Stiftung; Beantragung der Genehmigung einer Satzungsänderung
Möchten Sie einzelne Satzungsbestimmungen einer rechtsfähigen Stiftung ändern oder ergänzen, können Sie das unter bestimmten Voraussetzungen mit Genehmigung der zuständigen Stiftungsbehörde tun, sofern der Stifterwille hierbei beachtet wird.
Die Verfassung einer rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts wird insbesondere durch die Satzung bestimmt. Einzelne Satzungsbestimmungen können geändert, ergänzt, angepasst oder aufgehoben werden, wenn hierfür bestimmte stiftungsrechtliche Voraussetzungen vorliegen. Diese Voraussetzungen für Satzungsänderungen sind umso strenger, je stärker die Satzungsänderungen in die Stiftungsverfassung eingreifen und damit die Stiftung verändern. Bei jeder Satzungsänderung ist zu prüfen, ob diese mit dem bei Errichtung der Stiftung zum Ausdruck gekommenen Stifterwillen oder mutmaßlichen Stifterwillen übereinstimmt oder ob es eine Alternative zu der geplanten Neuregelung gibt.
Berechtigt für Satzungsänderungen ist der Vorstand oder ein anderes dazu bestimmtes Stiftungsorgan. Jede Änderung einer Stiftungssatzung ist von der dafür zuständigen Regierung als Stiftungsbehörde zu genehmigen und wird erst nach erfolgter Genehmigung wirksam.
Voraussetzungen
- Die geänderte Satzung muss dem im Stiftungsgeschäft niedergelegten Willen des Stifters beziehungsweise der Stifterin entsprechen.
- Die Änderung der Stiftungssatzung muss durch die zuständigen Stiftungsorgane beschlossen worden sein.
- In der Satzung darf keine Bestimmung festgehalten worden sein, die eine Änderung der Satzung ausschließt.
- Die Satzungsänderung darf keine Gefährdung des Gemeinwohls bedeuten.
- Bei Stiftungen, die öffentliche Zwecke verfolgen, wird empfohlen, eine Stellungnahme des zuständigen Finanzamtes einzuholen.
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
-
Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
Nachweis über aktuelle Besetzung des zuständigen StiftungsorgansProtokoll/Beschluss des zuständigen StiftungsorgansSatzung der Stiftung mit bisherigem Standgeänderte Satzung mit Begründung der einzelnen Änderungenweitere Unterlagen, die die Gründe für die beantragte Satzungsänderung belegen (z. B. Kontoauszüge, Prüfberichte)ggf. Mitteilung des Finanzamtes über Satzungsprüfung -
Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
Nachweis über aktuelle Besetzung des zuständigen StiftungsorgansProtokoll/Beschluss des zuständigen StiftungsorgansSatzung der Stiftung mit bisherigem Standgeänderte Satzung mit Begründung der einzelnen Änderungenweitere Unterlagen, die die Gründe für die beantragte Satzungsänderung belegen (z. B. Kontoauszüge, Prüfberichte)ggf. Mitteilung des Finanzamtes über Satzungsprüfung -
Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
Nachweis über aktuelle Besetzung des zuständigen StiftungsorgansProtokoll/Beschluss des zuständigen StiftungsorgansSatzung der Stiftung mit bisherigem Standgeänderte Satzung mit Begründung der einzelnen Änderungenweitere Unterlagen, die die Gründe für die beantragte Satzungsänderung belegen (z. B. Kontoauszüge, Prüfberichte)ggf. Mitteilung des Finanzamtes über Satzungsprüfung -
Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
Nachweis über aktuelle Besetzung des zuständigen StiftungsorgansProtokoll/Beschluss des zuständigen StiftungsorgansSatzung der Stiftung mit bisherigem Standgeänderte Satzung mit Begründung der einzelnen Änderungenweitere Unterlagen, die die Gründe für die beantragte Satzungsänderung belegen (z. B. Kontoauszüge, Prüfberichte)ggf. Mitteilung des Finanzamtes über Satzungsprüfung
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Stand
16.02.2024, 11:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)