Datenschutz; Geltendmachung von Betroffenenrechten
Online Verfahren
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Antrag Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO
Sie können online Ihre Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO gelten machen (z. B. eine Auskunft der über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten beantragen). Sie müssen sich dazu über die BayernID mit Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte anmelden. -
Antrag Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO
Sie können online Ihre Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO gelten machen (z. B. eine Auskunft der über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten beantragen). Sie müssen sich dazu über die BayernID mit Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte anmelden. -
Antrag Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO
Sie können online Ihre Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO gelten machen (z. B. eine Auskunft der über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten beantragen). Sie müssen sich dazu über die BayernID mit Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte anmelden.
Stand
19.04.2024, 06:04 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration