Stelle für die Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration; Beantragung der Anerkennung

Wenn Sie Geräte zu gesetzlichen Pflichtmessungen der Radon-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen bereitstellen und auswerten möchten, müssen Sie sich dafür vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) anerkennen lassen.

Das Strahlenschutzgesetz regelt, an welchen Arbeitsplätzen in Deutschland verpflichtend die Radon-Konzentration gemessen werden muss. Eine solche Pflicht besteht in Radon-Vorsorgegebieten an Arbeitsplätzen im Keller oder Erdgeschoss sowie bundesweit in den bereits für erhöhte Radon-Konzentrationen bekannten Arbeitsfeldern wie Wasserwerken, Bergwerken oder Radon-Heilstollen. Die zuständigen Landesbehörden können Messungen auch an anderen Arbeitsplätzen anordnen.

Anbieter, welche die gesetzlichen Pflichtmessungen der Radon-Konzentration an diesen Arbeitsplätzen durchführen möchten, müssen sich dafür vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) anerkennen lassen. Die Anerkennung dient der Qualitätssicherung der Messungen

Die zusammen mit dem Anerkennungsantrag eingereichten Dokumente und Nachweise werden vom BfS geprüft.  Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird der Anbieter anerkannt. Die Anerkennung ist kostenpflichtig und gilt unbefristet. Sie kann jedoch bei Wegfall der Voraussetzungen widerrufen, oder zurückgenommen werden. Die Anerkennung ist nicht übertragbar.

Voraussetzungen

  • Sie verfügen über geeignete Messgeräte.
  • Sie haben geeignete Ausrüstungen und Verfahren zur Auswertung.
  • Sie haben ein geeignetes System der Qualitätssicherung.
  • Sie nehmen an Maßnahmen der Qualitätssicherung durch das Bundesamt für Strahlenschutz teil.

Fristen

Der Anerkennungsbescheid ist unbefristet gültig.

Kosten

Kosten sind auch dann fällig, wenn der Antrag zurückgenommen oder abgelehnt wird.

für ein reguläres Anerkennungsverfahren
Gebühr: 969 EUR

für ein vereinfachtes Anerkennungsverfahren, wenn Sie über eine gültige Akkreditierung nach der Norm ISO/IEC 17025 für das Verfahren zur Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration in Luft verfügen.
Gebühr: 358 EUR

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch. Wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Angaben zu Geräten und zu technischen Maßnahmen der QualitätssicherungAngaben zu den angewendeten Verfahren und zu organisatorischen Maßnahmen der QualitätssicherungNachweise zur organisatorischen und technischen Kompetenz Wenn Sie bereits eine Akkreditierung nach der Norm ISO/IEC 17025 für das Verfahren zur Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration in Innenräumen oder für Teile dieses Verfahrens besitzen: Kopie der Akkreditierungsurkunde einschließlich Akkreditierungsumfang undDokumentation des Qualitätsmanagementsystems Weiterführende Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Strahlenschutz. Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit eines Vorgespräches zur Klärung der für Sie relevanten erforderlichen Unterlagen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Angaben zu Geräten und zu technischen Maßnahmen der QualitätssicherungAngaben zu den angewendeten Verfahren und zu organisatorischen Maßnahmen der QualitätssicherungNachweise zur organisatorischen und technischen Kompetenz Wenn Sie bereits eine Akkreditierung nach der Norm ISO/IEC 17025 für das Verfahren zur Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration in Innenräumen oder für Teile dieses Verfahrens besitzen: Kopie der Akkreditierungsurkunde einschließlich Akkreditierungsumfang undDokumentation des Qualitätsmanagementsystems Weiterführende Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Strahlenschutz. Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit eines Vorgespräches zur Klärung der für Sie relevanten erforderlichen Unterlagen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Angaben zu Geräten und zu technischen Maßnahmen der QualitätssicherungAngaben zu den angewendeten Verfahren und zu organisatorischen Maßnahmen der QualitätssicherungNachweise zur organisatorischen und technischen Kompetenz Wenn Sie bereits eine Akkreditierung nach der Norm ISO/IEC 17025 für das Verfahren zur Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration in Innenräumen oder für Teile dieses Verfahrens besitzen: Kopie der Akkreditierungsurkunde einschließlich Akkreditierungsumfang undDokumentation des Qualitätsmanagementsystems Weiterführende Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Strahlenschutz. Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit eines Vorgespräches zur Klärung der für Sie relevanten erforderlichen Unterlagen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Angaben zu Geräten und zu technischen Maßnahmen der QualitätssicherungAngaben zu den angewendeten Verfahren und zu organisatorischen Maßnahmen der QualitätssicherungNachweise zur organisatorischen und technischen Kompetenz Wenn Sie bereits eine Akkreditierung nach der Norm ISO/IEC 17025 für das Verfahren zur Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration in Innenräumen oder für Teile dieses Verfahrens besitzen: Kopie der Akkreditierungsurkunde einschließlich Akkreditierungsumfang undDokumentation des Qualitätsmanagementsystems Weiterführende Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Strahlenschutz. Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit eines Vorgespräches zur Klärung der für Sie relevanten erforderlichen Unterlagen.

Online Verfahren

  • Anerkennung für Radonmessungen am Arbeitsplatz beantragen
    Wenn Sie Geräte zu gesetzlichen Pflichtmessungen der Radon-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen bereitstellen und auswerten möchten, müssen Sie sich dafür vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) anerkennen lassen. Diese Anerkennung können Sie im Bundesportal online beantragen.
  • Anerkennung für Radonmessungen am Arbeitsplatz beantragen
    Wenn Sie Geräte zu gesetzlichen Pflichtmessungen der Radon-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen bereitstellen und auswerten möchten, müssen Sie sich dafür vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) anerkennen lassen. Diese Anerkennung können Sie im Bundesportal online beantragen.
  • Anerkennung für Radonmessungen am Arbeitsplatz beantragen
    Wenn Sie Geräte zu gesetzlichen Pflichtmessungen der Radon-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen bereitstellen und auswerten möchten, müssen Sie sich dafür vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) anerkennen lassen. Diese Anerkennung können Sie im Bundesportal online beantragen.

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

03.02.2024, 16:02 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Bundesamtes für Strahlenschutz Standort Berlin

Hausanschrift

Köpenicker Allee 120 - 130
10318 Berlin

Postanschrift

Köpenicker Allee 120 - 130
10318 Berlin

Telefon

+49 30 18333-0

Fax

+49 30 18333-4885

E-Mail Adresse

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Webseite

https://www.bfs.de

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