Post- oder Paketdienstleister; Beantragung einer Schlichtung bei Streit

Wenn Sie sich bei Streitigkeiten mit einem Postdienstleister nicht einigen können, kann die Bundesnetzagentur unter bestimmten Voraussetzungen schlichten.

Ziel des Schlichtungsverfahrens der Bundesnetzagentur ist es, im Interesse beider Parteien möglichst schnell eine gütliche Einigung zu erreichen. So können lange und möglicherweise teure Gerichtsverfahren vermieden werden.

Eine Schlichtung ist möglich, wenn Ihre Rechte als Kundin oder Kunde eines Postdienstleisters verletzt worden sind. Das kann beispielsweise sein, weil ein Brief oder ein Paket

  • verloren gegangen ist,
  • entwendet oder
  • beschädigt wurde.

Wenn der Antrag von Verbraucherinnen und Verbrauchern gestellt wird, ist die Teilnahme für den Postdienstleister Pflicht. In den übrigen Fällen fragt die Bundesnetzagentur zunächst den Postdienstleister, ob er an dem Schlichtungsverfahren teilnimmt.

Die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur versucht, im Streit zwischen beiden Seiten zu vermitteln. Die am Verfahren beteiligten Mitarbeitenden der Schlichtungsstelle sind unparteiisch, unabhängig und verfügen über die erforderliche Sachkunde. Die Schlichtungsstelle entscheidet durch eine Streitmittlerin oder einen Streitmittler, die jeweils Bedienstete der Bundesnetzagentur sind.

Voraussetzungen

  • Sie sind Versenderin, Versender, Empfängerin oder Empfänger einer Brief oder Paketsendung. Ihre Sendung auf dem Versandweg
    • ging verloren,
    • wurde entwendet oder
    • wurde beschädigt;
  • oder ein anderes Recht aus der Postdienstleistungsverordnung wurde verletzt.
  • Sie haben bereits vergeblich versucht, eine Einigung mit dem Postdienstleister zu erzielen.
  • Es liegt kein Ausschlussgrund vor.
  • Es wurden keine Sonderbedingungen mit dem Postdienstleister vereinbart.

Fristen

  • Es gibt keine Frist.

Kosten

Das Schlichtungsverfahren ist gebührenfrei. Kosten wie Porto und andere Auslagen müssen Sie als Streitpartei jeweils selbst tragen.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • entfällt

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Briefe, E-Mails oder Faxe mit dem Postdienstleister zu Ihrem aktuellen AnliegenAusdrucke zu SendungsverfolgungenFotos von beschädigten SendungenEinlieferungsbelegRechnung oder anderer Nachweis über die Höhe des geltend gemachten SchadensReichen Sie die erforderlichen Unterlagen jeweils als Kopie oder Scan ein.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Briefe, E-Mails oder Faxe mit dem Postdienstleister zu Ihrem aktuellen AnliegenAusdrucke zu SendungsverfolgungenFotos von beschädigten SendungenEinlieferungsbelegRechnung oder anderer Nachweis über die Höhe des geltend gemachten SchadensReichen Sie die erforderlichen Unterlagen jeweils als Kopie oder Scan ein.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Briefe, E-Mails oder Faxe mit dem Postdienstleister zu Ihrem aktuellen AnliegenAusdrucke zu SendungsverfolgungenFotos von beschädigten SendungenEinlieferungsbelegRechnung oder anderer Nachweis über die Höhe des geltend gemachten SchadensReichen Sie die erforderlichen Unterlagen jeweils als Kopie oder Scan ein.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Briefe, E-Mails oder Faxe mit dem Postdienstleister zu Ihrem aktuellen AnliegenAusdrucke zu SendungsverfolgungenFotos von beschädigten SendungenEinlieferungsbelegRechnung oder anderer Nachweis über die Höhe des geltend gemachten SchadensReichen Sie die erforderlichen Unterlagen jeweils als Kopie oder Scan ein.

Online Verfahren

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

15.01.2025, 08:01 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Hausanschrift

Tulpenfeld 4
53113 Bonn

Postanschrift

Postfach 80 01
53105 Bonn

Telefon

+49 228 14-0

Fax

+49 228 14-8872

E-Mail Adresse

info@bnetza.de

Webseite

http://www.bundesnetzagentur.de

Nach oben