Künstlersozialabgabe; Abgabe der Jahresmeldung

Wenn Ihr Unternehmen bei der Künstlersozialkasse angemeldet ist, müssen Sie in der Regel jährlich eine Entgeltmeldung abgeben. Diese Meldung benötigt die Künstlersozialkasse, um die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Künstlersozialabgabe zu berechnen.

Als abgabepflichtiges Unternehmen müssen Sie eine Künstlersozialabgabe zahlen, wenn Sie Leistungen von selbständigen Künstlerinnen und Künstlern oder Publizistinnen und Publizisten gegen Entgelt in Anspruch nehmen.

Damit die Künstlersozialkasse die von Ihnen zu zahlende Künstlersozialabgabe berechnen kann, müssen Sie jährlich eine Meldung über die Höhe der gezahlten Entgelte für das Vorjahr abgeben.

Wenn Meldungen für weitere Vorjahre fehlen, kann auch eine Meldung für mehrere Jahre abgegeben werden.

Voraussetzungen

  • Sie müssen bei der Künstlersozialkasse als abgabepflichtiges Unternehmen angemeldet sein.
  • Sie möchten eine Meldung zur Höhe der in einem vorherigen Jahr gezahlten Entgelte an selbständige Künstlerinnen und Künstlern oder Publizistinnen und Publizisten abgeben.

Fristen

Ihre Jahresmeldung müssen Sie nach Ablauf eines Kalenderjahres spätestens bis zum 31.03. des Folgejahres abgeben.

Nachdem die Künstlersozialabgabe von der Künstlersozialkasse abgerechnet wurde, müssen Sie den geforderten Betrag innerhalb eines Monats zahlen.

Wenn Sie monatliche Vorauszahlungen zahlen müssen, so werden diese immer zum 10. des Folgemonates fällig.

Beispiel: Die Vorauszahlung für den Monat März müssen Sie bis zum 10. April zahlen.

Kosten


Abgabe: keine

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Meldebogen zur Meldung abgabepflichtiger Entgelte oderMeldebogen für zur Künstlersozialabgabe VerpflichteteSie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Meldebogen zur Meldung abgabepflichtiger Entgelte oderMeldebogen für zur Künstlersozialabgabe VerpflichteteSie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Meldebogen zur Meldung abgabepflichtiger Entgelte oderMeldebogen für zur Künstlersozialabgabe VerpflichteteSie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Meldebogen zur Meldung abgabepflichtiger Entgelte oderMeldebogen für zur Künstlersozialabgabe VerpflichteteSie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

Online Verfahren

Weiterführende Links

Stand

05.01.2024, 08:01 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Künstlersozialkasse

Hausanschrift

Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven

Telefon

+49 4421 9734051500

Fax

+49 4421 7543-5080

E-Mail Adresse

auskunft@kuenstlersozialkasse.de

Webseite

http://www.kuenstlersozialkasse.de

Nach oben