Beamter/-in im Bundesdienst; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz

Sie möchten als Beamtin oder Beamter im Bundesdienst in Deutschland tätig sein? Dann brauchen Sie die Befähigung für eine Laufbahn im Bundesdienst. Sie können Ihre ausländische Berufsqualifikation als Laufbahnbefähigung anerkennen lassen.

Die Tätigkeit als Beamtin oder Beamter ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Beamtin oder Beamter im Bundesdienst arbeiten können, brauchen Sie die Anerkennung.

Im Anerkennungsverfahren vergleicht das Bundesverwaltungsamt Ihre Qualifikation mit einem nach deutschem Laufbahnrecht erforderlichen Abschluss. Dabei prüft das Bundesverwaltungsamt die Gleichwertigkeit.

Hinweis: Für die Arbeit als Beamtin oder Beamter gibt es ein weiteres Verfahren. Dieses Verfahren heißt: Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten. Mit einer erfolgreichen Anerkennung können Sie sich auf Beamtenstellen des Bundes bewerben.

Mit einer Berufsqualifikation aus einem Land der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz können Sie in Deutschland die Anerkennung beantragen. Sie müssen auch die Staatsangehörigkeit aus einem Land der EU, dem EWR oder der Schweiz haben.

Wenn Sie Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines Drittstaates sind, ist die Anerkennung nicht möglich. Drittstaaten sind alle Staaten, die nicht zur EU, dem EWR oder der Schweiz gehören. Den Antrag für das Verfahren können Sie auch aus dem Ausland stellen.

Voraussetzungen

  • Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation
  • Sie haben die Staatsangehörigkeit eines Staates der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz.
  • Ihre Berufsqualifikation muss aus einem Staat der EU, des EWR oder der Schweiz kommen. Oder: Ihre Berufsqualifikation wurde dort anerkannt und Sie haben dort drei Jahre lang in dem Beruf gearbeitet.
  • Die Berufsqualifikation ist in Ihrem Ausbildungsland nötig für die Arbeit im öffentlichen Dienst.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Manchmal fehlen noch Unterlagen im Verfahren. Das Bundesverwaltungsamt informiert Sie dann, bis wann Sie die Unterlagen nachreichen müssen. Das Verfahren kann sich dadurch verlängern.

Kosten

Abgabe: 100 EUR

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Gegen den Bescheid der zuständigen Stelle können Sie innerhalb einer bestimmten Frist rechtlich vorgehen (zum Beispiel Widerspruch einlegen). Die Entscheidung wird dann überprüft. Details dazu stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Sprechen Sie am besten zuerst mit der zuständigen Stelle, bevor Sie rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen.

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Das Bundesverwaltungsamt informiert darüber, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. Wichtige Unterlagen sind generell: Antragsformular von der zuständigen Stellewenn es kein Antragsformular gibt: ein formloser AntragIdentitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis)Eheurkunde (wenn sich Ihr Name durch Heirat geändert hat)Nachweis Ihrer Berufsqualifikation aus einem Staat der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz. Nachweise können zum Beispiel sein: Zeugnisse oder UrkundenDie Berufsqualifikation muss in Ihrem Ausbildungsland für die Arbeit im öffentlichen Dienst nötig sein. Wenn die Tätigkeit in Ihrem Ausbildungsland nicht reglementiert ist: Bescheinigung von der zuständigen Behörde in Ihrem Ausbildungsland über eine reglementierte Ausbildung oderNachweis, dass Sie die Tätigkeit in den letzten 10 Jahren mindestens ein Jahr lang ausgeübt haben. Bei Berufsqualifikationen aus Drittstaaten, die in der EU, dem EWR oder der Schweiz anerkannt wurden: Bescheinigung über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in dem Staat der Anerkennung. Die Bescheinigung muss von der zuständigen Behörde in dem Staat der Anerkennung sein.Wenn vorhanden: Anerkennungsbescheid für Ihre Berufsqualifikation. Beamtinnen und Beamte arbeiten in unterschiedlichen Berufen. Vielleicht haben Sie Ihre Berufsqualifikation schon in Deutschland anerkennen lassen. Dann sollten Sie den Anerkennungsbescheid mit dem Antrag einreichen.Wenn vorhanden: Nachweis Ihrer Berufserfahrung (zum Beispiel Arbeitszeugnisse)Wenn vorhanden: Nachweise Ihrer sonstigen Qualifikationen (zum Beispiel berufliche Weiterbildungen oder Seminare)
      Das Bundesverwaltungsamt teilt Ihnen mit, welche Dokumente Sie im Original vorzeigen oder als Kopie abgeben müssen. Einige Kopien müssen amtlich beglaubigt sein.
    Sie müssen Ihre Dokumente in deutscher Sprache vorlegen. Die Übersetzungen müssen öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzerinnen und Übersetzern machen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Das Bundesverwaltungsamt informiert darüber, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. Wichtige Unterlagen sind generell: Antragsformular von der zuständigen Stellewenn es kein Antragsformular gibt: ein formloser AntragIdentitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis)Eheurkunde (wenn sich Ihr Name durch Heirat geändert hat)Nachweis Ihrer Berufsqualifikation aus einem Staat der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz. Nachweise können zum Beispiel sein: Zeugnisse oder UrkundenDie Berufsqualifikation muss in Ihrem Ausbildungsland für die Arbeit im öffentlichen Dienst nötig sein. Wenn die Tätigkeit in Ihrem Ausbildungsland nicht reglementiert ist: Bescheinigung von der zuständigen Behörde in Ihrem Ausbildungsland über eine reglementierte Ausbildung oderNachweis, dass Sie die Tätigkeit in den letzten 10 Jahren mindestens ein Jahr lang ausgeübt haben. Bei Berufsqualifikationen aus Drittstaaten, die in der EU, dem EWR oder der Schweiz anerkannt wurden: Bescheinigung über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in dem Staat der Anerkennung. Die Bescheinigung muss von der zuständigen Behörde in dem Staat der Anerkennung sein.Wenn vorhanden: Anerkennungsbescheid für Ihre Berufsqualifikation. Beamtinnen und Beamte arbeiten in unterschiedlichen Berufen. Vielleicht haben Sie Ihre Berufsqualifikation schon in Deutschland anerkennen lassen. Dann sollten Sie den Anerkennungsbescheid mit dem Antrag einreichen.Wenn vorhanden: Nachweis Ihrer Berufserfahrung (zum Beispiel Arbeitszeugnisse)Wenn vorhanden: Nachweise Ihrer sonstigen Qualifikationen (zum Beispiel berufliche Weiterbildungen oder Seminare)
      Das Bundesverwaltungsamt teilt Ihnen mit, welche Dokumente Sie im Original vorzeigen oder als Kopie abgeben müssen. Einige Kopien müssen amtlich beglaubigt sein.
