Kurzfristige Mobilität im Rahmen des unternehmensinternen Transfers; Mitteilgung des Aufenthalts durch das aufnehmende Unternehmen

Wenn Sie einen Aufenthaltstitel eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) zum Zweck des unternehmensinternen Transfers haben, können Sie mit diesem für eine bestimmte Zeit nach Deutschland einreisen und dort arbeiten.

Wenn Sie keine Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats haben, brauchen Sie nicht zwangsläufig einen deutschen Aufenthaltstitel, um hier zu arbeiten. 

Im Rahmen der EU-Mobilität können Sie mit einem Aufenthaltstitel eines EU-Mitgliedstaats zum Zweck des unternehmensinternen Transfers, nach Deutschland einreisen und für eine bestimmte Zeit arbeiten. Sie brauchen dafür keinen weiteren Aufenthaltstitel. Ausnahme: Irland und Dänemark

Sie erhalten den Aufenthaltstitel in Form einer ICT-Karte (intro-corporate transfer). Die ICT-Karte wird Ihnen von dem Staat ausgestellt, in dem Sie die meiste Zeit Ihres Transfers verbringen. Mit der ICT-Karte, die Ihnen von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde, können Sie in einer deutschen Niederlassung Ihres Unternehmens arbeiten. Sie können in einem Zeitraum von 180 Tagen bis zu 90 Tage in Deutschland arbeiten. 

Das aufnehmende Unternehmen muss Ihren Aufenthalt vorher beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mitteilen. Das BAMF stellt eine Bescheinigung über die Berechtigung zur Einreise und zum Aufenthalt im Rahmen der EU-Mobilität aus. 
 

Voraussetzungen

  • Sie müssen einen gültigen Aufenthaltstitel mit der Bezeichnung ICT besitzen, der von einem EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde.
  • Sie müssen bei einer deutschen Niederlassung eines Unternehmens einen unternehmensinternen Transfer beabsichtigen.
  • Sie müssen eine gültige Passkopie oder ein Passersatzdokument vorlegen können. 

Fristen

Die Mitteilung hat zu erfolgen, sobald die Absicht eines unternehmensinternen Transfers in eine Niederlassung im Bundesgebiet bekannt ist, und muss jedenfalls vor der Einreise des transferierten Arbeitnehmers in das Bundesgebiet vollständig eingegangen sein. Sofern die Mobilität nicht innerhalb von 20 Tagen nach Zugang der vollständigen Mitteilung abgelehnt wird, stellt das Bundesamt eine Bescheinigung über die Berechtigung zur Einreise und zum Aufenthalt zum Zweck des unternehmensinternen Transfers aus.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • WiderspruchWeitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie in der Ablehnung über Ihre Mobilitätsmitteilung.Klage vor dem Verwaltungsgericht

