Rechtsanwaltschaft; Beantragung der Feststellung der Gleichwertigkeit einer Berufsqualifikation

Wenn Sie im Ausland eine Ausbildung abgeschlossen haben, mit der Sie als Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin arbeiten dürfen, können Sie diesen Abschluss anerkennen lassen. Mit dieser Anerkennung dürfen Sie in Deutschland als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin arbeiten.  

Personen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz berechtigt sind, als Rechtsanwalt unter einer der in der Anlage zum Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) genannten Berufsbezeichnungen selbständig tätig zu sein, können bei den zuständigen Prüfungsämtern die Feststellung der Gleichwertigkeit ihrer Berufsqualifikation beantragen.

Mit der Feststellung der Gleichwertigkeit kann die antragstellende Person die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in Deutschland erreichen. Ihr ist damit möglich, über die Tätigkeit als europäischer Rechtsanwalt hinaus im Inland als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin im Sinne von § 12 Abs. 4 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) aufzutreten.

Für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft kommt es bei erfolgreicher Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation auch nicht auf die Voraussetzungen einer Eingliederung nach §§ 11 ff. EuRAG an. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft hängt damit insbesondere nicht davon ab, dass die antragstellende Person bereits eine dreijährige effektive und regelmäßige Tätigkeit als europäischer Rechtsanwalt/europäische Rechtsanwältin im Inland ausgeübt hat.

Voraussetzungen

Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung, die zum unmittelbaren Zugang zum Beruf eines europäischen Rechtsanwalts berechtigt.

Fristen

keine

Kosten

Es können Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen entstehen. Diese Kosten sind individuell unterschiedlich.

Informationen zu entstehenden Kosten für die Zulassung bei den Rechtsanwaltskammern erteilten die jeweiligen Rechtsanwaltskammern.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Über Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Feststellung der Gleichwertigkeit einer ausländischen Berufsqualifikation mit dem Beruf des Rechtsanwalts entscheiden die Verwaltungsgerichte.

Formulare

  • Formloser Antrag (mit Unterschrift)
    Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
  • Formloser Antrag (mit Unterschrift)
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Unterlagen

Weiterführende Links

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Stand

02.03.2026, 14:03 Uhr

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