Bund der Bayerischen Gebirgsschützen-Kompanien; Beantragung eines Zuschusses

Der Freistaat Bayern fördert durch die Bayerische Staatskanzlei den Bund der Bayerischen Gebirgsschützen-Kompanien im Rahmen der institutionellen Förderung.

Der Bund der Bayerischen Gebirgsschützen engagiert sich entsprechend seiner Satzung in hohem Maße in der Brauchtums- und Heimatpflege und ist insbesondere für

  • den Ehren- bzw. Repräsentationsdienst für das Erzbischöfliche Ordinariat und die Bayerische Staatskanzlei,
  • die Förderung der Volksmusik (u.a. „Kiem-Pauli-Stiftung“),
  • sein Engagement im kirchlichen Bereich und in der Denkmalpflege sowie
  • in Kultur- und Brauchtumspflege

für den Freistaat Bayern von großer Bedeutung.

Voraussetzungen

Die Leistung wird dem Bund der Bayerischen Gebirgsschützen-Kompanien als institutionelle Förderung auf Antrag gewährt und dient zur Finanzierung der satzungsgemäßen Aufgaben der Einrichtung, insbesondere der Kultur-, Brauchtums- und Heimatpflege.

Fristen

Der vollständige Antrag muss vor dem Beginn des Förderzeitraums bei der Bayerischen Staatskanzlei eingegangen sein.

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Verwaltungsgerichtliche Klage

Unterlagen

Online Verfahren

Stand

08.05.2025, 08:05 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerische Staatskanzlei (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Bayerische Staatskanzlei

Hausanschrift

Franz-Josef-Strauß-Ring 1
80539 München

Postanschrift

Postfach 220011
80535 München

Telefon

+49 89 2165-0

E-Mail Adresse

poststelle@stk.bayern.de

Webseite

https://www.bayern.de/staatskanzlei/aufgaben-und-organisation/

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