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Ihr Unternehmen, bei dem Sie erwerbstätig sind, muss die folgenden Nachweise in Kopie einreichen: Aufenthaltstitel mit der Bezeichnung "ICT" des ersten EU-Mitgliedstaates,Nachweis, dass die Niederlassung in Deutschland zum gleichen Unternehmen beziehungsweise zur gleichen Unternehmensgruppe gehört wie das Unternehmen im Drittstaat, bei dem Sie beschäftigt sind,Arbeitsvertrag und eventuell Abordnungsschreiben,anerkannter, gültiger Pass oder Passersatz,Berufsausübungserlaubnis (wenn nötig). Hinweis: Sämtliche Dokumente, bis auf den Pass und den Aufenthaltstitel, müssen auf Deutsch eingereicht werden. Das BAMF kann gegebenenfalls leicht verständliche, fremdsprachige Dokumente akzeptieren, entscheidet jedoch, ob die eingereichten Unterlagen den Anforderungen genügen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Ihr Unternehmen, bei dem Sie erwerbstätig sind, muss die folgenden Nachweise in Kopie einreichen: Aufenthaltstitel mit der Bezeichnung "ICT" des ersten EU-Mitgliedstaates,Nachweis, dass die Niederlassung in Deutschland zum gleichen Unternehmen beziehungsweise zur gleichen Unternehmensgruppe gehört wie das Unternehmen im Drittstaat, bei dem Sie beschäftigt sind,Arbeitsvertrag und eventuell Abordnungsschreiben,anerkannter, gültiger Pass oder Passersatz,Berufsausübungserlaubnis (wenn nötig). Hinweis: Sämtliche Dokumente, bis auf den Pass und den Aufenthaltstitel, müssen auf Deutsch eingereicht werden. Das BAMF kann gegebenenfalls leicht verständliche, fremdsprachige Dokumente akzeptieren, entscheidet jedoch, ob die eingereichten Unterlagen den Anforderungen genügen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Ihr Unternehmen, bei dem Sie erwerbstätig sind, muss die folgenden Nachweise in Kopie einreichen: Aufenthaltstitel mit der Bezeichnung "ICT" des ersten EU-Mitgliedstaates,Nachweis, dass die Niederlassung in Deutschland zum gleichen Unternehmen beziehungsweise zur gleichen Unternehmensgruppe gehört wie das Unternehmen im Drittstaat, bei dem Sie beschäftigt sind,Arbeitsvertrag und eventuell Abordnungsschreiben,anerkannter, gültiger Pass oder Passersatz,Berufsausübungserlaubnis (wenn nötig). Hinweis: Sämtliche Dokumente, bis auf den Pass und den Aufenthaltstitel, müssen auf Deutsch eingereicht werden. Das BAMF kann gegebenenfalls leicht verständliche, fremdsprachige Dokumente akzeptieren, entscheidet jedoch, ob die eingereichten Unterlagen den Anforderungen genügen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Ihr Unternehmen, bei dem Sie erwerbstätig sind, muss die folgenden Nachweise in Kopie einreichen: Aufenthaltstitel mit der Bezeichnung "ICT" des ersten EU-Mitgliedstaates,Nachweis, dass die Niederlassung in Deutschland zum gleichen Unternehmen beziehungsweise zur gleichen Unternehmensgruppe gehört wie das Unternehmen im Drittstaat, bei dem Sie beschäftigt sind,Arbeitsvertrag und eventuell Abordnungsschreiben,anerkannter, gültiger Pass oder Passersatz,Berufsausübungserlaubnis (wenn nötig). Hinweis: Sämtliche Dokumente, bis auf den Pass und den Aufenthaltstitel, müssen auf Deutsch eingereicht werden. Das BAMF kann gegebenenfalls leicht verständliche, fremdsprachige Dokumente akzeptieren, entscheidet jedoch, ob die eingereichten Unterlagen den Anforderungen genügen.

Online Verfahren

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

03.02.2024, 17:02 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium des Innern und für Heimat (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Hausanschrift

Frankenstraße 210
90461 Nürnberg

Postanschrift

Frankenstraße 210
90461 Nürnberg

Telefon

+49 911 943-0

Fax

+49 911 943-1000

E-Mail Adresse

info@bamf.de

Webseite

http://www.bamf.de

Nach oben
doodh wali .com pakistanipornx.net student teacher sex
madan gowri videos freexxxporn.me romantic seens
crisostomo ibarra full name pinoytvpage.com imbestigador full movie
hinde xxx vidos popcornporn.net hot live movie
سكس سادي xxx-tube-list.com سكس مع امي
bf sexy blue picture pimpmovs.info bath sex videos
افلام عربي اباحيه arabpornsamples.com نيكني جامد
سكس مكتبة freetube18x.com سكس ستات كبيرة
سكس في المغسله arabic-porn.com صور جنسيه عاريه
سكس العنتيل الجديد vosyed.com نيك محارم مصر
bpsaxy porncorn.info kamapichasu
sexy video com open ultratube.mobi sex romance n love
teacherxvideo indianhottube.com indian super sexy video
xnxx mia khalifa pronhubporn.mobi xnx2
paghahanda sa bagyo onlineteleserye.net ang probinsyano january 7 2022