en (GZR 3) sowie für Ihr Unternehmen (GZR 4)Bescheinigung der zuständigen BerufsgenossenschaftBescheinigung der Krankenkasse über mindestens die Hälfe Ihrer Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerNachweis über liquide Mittel über 2.000 EUR pro (geplanter/m) Leiharbeiternehmerin und LeiharbeiterMuster eines Arbeitsvertrages für Leiharbeitnehmerinnen/LeiharbeitnehmerMuster eines ArbeitnehmerüberlassungsvertragesFür die erstmalige Beantragung einer Erlaubnis reichen Sie bitte eine Übersicht über den Werdegang / Lebenslauf der vertretungsberechtigte/n Personen einVollmacht für die Antragstellung, sofern diese nicht von einer durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag (zum Beispiel Geschäftsführer, Prokurist) vertretungsberechtigten Person erfolgt
Online Verfahren
-
eService der Bundesagentur für Arbeit: Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
Den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung der zuständigen Agentur für Arbeit online übermitteln. -
eService der Bundesagentur für Arbeit: Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
Den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung der zuständigen Agentur für Arbeit online übermitteln. -
eService der Bundesagentur für Arbeit: Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
Den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung der zuständigen Agentur für Arbeit online übermitteln.
Weiterführende Links
Verwandte Leistungen
Stand
02.07.2023, 20:07 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)