Mietwohnung; Beantragung einer Zusatzförderung
Um eine zumutbare Miete zu gewährleisten, erhalten berechtigte Mieter laufende Zuschüsse (Zusatzförderung).
Die Förderung soll den Bewohnern von im Rahmen der Einkommensorientierten Förderung (EOF) gefördertem Wohnraum für die Dauer der Belegungsbindung ermöglichen die laufenden Mietbelastungen mit dem jeweils zur Verfügung stehenden Einkommen zu tragen.
GegenstandDie Zusatzförderung stellt sicher, dass die Bewohner von im Rahmen der Einkommensorientierten Förderung (EOF) gefördertem Wohnraum während der Dauer der Belegungsbindung in der Lage sind, mit dem ihnen jeweils zur Verfügung stehenden Einkommen die laufende Mietbelastung zu tragen.
Zuwendungsfähige KostenEs werden die Mietkosten gefördert.
Art und HöheDie Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Die Zusatzförderung erfolgt als Zuschuss ohne Rechtsanspruch und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Grundlage für die Bemessung der Zusatzförderung ist der Unterschiedsbetrag zwischen der höchstzulässigen Miete und der zumutbaren Miete. Dieser Betrag bleibt für die Bindungsdauer unverändert. Bei der Berechnung der monatlichen Zusatzförderung ist die von der Bewilligungsstelle festgestellte Wohnfläche zugrunde zu legen.
Voraussetzungen
Der Antragssteller muss eine Wohnung bewohnen, die in der Einkommensorientierten Förderung (EOF) gefördert wurde und einer Sozialbindung unterliegt.
Die Zusatzförderung richtet sich nach dem Gesamteinkommen des jeweiligen Haushalts (vergleiche Art. 5 BayWoFG) und dessen Zuordnung in Einkommensstufen.
Zuwendungsempfänger sind Mieter.
Fristen
Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Einkommenserklärung des Antragstellers - Stabau III a
- Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige - Stabau III b
- Erläuterungen zur Einkommenserklärung des Antragstellers und weiterer Haushaltsangehörigen
- Antrag auf Mietwohnraum - Zusatzförderung - Formblatt Stabau I c
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Stabau I cStabau III aStabau III b -
Erforderliche Unterlage/n
Stabau I cStabau III aStabau III b -
Erforderliche Unterlage/n
Stabau I cStabau III aStabau III b -
Erforderliche Unterlage/n
Stabau I cStabau III aStabau III b
Weiterführende Links
Verwandte Leistungen
Stand
07.11.2025, 07:11 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)