Private Pflegezusatzversicherung; Beantragung einer staatlichen Zulage
Der Staat unterstützt Sie beim Aufbau einer privaten Pflegeversicherung, indem Sie eine monatliche Zulage erhalten.
Der Staat unterstützt Sie beim Aufbau einer privaten Pflegeversicherung, indem Sie eine monatliche Zulage erhalten. Wenn Sie pflegebedürftig werden, steht Ihnen für jeden gesetzlich geregelten Pflegegrad ein bestimmter Geldbetrag zu. Das sind mindestens 600 EUR bei Pflegegrad 5.
Voraussetzungen
- Sie sind in der sozialen und privaten Pflegeversicherung.
- Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet.
- Sie haben vor Abschluss der privaten Pflegezusatzversicherung keine Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit erhalten.
- Sie haben mindestens Beiträge in Höhe von 10,00 EUR monatlich geleistet.
Fristen
Das Pflegeversicherungsunternehmen muss den Antrag vom 01. Januar bis zum 31. März des Kalenderjahres, das auf das Beitragsjahr folgt, an die ZfP übermitteln.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Antrag auf Gewährung einer staatlichen Zulage für einen privaten Pflegezusatzversicherungsvertrag Vollmacht für das Pflegeversicherungsunternehmen, damit es ab Vertragsabschluss den jährlichen Zulageantrag für Sie stellen kann.
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Erforderliche Unterlage/n
Antrag auf Gewährung einer staatlichen Zulage für einen privaten Pflegezusatzversicherungsvertrag Vollmacht für das Pflegeversicherungsunternehmen, damit es ab Vertragsabschluss den jährlichen Zulageantrag für Sie stellen kann.
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Erforderliche Unterlage/n
Antrag auf Gewährung einer staatlichen Zulage für einen privaten Pflegezusatzversicherungsvertrag Vollmacht für das Pflegeversicherungsunternehmen, damit es ab Vertragsabschluss den jährlichen Zulageantrag für Sie stellen kann.
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Erforderliche Unterlage/n
Antrag auf Gewährung einer staatlichen Zulage für einen privaten Pflegezusatzversicherungsvertrag Vollmacht für das Pflegeversicherungsunternehmen, damit es ab Vertragsabschluss den jährlichen Zulageantrag für Sie stellen kann.
Weiterführende Links
Stand
03.03.2024, 11:03 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Gesundheit (siehe BayernPortal)