Stelle für die Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration; Meldung bei Änderung der Anerkennungsvoraussetzungen

Sie sind eine anerkannte Stelle für die Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen, aber Ihre Voraussetzungen zur Anerkennung ändern sich? Dann müssen Sie das dem Bundesamt für Strahlenschutz melden.
 

Um als Stelle für die Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen anerkannt zu sein, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ändern sich diese Voraussetzungen bei Ihnen, müssen Sie das dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) unverzüglich mitteilen. Dazu zählen insbesondere die folgenden Änderungen:

  • Sie verwenden andere Messgeräte als im Antrag aufgeführt
  • Sie ändern die Ausrüstung oder die angewandten Verfahren
  • das für die Messung verantwortliche Personal wechselt
  • die Rechtsform Ihrer Organisation ändert sich
  • Ihre Organisation benennt sich um

Das BfS prüft, ob Ihre Anerkennungsvoraussetzungen nach wie vor erfüllt sind. Falls erforderlich, kann das BfS weitere Nachweise von Ihnen verlangen.
Nach der Prüfung Ihrer Änderungen erhalten Sie vom BfS einen Änderungsbescheid oder ein Bestätigungsschreiben.
Bewertet das BfS Messgeräte und Verfahren im Anerkennungsverfahren für nicht geeignet, dürfen Sie diese nicht für Messungen bereitstellen oder anwenden.
 

Voraussetzungen

  • Sie sind bereits als Stelle für die Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen anerkannt.
  • Sie können Nachweise erbringen, mit denen das BfS die Eignung neuer Geräte und weiterer Anerkennungsvoraussetzungen prüfen kann. 
  • Das BfS hat Ihre Geräte bereits für geeignet befunden und Sie besitzen einen Nachweis über eine erfolgreiche Eignungsprüfung vom BfS.
  • Ihre Nachweise der Änderung von Anerkennungsvoraussetzungen lassen eine Prüfung durch das BfS zu.

Fristen

Als anerkannte Stelle müssen Sie dem BfS Änderungen unverzüglich mitteilen.

Kosten

In der Regel kostenfrei. In wenigen Fällen, die eine Änderung des Anerkennungsbescheides erfordern, wie zum Beispiel Änderungen der Unternehmensform oder des Namens, fallen aufwandsbezogene Gebühren an.
Gebühr: 0 EUR - 358 EUR

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Wenn Sie den Namen oder die Rechtsform Ihrer Organisation ändern: Widerspruch. Wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Änderungsbescheid entnehmen

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Wenn Sie andere Messgeräte verwenden als in den Antragsunterlagen aufgeführt: aktualisierte Liste aller zukünftig für die Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration einzusetzenden Geräte Nachweise über den aktuellen Kalibrierstatusneue oder überarbeitete Verfahrensanweisung zum Einsatz des neuen GerätetypsNachweise zur Bestimmung des Messwertes zur Ermittlung der mittleren Radon-222-AktivitätskonzentrationNachweise über technischen und organisatorischen Maßnahmen, zur Sicherung der Qualität der Messungen und zur Verifizierung des Messergebnisses Nachweise zum Transport, der Lagerung, der Aufstellung und der Handhabung der Messgeräte Nachweise sind beispielsweise beschriebene Verfahrens- oder Arbeitsanweisungen.
    Wenn das für die Messung verantwortliche Personal wechselt: Nachweise zur Änderung oder den Änderungen des für die Messung verantwortlichen Personals  Für alle anderen Fälle gilt: Im Falle weiterer Änderungen benennt das BfS nach Rücksprache die erforderlichen Nachweise.
     
  • Erforderliche Unterlage/n
    Wenn Sie andere Messgeräte verwenden als in den Antragsunterlagen aufgeführt: aktualisierte Liste aller zukünftig für die Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration einzusetzenden Geräte Nachweise über den aktuellen Kalibrierstatusneue oder überarbeitete Verfahrensanweisung zum Einsatz des neuen GerätetypsNachweise zur Bestimmung des Messwertes zur Ermittlung der mittleren Radon-222-AktivitätskonzentrationNachweise über technischen und organisatorischen Maßnahmen, zur Sicherung der Qualität der Messungen und zur Verifizierung des Messergebnisses Nachweise zum Transport, der Lagerung, der Aufstellung und der Handhabung der Messgeräte Nachweise sind beispielsweise beschriebene Verfahrens- oder Arbeitsanweisungen.
    Wenn das für die Messung verantwortliche Personal wechselt: Nachweise zur Änderung oder den Änderungen des für die Messung verantwortlichen Personals  Für alle anderen Fälle gilt: Im Falle weiterer Änderungen benennt das BfS nach Rücksprache die erforderlichen Nachweise.
     
  • Erforderliche Unterlage/n
    Wenn Sie andere Messgeräte verwenden als in den Antragsunterlagen aufgeführt: aktualisierte Liste aller zukünftig für die Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration einzusetzenden Geräte Nachweise über den aktuellen Kalibrierstatusneue oder überarbeitete Verfahrensanweisung zum Einsatz des neuen GerätetypsNachweise zur Bestimmung des Messwertes zur Ermittlung der mittleren Radon-222-AktivitätskonzentrationNachweise über technischen und organisatorischen Maßnahmen, zur Sicherung der Qualität der Messungen und zur Verifizierung des Messergebnisses Nachweise zum Transport, der Lagerung, der Aufstellung und der Handhabung der Messgeräte Nachweise sind beispielsweise beschriebene Verfahrens- oder Arbeitsanweisungen.
    Wenn das für die Messung verantwortliche Personal wechselt: Nachweise zur Änderung oder den Änderungen des für die Messung verantwortlichen Personals  Für alle anderen Fälle gilt: Im Falle weiterer Änderungen benennt das BfS nach Rücksprache die erforderlichen Nachweise.
     
  • Erforderliche Unterlage/n
    Wenn Sie andere Messgeräte verwenden als in den Antragsunterlagen aufgeführt: aktualisierte Liste aller zukünftig für die Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration einzusetzenden Geräte Nachweise über den aktuellen Kalibrierstatusneue oder überarbeitete Verfahrensanweisung zum Einsatz des neuen GerätetypsNachweise zur Bestimmung des Messwertes zur Ermittlung der mittleren Radon-222-AktivitätskonzentrationNachweise über technischen und organisatorischen Maßnahmen, zur Sicherung der Qualität der Messungen und zur Verifizierung des Messergebnisses Nachweise zum Transport, der Lagerung, der Aufstellung und der Handhabung der Messgeräte Nachweise sind beispielsweise beschriebene Verfahrens- oder Arbeitsanweisungen.
    Wenn das für die Messung verantwortliche Personal wechselt: Nachweise zur Änderung oder den Änderungen des für die Messung verantwortlichen Personals  Für alle anderen Fälle gilt: Im Falle weiterer Änderungen benennt das BfS nach Rücksprache die erforderlichen Nachweise.
     

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Stand

03.02.2024, 16:02 Uhr

Redaktionell verantwortlich

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