Sozialversicherungsbeiträge; Beantragung der Erstattung bei Erhalt von Saison-Kurzarbeitergeld
Wenn Ihr Betrieb für Beschäftigte Saison-Kurzarbeitergeld erhält, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend für diese Beschäftigten die Sozialversicherungsbeiträge erstattet bekommen.
Wenn Ihre Baufirma zum Beispiel aufgrund Schneefalls Bauarbeiten nicht durchführen kann, können Sie beantragen, dass Ihnen ergänzend zum Saison-Kurzarbeitergeld die Sozialversicherungsbeiträge für Ihre Beschäftigten erstattet werden. Dies betrifft die Sozialversicherungsbeiträge, die Sie als Arbeitgeber allein zu tragen haben.
Diese Leistung ist begrenzt auf Betriebe
- des Baugewerbes,
- des Gerüstbauerhandwerks,
- des Dachdeckerhandwerks und
- des Garten- und Landschaftsbaues.
Sie können die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge nur in der sogenannten Schlechtwetterzeit von Dezember bis März erhalten. Der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge liegen 80 Prozent des ausgefallenen Arbeitsentgeltes zu Grunde.
Die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge können Sie nur für gewerblich versicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beantragen. Das sind Angestellte, deren Arbeitsverhältnisse nach den Tarifverträgen in der Schlechtwetterzeit aus witterungsbedingten Gründen nicht gekündigt werden können. Für die Sozialversicherungsbeiträge für Angestellte und Poliere können Sie hingegen keine Erstattung bekommen.
Voraussetzungen
Sie können die Erstattung der Sozialversicherung für Beschäftigte beantragen, die Saison-Kurzarbeitergeld beziehen. Die Leistung steht Ihnen außerdem nur zu für Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis in der Schlechtwetterzeit nicht aus witterungsbedingten Gründen gekündigt werden kann.
Ihr Betrieb muss außerdem
- dem Baugewerbe, Gerüstbauerhandwerk, Dachdeckerhandwerk oder dem Garten und Landschaftsbau angehören und
- mindestens 1 Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer beschäftigen und
- die Mittel zur Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge zuvor in Form einer Umlage für diese Zwecke eingezahlt haben.
Fristen
Kosten
Gebühr: keine
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen
- Abrechnungsliste für Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen - Anlage zum Leistungsantrag
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug) und ergänzende LeistungenAbrechnungsliste für Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug) und ergänzende Leistungen - Anlage zum Leistungsantrag -
Erforderliche Unterlage/n
Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug) und ergänzende LeistungenAbrechnungsliste für Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug) und ergänzende Leistungen - Anlage zum Leistungsantrag -
Erforderliche Unterlage/n
Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug) und ergänzende LeistungenAbrechnungsliste für Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug) und ergänzende Leistungen - Anlage zum Leistungsantrag -
Erforderliche Unterlage/n
Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug) und ergänzende LeistungenAbrechnungsliste für Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug) und ergänzende Leistungen - Anlage zum Leistungsantrag
Online Verfahren
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Kurzarbeitergeld oder Wintergeld online anzeigen und beantragen
Sie können Kurzarbeitergeld, Saison-Kurzarbeitergeld und Wintergeld online beantragen. Melden Sie sich im Portal eServices über einen von der zuständigen Agentur für Arbeit betreuten Account an. -
Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen
KEA steht für "Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen". Das Verfahren richtet sich an Betriebe sowie bevollmächtigte Dritte, die im Auftrag eines Betriebs Kurzarbeitergeld abrechnen und beantragen.
Weiterführende Links
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Stand
07.08.2023, 08:08 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)