Gentechnisch veränderte Organismen; Einsicht in den öffentlichen Teil des Standortregisters
Das Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) können Sie einsehen, ohne einen Antrag zu stellen.
Im Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen werden alle Flächen registriert, auf denen in Deutschland GVO zu wissenschaftlichen Zwecken freigesetzt oder zu kommerziellen Zwecken angebaut werden.
Das Standortregister setzt sich aus einem öffentlichen und einem nicht-öffentlichen Teil zusammen. Der öffentliche Teil enthält allgemeine, frei zugängliche Informationen über die Lage und Nutzung dieser Flächen. Der nicht-öffentliche Teil enthält darüber hinaus auch personenbezogene Daten wie Namen und Adressen.
Den öffentlichen Teil des Standortregisters können Sie ohne Antrag einsehen.
Voraussetzungen
keine
Fristen
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
keine -
Erforderliche Unterlage/n
keine -
Erforderliche Unterlage/n
keine -
Erforderliche Unterlage/n
keine
Weiterführende Links
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Stand
14.01.2024, 15:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (siehe BayernPortal)