Patientenbeschwerde; Einreichung

Patientinnen und Patienten haben die Möglichkeit, bei Problemen im Zusammenhang mit einer ärztlichen, zahnärztlichen oder psychotherapeutischen Behandlung in Bayern eine Beschwerde einzureichen.

Patientinnen und Patienten können sich über eine ärztliche, zahnärztliche oder psychotherapeutische Behandlung beschweren, wenn sie sich schlecht oder falsch behandelt fühlen oder annehmen, dass ihr Arzt oder ihre Ärztin, ihr Zahnarzt oder ihre Zahnärztin bzw. ihr Psychotherapeut oder ihre Psychotherapeutin gegen ärztliche oder therapeutische Pflichten verstoßen hat.

Die Einhaltung ärztlicher und zahnärztlicher Berufspflichten wird in Bayern von den ärztlichen und zahnärztlichen Bezirksverbänden überwacht, die Einhaltung vertragsärztlicher und vertragszahnärztlicher Pflichten von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns bzw. der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns. Die Einhaltung psychotherapeutischer Berufspflichten wird in Bayern von der Psychotherapeutenkammer überwacht, die Einhaltung vertragspsychotherapeutischer Pflichten wiederum von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns. Bei konkreten Anhaltspunkten für Verstöße gegen öffentlich-rechtliche Berufspflichten, die Nichteinhaltung anderer Vorschriften des öffentlichen Gesundheitsrechts oder des gesundheitlichen Verbraucherschutzrechts ist die jeweils zuständige berufsständische Kammer zu unterrichten, die Maßnahmen in Ihrem Zuständigkeitsbereich prüft (z. B. Entzug einer Weiterbildungsbefugnis).

Bei Problemen im Behandlungsverhältnis kommt auch ein sogenanntes Vermittlungsverfahren in Betracht. Mithilfe eines Vermittlers wird versucht, die Unstimmigkeiten zwischen dem/der Arzt/Ärztin, Zahnarzt/Zahnärztin oder Psychotherapeuten/Psychotherapeutin und dem Patienten beizulegen, wenn alle Beteiligten damit einverstanden sind. Das Vermittlungsverfahren wird von den ärztlichen Kreisverbänden, den zahnärztlichen Bezirksverbänden oder der Psychotherapeutenkammer durchgeführt (weiterführende Informationen finden Sie unter "Weiterführende Links").

Voraussetzungen

Sie fühlen sich schlecht oder falsch behandelt oder nehmen an, dass Ihr Arzt oder Ihre Ärztin, Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin bzw. Ihr Psychotherapeut oder Ihre Psychotherapeutin gegen ärztliche oder therapeutische Pflichten verstoßen hat.

Fristen

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

Online Verfahren

  • Patientenbeschwerde
    Patientinnen und Patienten haben die Möglichkeit, bei Problemen im Zusammenhang mit einer ärztlichen, zahnärztlichen oder psychotherapeutischen Behandlung in Bayern online eine Beschwerde einzureichen.
  • Patientenbeschwerde
    Patientinnen und Patienten haben die Möglichkeit, bei Problemen im Zusammenhang mit einer ärztlichen, zahnärztlichen oder psychotherapeutischen Behandlung in Bayern online eine Beschwerde einzureichen.
  • Patientenbeschwerde
    Patientinnen und Patienten haben die Möglichkeit, bei Problemen im Zusammenhang mit einer ärztlichen, zahnärztlichen oder psychotherapeutischen Behandlung in Bayern online eine Beschwerde einzureichen.

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

16.09.2024, 14:09 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)

Nach oben