Stelle für die Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration; Beantragung der Anerkennung
Wenn Sie Geräte zu gesetzlichen Pflichtmessungen der Radon-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen bereitstellen und auswerten möchten, müssen Sie sich dafür vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) anerkennen lassen.
Das Strahlenschutzgesetz regelt, an welchen Arbeitsplätzen in Deutschland verpflichtend die Radon-Konzentration gemessen werden muss. Eine solche Pflicht besteht in Radon-Vorsorgegebieten an Arbeitsplätzen im Keller oder Erdgeschoss sowie bundesweit in den bereits für erhöhte Radon-Konzentrationen bekannten Arbeitsfeldern wie Wasserwerken, Bergwerken oder Radon-Heilstollen. Die zuständigen Landesbehörden können Messungen auch an anderen Arbeitsplätzen anordnen.
Anbieter, welche die gesetzlichen Pflichtmessungen der Radon-Konzentration an diesen Arbeitsplätzen durchführen möchten, müssen sich dafür vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) anerkennen lassen. Die Anerkennung dient der Qualitätssicherung der Messungen
Die zusammen mit dem Anerkennungsantrag eingereichten Dokumente und Nachweise werden vom BfS geprüft. Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird der Anbieter anerkannt. Die Anerkennung ist kostenpflichtig und gilt unbefristet. Sie kann jedoch bei Wegfall der Voraussetzungen widerrufen, oder zurückgenommen werden. Die Anerkennung ist nicht übertragbar.
Voraussetzungen
- Sie verfügen über geeignete Messgeräte.
- Sie haben geeignete Ausrüstungen und Verfahren zur Auswertung.
- Sie haben ein geeignetes System der Qualitätssicherung.
- Sie nehmen an Maßnahmen der Qualitätssicherung durch das Bundesamt für Strahlenschutz teil.
Fristen
Der Anerkennungsbescheid ist unbefristet gültig.
Kosten
Kosten sind auch dann fällig, wenn der Antrag zurückgenommen oder abgelehnt wird.
für ein reguläres Anerkennungsverfahren
Gebühr: 969 EUR
für ein vereinfachtes Anerkennungsverfahren, wenn Sie über eine gültige Akkreditierung nach der Norm ISO/IEC 17025 für das Verfahren zur Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration in Luft verfügen.
Gebühr: 358 EUR
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
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Antrag auf Anerkennung als Stelle zur Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft an Arbeitsplätzen in Innenräumen nach § 155 Absatz 3 Strahlenschutzverordnung
In dem Antragsformular machen Sie Angaben zu Ihrer Einrichtung, über bestehende Zertifizierungen, Zulassungen oder Akkreditierungen, Personal, räumliche Ausstattung und die verwendeten Messgeräte. -
Antrag auf Anerkennung als Stelle zur Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft an Arbeitsplätzen in Innenräumen nach § 155 Absatz 3 Strahlenschutzverordnung
In dem Antragsformular machen Sie Angaben zu Ihrer Einrichtung, über bestehende Zertifizierungen, Zulassungen oder Akkreditierungen, Personal, räumliche Ausstattung und die verwendeten Messgeräte. -
Antrag auf Anerkennung als Stelle zur Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft an Arbeitsplätzen in Innenräumen nach § 155 Absatz 3 Strahlenschutzverordnung
In dem Antragsformular machen Sie Angaben zu Ihrer Einrichtung, über bestehende Zertifizierungen, Zulassungen oder Akkreditierungen, Personal, räumliche Ausstattung und die verwendeten Messgeräte.
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Angaben zu Geräten und zu technischen Maßnahmen der QualitätssicherungAngaben zu den angewendeten Verfahren und zu organisatorischen Maßnahmen der QualitätssicherungNachweise zur organisatorischen und technischen Kompetenz Wenn Sie bereits eine Akkreditierung nach der Norm ISO/IEC 17025 für das Verfahren zur Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration in Innenräumen oder für Teile dieses Verfahrens besitzen: Kopie der Akkreditierungsurkunde einschließlich Akkreditierungsumfang undDokumentation des Qualitätsmanagementsystems Weiterführende Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Strahlenschutz. Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit eines Vorgespräches zur Klärung der für Sie relevanten erforderlichen Unterlagen. -
Erforderliche Unterlage/n
Angaben zu Geräten und zu technischen Maßnahmen der QualitätssicherungAngaben zu den angewendeten Verfahren und zu organisatorischen Maßnahmen der QualitätssicherungNachweise zur organisatorischen und technischen Kompetenz Wenn Sie bereits eine Akkreditierung nach der Norm ISO/IEC 17025 für das Verfahren zur Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration in Innenräumen oder für Teile dieses Verfahrens besitzen: Kopie der Akkreditierungsurkunde einschließlich Akkreditierungsumfang undDokumentation des Qualitätsmanagementsystems Weiterführende Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Strahlenschutz. Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit eines Vorgespräches zur Klärung der für Sie relevanten erforderlichen Unterlagen. -
Erforderliche Unterlage/n
Angaben zu Geräten und zu technischen Maßnahmen der QualitätssicherungAngaben zu den angewendeten Verfahren und zu organisatorischen Maßnahmen der QualitätssicherungNachweise zur organisatorischen und technischen Kompetenz Wenn Sie bereits eine Akkreditierung nach der Norm ISO/IEC 17025 für das Verfahren zur Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration in Innenräumen oder für Teile dieses Verfahrens besitzen: Kopie der Akkreditierungsurkunde einschließlich Akkreditierungsumfang undDokumentation des Qualitätsmanagementsystems Weiterführende Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Strahlenschutz. Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit eines Vorgespräches zur Klärung der für Sie relevanten erforderlichen Unterlagen. -
Erforderliche Unterlage/n
Angaben zu Geräten und zu technischen Maßnahmen der QualitätssicherungAngaben zu den angewendeten Verfahren und zu organisatorischen Maßnahmen der QualitätssicherungNachweise zur organisatorischen und technischen Kompetenz Wenn Sie bereits eine Akkreditierung nach der Norm ISO/IEC 17025 für das Verfahren zur Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration in Innenräumen oder für Teile dieses Verfahrens besitzen: Kopie der Akkreditierungsurkunde einschließlich Akkreditierungsumfang undDokumentation des Qualitätsmanagementsystems Weiterführende Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Strahlenschutz. Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit eines Vorgespräches zur Klärung der für Sie relevanten erforderlichen Unterlagen.
Online Verfahren
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Anerkennung für Radonmessungen am Arbeitsplatz beantragen
Wenn Sie Geräte zu gesetzlichen Pflichtmessungen der Radon-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen bereitstellen und auswerten möchten, müssen Sie sich dafür vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) anerkennen lassen. Diese Anerkennung können Sie im Bundesportal online beantragen. -
Anerkennung für Radonmessungen am Arbeitsplatz beantragen
Wenn Sie Geräte zu gesetzlichen Pflichtmessungen der Radon-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen bereitstellen und auswerten möchten, müssen Sie sich dafür vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) anerkennen lassen. Diese Anerkennung können Sie im Bundesportal online beantragen. -
Anerkennung für Radonmessungen am Arbeitsplatz beantragen
Wenn Sie Geräte zu gesetzlichen Pflichtmessungen der Radon-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen bereitstellen und auswerten möchten, müssen Sie sich dafür vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) anerkennen lassen. Diese Anerkennung können Sie im Bundesportal online beantragen.
Weiterführende Links
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Stand
03.02.2024, 16:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)