Kurzfristige Mobilität zu Forschungszwecken; Mitteilung des Aufenthalts durch die aufnehmende Forschungseinrichtung

Wenn Sie einen Aufenthaltstitel eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) zu Forschungszwecken haben, können Sie mit diesen für eine bestimmte Zeit nach Deutschland einreisen und dort forschen.

Wenn Sie keine Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats haben, brauchen Sie nicht zwangsläufig einen deutschen Aufenthaltstitel, um hier zu forschen. 

Im Rahmen der EU-Mobilität können Sie mit einem Aufenthaltstitel eines EU-Mitgliedstaats zu Forschungszwecken nach Deutschland einreisen und für eine bestimmte Zeit forschen. Sie brauchen dafür keinen weiteren Aufenthaltstitel. Ausnahme: Irland und Dänemark

Die kurzfristige Mobilität erlaubt es Ihnen bis zu 180 Tage in einem Zeitraum von 360 Tagen in Deutschland zu forschen.

Die Bedingungen der Mobilität sind EU-weit in der Research und Studies (REST) Richtlinie festgelegt. 

Die aufnehmende Einrichtung muss Ihren Aufenthalt vorher beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mitteilen. Das BAMF stellt eine Bescheinigung über die Berechtigung zur Einreise und zum Aufenthalt im Rahmen der EU-Mobilität aus. Familienangehörige von kurzfristig mobilen Forschenden werden ebenfalls auf der Bescheinigung aufgeführt.

Voraussetzungen

  • Sie müssen einen gültigen Aufenthaltstitel zu Forschungszwecken besitzen, der von einem EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde.
  • Sie müssen bei einer aufnehmenden Einrichtung in Deutschlandforschen. 
  • Sie müssen eine gültige Passkopie oder ein Passersatzdokument vorlegen können. 

Fristen

Die Mitteilung hat zu erfolgen, sobald die Absicht des Forschenden, in Deutschland zu forschen, bekannt ist, und muss jedenfalls vor der Einreise des Forschenden in das Bundesgebiet vollständig eingegangen sein. Kurzfristig mobile Forschende dürfen bereits nach Zugang der vollständigen Mitteilung beim BAMF einreisen und mit der Forschung beginnen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • WiderspruchWeitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie in der Ablehnung über Ihre Mobilitätsmitteilung.Klage vor dem Verwaltungsgericht

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Die Mitteilung der Forschungseinrichtung in Deutschland muss die folgenden Dokumente in Kopie umfassen: Aufenthaltstitel des ersten EU-Mitgliedstaates (ausgestellt für Forschungszwecke und nach der REST-Richtlinie)anerkannter, gültiger Pass oder Passersatz Aufnahmevereinbarung oder Vertrag mit der aufnehmenden ForschungseinrichtungNachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes (inklusive Krankenversicherungsnachweis)gegebenenfalls Aufenthaltstitel der Familienangehörigengegebenenfalls anerkannter, gültiger Pass oder Passersatz der Familienangehörigengegebenenfalls Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts (inklusive Krankenversicherungsnachweis) der Familienangehörigengegebenenfalls Nachweis über das Bestehen der familiären Bindung (Eheurkunde oder Geburtsurkunde) Hinweis: 
    Sämtliche Dokumente, bis auf den Pass und den Aufenthaltstitel, müssen auf Deutsch eingereicht werden. Das BAMF kann gegebenenfalls leicht verständliche, fremdsprachige Dokumente akzeptieren, entscheidet jedoch, ob die eingereichten Unterlagen den Anforderungen genügen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Die Mitteilung der Forschungseinrichtung in Deutschland muss die folgenden Dokumente in Kopie umfassen: Aufenthaltstitel des ersten EU-Mitgliedstaates (ausgestellt für Forschungszwecke und nach der REST-Richtlinie)anerkannter, gültiger Pass oder Passersatz Aufnahmevereinbarung oder Vertrag mit der aufnehmenden ForschungseinrichtungNachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes (inklusive Krankenversicherungsnachweis)gegebenenfalls Aufenthaltstitel der Familienangehörigengegebenenfalls anerkannter, gültiger Pass oder Passersatz der Familienangehörigengegebenenfalls Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts (inklusive Krankenversicherungsnachweis) der Familienangehörigengegebenenfalls Nachweis über das Bestehen der familiären Bindung (Eheurkunde oder Geburtsurkunde) Hinweis: 
    Sämtliche Dokumente, bis auf den Pass und den Aufenthaltstitel, müssen auf Deutsch eingereicht werden. Das BAMF kann gegebenenfalls leicht verständliche, fremdsprachige Dokumente akzeptieren, entscheidet jedoch, ob die eingereichten Unterlagen den Anforderungen genügen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Die Mitteilung der Forschungseinrichtung in Deutschland muss die folgenden Dokumente in Kopie umfassen: Aufenthaltstitel des ersten EU-Mitgliedstaates (ausgestellt für Forschungszwecke und nach der REST-Richtlinie)anerkannter, gültiger Pass oder Passersatz Aufnahmevereinbarung oder Vertrag mit der aufnehmenden ForschungseinrichtungNachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes (inklusive Krankenversicherungsnachweis)gegebenenfalls Aufenthaltstitel der Familienangehörigengegebenenfalls anerkannter, gültiger Pass oder Passersatz der Familienangehörigengegebenenfalls Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts (inklusive Krankenversicherungsnachweis) der Familienangehörigengegebenenfalls Nachweis über das Bestehen der familiären Bindung (Eheurkunde oder Geburtsurkunde) Hinweis: 
    Sämtliche Dokumente, bis auf den Pass und den Aufenthaltstitel, müssen auf Deutsch eingereicht werden. Das BAMF kann gegebenenfalls leicht verständliche, fremdsprachige Dokumente akzeptieren, entscheidet jedoch, ob die eingereichten Unterlagen den Anforderungen genügen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Die Mitteilung der Forschungseinrichtung in Deutschland muss die folgenden Dokumente in Kopie umfassen: Aufenthaltstitel des ersten EU-Mitgliedstaates (ausgestellt für Forschungszwecke und nach der REST-Richtlinie)anerkannter, gültiger Pass oder Passersatz Aufnahmevereinbarung oder Vertrag mit der aufnehmenden ForschungseinrichtungNachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes (inklusive Krankenversicherungsnachweis)gegebenenfalls Aufenthaltstitel der Familienangehörigengegebenenfalls anerkannter, gültiger Pass oder Passersatz der Familienangehörigengegebenenfalls Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts (inklusive Krankenversicherungsnachweis) der Familienangehörigengegebenenfalls Nachweis über das Bestehen der familiären Bindung (Eheurkunde oder Geburtsurkunde) Hinweis: 
    Sämtliche Dokumente, bis auf den Pass und den Aufenthaltstitel, müssen auf Deutsch eingereicht werden. Das BAMF kann gegebenenfalls leicht verständliche, fremdsprachige Dokumente akzeptieren, entscheidet jedoch, ob die eingereichten Unterlagen den Anforderungen genügen.

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Stand

03.02.2024, 17:02 Uhr

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