Dolmetscher und Übersetzer bei Behörden und Gerichten; Öffentliche Bestellung und Eintragung in die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank

Online Verfahren

  • Antrag auf Datenänderung oder -löschung
    Mit diesem Antrag können Sie Ihre Daten und den Umfang der Veröffentlichung in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank (vorübergehend) ändern oder löschen lassen. Bitte richten Sie den Antrag grundsätzlich an das Landgericht, das Ihre Eintragung zuletzt veranlasst hat.
  • Antrag auf allgemeine Beeidigung und öffentliche Bestellung als Dolmetscher/Übersetzer
    Mit diesem Antrag können Sie die allgemeine Bestellung und öffentliche Beeidigung als Dolmetscher bzw. Übersetzer für eine oder mehrere Sprachen beantragen. Zuständig ist grundsätzlich das Landgericht, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen Ihre berufliche Niederlassung haben.

Stand

13.12.2025, 11:12 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Landgericht Aschaffenburg

Nach oben