Zoll; Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft
Um die Abfertigung von Waren bei Einfuhr in den europäischen Binnenmarkt zu vereinfachen, können Sie zuvor eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragen.
Die Staaten der Europäischen Zollunion regeln die Einfuhr von Waren in den Binnenmarkt im „Gemeinsamen Zolltarif“. Die verschiedenen Waren werden darin klassifiziert und mit einer Codenummer versehen, aus der sich unter anderem die Abgabensätze und die notwendigen Unterlagen bei der Abfertigung ergeben.
Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) gibt rechtsverbindlich an, unter welcher Codenummer eine Ware in den Gemeinsamen Zolltarif einzuordnen ist. Die Auskunft ermöglicht es Ihnen, die Eingangsabgaben, die bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland in die EU erhoben werden, rechtzeitig zu berechnen und sich möglicherweise notwendige Unterlagen zu beschaffen. Das erleichtert Ihre betriebliche Kalkulation und eine zügige Abfertigung.
Bereits erteilte Zolltarif-Entscheidungen werden in einer gemeinsamen europäischen Datenbank veröffentlicht. Über die Datenbank „Europäische Verbindliche Zolltarifauskünfte“ (EvZTA) der Europäischen Kommission können Sie diese Entscheidungen einsehen. Vertrauliche Angaben einer Entscheidung werden dabei entfernt.
Voraussetzungen
- Ihr Antrag muss sich auf eine tatsächlich beabsichtigte Tätigkeit im Zusammenhang mit dem internationalen Warenverkehr beziehen.
- Dies weisen Sie nach, indem Sie im Antrag konkret angeben, ob die vZTA für eine Wareneinfuhr, Warenausfuhr oder ein besonderes Verfahren (zum Beispiel Zollager) verwendet werden soll.
Fristen
Kosten
Für die Erteilung verbindlicher Zolltarifauskünfte fallen keine Kosten an. Falls sachlich erforderlich, stellt die Zollbehörde Ihnen Ausgaben für Waren-Analysen, Warenmuster-Gutachten oder die Rücksendung der Muster in Rechnung.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
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Antrag auf Entscheidung über eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)
Die Beantragung einer vZTA auf dem Formular 0307 ist nur noch im Fall eines zeitweiligen Ausfalls der Computersysteme der Zollbehörden oder des Wirtschaftsbeteiligten möglich. -
Antrag auf Entscheidung über eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)
Die Beantragung einer vZTA auf dem Formular 0307 ist nur noch in folgenden Ausnahmefällen möglich: im Fall eines zeitweiligen Ausfalls der Computersysteme der Zollbehörden oder des Wirtschaftsbeteiligten
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Online-Antrag auf eine verbindliche Zolltarifauskunft Gegebenenfalls müssen Sie Abbildungen, Datenblätter oder Warenbeschreibungen in elektronischer Form undMuster oder Proben der zu begutachtenden Ware vorlegen. -
Erforderliche Unterlage/n
Online-Antrag auf eine verbindliche Zolltarifauskunft Gegebenenfalls müssen Sie Abbildungen, Datenblätter oder Warenbeschreibungen in elektronischer Form undMuster oder Proben der zu begutachtenden Ware vorlegen. -
Erforderliche Unterlage/n
Online-Antrag auf eine verbindliche Zolltarifauskunft Gegebenenfalls müssen Sie Abbildungen, Datenblätter oder Warenbeschreibungen in elektronischer Form undMuster oder Proben der zu begutachtenden Ware vorlegen. -
Erforderliche Unterlage/n
Online-Antrag auf eine verbindliche Zolltarifauskunft Gegebenenfalls müssen Sie Abbildungen, Datenblätter oder Warenbeschreibungen in elektronischer Form undMuster oder Proben der zu begutachtenden Ware vorlegen.
Online Verfahren
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Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls
Das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls bietet Ihnen die Möglichkeit, Anträge elektronisch zu stellen. -
Europäische Verbindliche Zolltarifauskünfte (EvZTA)
Die Internetseite der Europäischen Kommission bietet Zugang zu den gültigen, verbindlichen Zolltarifauskünften (vZTA) aus allen Mitgliedstaaten der EU. Starten Sie, indem Sie ein Land, eine vZTA-Nummer, das Gültigkeitsdatum, ein Stichwort, einen Nomenklatur-Code oder eine Warenbeschreibung suchen.
Weiterführende Links
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Stand
10.03.2024, 14:03 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)