    Sie müssen Ihre Dokumente in deutscher Sprache vorlegen. Die Übersetzungen müssen öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzerinnen und Übersetzern machen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Das Bundesverwaltungsamt informiert darüber, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. Wichtige Unterlagen sind generell: Antragsformular von der zuständigen Stellewenn es kein Antragsformular gibt: ein formloser AntragIdentitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis)Eheurkunde (wenn sich Ihr Name durch Heirat geändert hat)Nachweis Ihrer Berufsqualifikation aus einem Staat der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz. Nachweise können zum Beispiel sein: Zeugnisse oder UrkundenDie Berufsqualifikation muss in Ihrem Ausbildungsland für die Arbeit im öffentlichen Dienst nötig sein. Wenn die Tätigkeit in Ihrem Ausbildungsland nicht reglementiert ist: Bescheinigung von der zuständigen Behörde in Ihrem Ausbildungsland über eine reglementierte Ausbildung oderNachweis, dass Sie die Tätigkeit in den letzten 10 Jahren mindestens ein Jahr lang ausgeübt haben. Bei Berufsqualifikationen aus Drittstaaten, die in der EU, dem EWR oder der Schweiz anerkannt wurden: Bescheinigung über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in dem Staat der Anerkennung. Die Bescheinigung muss von der zuständigen Behörde in dem Staat der Anerkennung sein.Wenn vorhanden: Anerkennungsbescheid für Ihre Berufsqualifikation. Beamtinnen und Beamte arbeiten in unterschiedlichen Berufen. Vielleicht haben Sie Ihre Berufsqualifikation schon in Deutschland anerkennen lassen. Dann sollten Sie den Anerkennungsbescheid mit dem Antrag einreichen.Wenn vorhanden: Nachweis Ihrer Berufserfahrung (zum Beispiel Arbeitszeugnisse)Wenn vorhanden: Nachweise Ihrer sonstigen Qualifikationen (zum Beispiel berufliche Weiterbildungen oder Seminare)
      Das Bundesverwaltungsamt teilt Ihnen mit, welche Dokumente Sie im Original vorzeigen oder als Kopie abgeben müssen. Einige Kopien müssen amtlich beglaubigt sein.
    Sie müssen Ihre Dokumente in deutscher Sprache vorlegen. Die Übersetzungen müssen öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzerinnen und Übersetzern machen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Das Bundesverwaltungsamt informiert darüber, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. Wichtige Unterlagen sind generell: Antragsformular von der zuständigen Stellewenn es kein Antragsformular gibt: ein formloser AntragIdentitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis)Eheurkunde (wenn sich Ihr Name durch Heirat geändert hat)Nachweis Ihrer Berufsqualifikation aus einem Staat der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz. Nachweise können zum Beispiel sein: Zeugnisse oder UrkundenDie Berufsqualifikation muss in Ihrem Ausbildungsland für die Arbeit im öffentlichen Dienst nötig sein. Wenn die Tätigkeit in Ihrem Ausbildungsland nicht reglementiert ist: Bescheinigung von der zuständigen Behörde in Ihrem Ausbildungsland über eine reglementierte Ausbildung oderNachweis, dass Sie die Tätigkeit in den letzten 10 Jahren mindestens ein Jahr lang ausgeübt haben. Bei Berufsqualifikationen aus Drittstaaten, die in der EU, dem EWR oder der Schweiz anerkannt wurden: Bescheinigung über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in dem Staat der Anerkennung. Die Bescheinigung muss von der zuständigen Behörde in dem Staat der Anerkennung sein.Wenn vorhanden: Anerkennungsbescheid für Ihre Berufsqualifikation. Beamtinnen und Beamte arbeiten in unterschiedlichen Berufen. Vielleicht haben Sie Ihre Berufsqualifikation schon in Deutschland anerkennen lassen. Dann sollten Sie den Anerkennungsbescheid mit dem Antrag einreichen.Wenn vorhanden: Nachweis Ihrer Berufserfahrung (zum Beispiel Arbeitszeugnisse)Wenn vorhanden: Nachweise Ihrer sonstigen Qualifikationen (zum Beispiel berufliche Weiterbildungen oder Seminare)
      Das Bundesverwaltungsamt teilt Ihnen mit, welche Dokumente Sie im Original vorzeigen oder als Kopie abgeben müssen. Einige Kopien müssen amtlich beglaubigt sein.
    Sie müssen Ihre Dokumente in deutscher Sprache vorlegen. Die Übersetzungen müssen öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzerinnen und Übersetzern machen.

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

17.11.2022, 08:11 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium des Innern und für Heimat (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Bundesverwaltungsamt

Hausanschrift

Barbarastr. 1
50735 Köln

Telefon

+49 221 758-0

Fax

+49 221 758-2823

E-Mail Adresse

poststelle@bva.bund.de

Webseite

https://www.bva.bund.de

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