Stiftungsverzeichnis; Beantragung der Änderung der Anschrift
Die Stiftungen können mit diesem Antrag die Änderung der Anschrift der Stiftungsverwaltung bei der Regierung beantragen, die anschließend im Stiftungsverzeichnis aktualisiert wird.
Im Stiftungsverzeichnis sind alle rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen und des öffentlichen Rechts mit Ausnahme der kirchlichen Stiftungen erfasst, die ihren Sitz in Bayern haben. Geführt wird dieses Verzeichnis vom Bayerischen Landesamt für Statistik aufgrund der von den Regierungen als Stiftungsbehörden mitgeteilten Informationen.
Änderungen zu der Anschrift der Stiftungsverwaltung sind von der Stiftung unverzüglich der zuständigen Regierung mitzuteilen.
Informationen zum Stiftungsverzeichnis finden Sie unter "Verwandte Themen" unter "Stitftungsverzeichnis; Einsicht".
Voraussetzungen
Die Anschrift der Stiftungsverwaltung hat sich geändert.
Fristen
Kosten
Für bestimmte, nur in Ausnahmefällen anzuwendende Aufsichtsmaßnahmen fallen Kosten entsprechend dem jeweiligen Verwaltungsaufwand und der Bedeutung der Angelegenheit an. Im Übrigen ist die Tätigkeit der Stiftungsaufsicht für Stiftungen, die überwiegend öffentliche Zwecke verfolgen, kostenfrei.
Rechtsgrundlagen
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Stiftungsverzeichnis, Art. 4 BayStG (Bayerisches Stiftungsgesetz)
Stiftungsverzeichnis
Unterlagen
- Beschluss des Stiftungsorgans
- Beschluss des Stiftungsorgans
- Beschluss des Stiftungsorgans
- Beschluss des Stiftungsorgans
Verwandte Leistungen
Stand
12.01.2024, 09:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)