Arbeitnehmerüberlassung; Anzeige

Ihrem Unternehmen drohen Kurzarbeit oder Entlassungen? Dann dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen ohne Erlaubnis Arbeitskräfte an Dritte verleihen, wenn Sie das vorher der Agentur für Arbeit melden.

Wenn Sie Beschäftigte an einen Dritten verleihen möchten, benötigen Sie dafür grundsätzlich eine Erlaubnis. Sie brauchen keine Erlaubnis, wenn

  • weniger als 50 Menschen in Ihrem Betrieb arbeiten,
  • die Betroffenen bei Ihnen nicht als Leiharbeitskräfte eingestellt oder beschäftigt sind und
  • Sie mit der Überlassung an ein anderes Unternehmen Kurzarbeit oder Entlassungen vermeiden wollen.

Allerdings müssen Sie der Agentur für Arbeit in diesem Fall die Arbeitnehmerüberlassung vorher schriftlich melden (anzeigen).

Die Überlassung ist bis zu einer Dauer von 12 Monaten an einen anderen Arbeitgeber (Entleiher) möglich. Statt des Begriffs "Arbeitnehmerüberlassung" ist auch die Bezeichnung "Zeit- oder Leiharbeit" gängig.

Eine Überlassung in Betriebe des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeiterinnen oder Arbeitern verrichtet werden, ist nicht erlaubt.

Voraussetzungen

  • Sie sind Arbeitgeber und beschäftigen weniger als 50 Personen.
  • Sie wollen durch die Arbeitnehmerüberlassung Kurzarbeit und Entlassungen verhindern.
  • Die Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, die überlassen werden sollen, werden nicht zum Zweck der Überlassung als Leiharbeitskraft eingestellt und beschäftigt.
  • Die Überlassung ist mit den betroffenen Beschäftigten vereinbart.
  • Der Arbeitsvertrag und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen bestehen während der Überlassung fort.
  • Die Überlassung dauert höchstens 12 Monate.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten

Gebühr: Link Kostenbildung:https://www.gesetze-im-internet.de/bmasbgebv/anlage.html;
64.4 EUR

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Keine

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Formular zur Anzeige der Überlassung eines Arbeitnehmers nach § 1a Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG
  • Erforderliche Unterlage/n
    Formular zur Anzeige der Überlassung eines Arbeitnehmers nach § 1a Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG
  • Erforderliche Unterlage/n
    Formular zur Anzeige der Überlassung eines Arbeitnehmers nach § 1a Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG
  • Erforderliche Unterlage/n
    Formular zur Anzeige der Überlassung eines Arbeitnehmers nach § 1a Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG

Online Verfahren

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

02.07.2023, 20:07 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Agentur für Arbeit Nürnberg

Hausanschrift

Richard-Wagner-Platz 5
90443 Nürnberg

Telefon

+49 911 529-0

Fax

+49 911 529-2999

E-Mail Adresse

Nuernberg@arbeitsagentur.de

Webseite

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/nuernberg/startseite

Nach oben
doodh wali .com pakistanipornx.net student teacher sex
madan gowri videos freexxxporn.me romantic seens
crisostomo ibarra full name pinoytvpage.com imbestigador full movie
hinde xxx vidos popcornporn.net hot live movie
سكس سادي xxx-tube-list.com سكس مع امي
bf sexy blue picture pimpmovs.info bath sex videos
افلام عربي اباحيه arabpornsamples.com نيكني جامد
سكس مكتبة freetube18x.com سكس ستات كبيرة
سكس في المغسله arabic-porn.com صور جنسيه عاريه
سكس العنتيل الجديد vosyed.com نيك محارم مصر
bpsaxy porncorn.info kamapichasu
sexy video com open ultratube.mobi sex romance n love
teacherxvideo indianhottube.com indian super sexy video
xnxx mia khalifa pronhubporn.mobi xnx2
paghahanda sa bagyo onlineteleserye.net ang probinsyano january 7 2022