Psychotherapeut/-in; Beantragung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des Berufs

Wenn Sie den Beruf des Psychotherapeuten in Deutschland ohne Approbation als Psychotherapeut ausüben wollen, benötigen Sie in der Regel eine Erlaubnis.

Die Erteilung der Erlaubnis kommt insbesondere dann in Betracht, wenn Sie Ihre Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben und die Feststellung der Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungsstandes im Rahmen eines Approbationsverfahrens noch aussteht.

Voraussetzungen

Grundsätzlich wichtigste Voraussetzung ist, dass Sie eine vollständige, abgeschlossene psychotherapeutische Ausbildung nach dem Recht des Staates, in dem Sie die Ausbildung erworben haben, nachweisen können.
Weitere Voraussetzungen sind:

  • dass Sie sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des psychotherapeutischen Berufs ergibt (Zuverlässigkeit),
  • Sie nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des psychotherapeutischen Berufs ungeeignet sind (gesundheitliche Eignung) und
  • Sie über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen (Sprachkenntnisse).

Fristen

Es sind keine Fristen einzuhalten.

Kosten

Die Kosten sind abhängig von der Geltungsdauer. Je angefangenes Jahr werden 100 € an Gebühren berechnet.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

Formulare

Unterlagen

Online Verfahren

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Stand

10.09.2024, 08:09 Uhr

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