Kinoprogrammpreis; Bewerbung
Bewerben Sie sich mit Ihrem Kino für den Kinoprogrammpreis.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergibt jährlich Kinoprogrammpreise. Mit dem Preis werden Kinos mit einem kulturell herausragenden Jahresfilmprogramm ausgezeichnet.
Jahresfilmprogramme sind dann hervorragend, wenn sie
- einen besonders hohen Anteil an deutschen und europäischen Filmen haben und
- diese Filme künstlerische Qualität haben.
Im Rahmen des Kinoprogrammpreises vergibt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) folgende Auszeichnungen und Prämien:
- bestes Jahresfilmprogramm: 20.000 EUR
- weitere hervorragende Jahresfilmprogramme: 15.000 EUR
- hervorragende Jahresfilmprogramme: 10.000 EUR
- besonders gute Jahresfilmprogramme: 7.500 EUR
- Sonderpreis bestes Kinder- und Jugendfilmprogramm: 10.000 EUR
- Sonderpreis bestes Kurzfilmprogramm: 10.000 EUR
- Sonderpreis bestes Dokumentarfilmprogramm: 10.000 EUR
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je nach Abstufung:
- Sonderpreis Kinder- und Jugendfilm: 2.500 EUR oder 5.000 EUR
- Sonderpreis Kurzfilm: 2.500 EUR oder 5.000 EUR
- Sonderpreis Dokumentarfilm: 2.500 EUR oder 5.000 EUR
Kinos, die für das Antragsjahr von kommunaler oder staatlicher Seite geldwerte Unterstützung in Form von finanziellen Zuwendungen, Mieterlassen oder Erlassen von anderen Betriebskosten erhalten haben, sind vom Antragsverfahren ausgeschlossen, wenn nach der Gesamthöhe der erhaltenen kommunalen Zuwendungen davon auszugehen ist, dass das antragstellende Kino einem in kommunaler Trägerschaft stehenden Kino wirtschaftlich gleichzusetzen ist. Sie können sich für mehrere Preise bewerben.
Voraussetzungen
Bewerbungen können einreichen:
- Inhabende gewerblicher und ortsfester Kinos in Deutschland
Weitere Voraussetzungen:
- Anträge können für Filmtheater gestellt werden, die mindestens 275 Vorführungen und mindestens 9 Monate Spielbetrieb im vorangegangenen Jahr nachweisen können. Hierbei werden nur Vorführungen im Kino berücksichtigt (zum Beispiel keine Open-Air-Vorführungen).
Fristen
Die Bewerbungsfrist für den Kinoprogrammpreis ist auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) veröffentlicht. Anträge können an dem entsprechenden Tag bis 24 Uhr eingereicht werden.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
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Bewerbung Kinoprogrammpreis
Alle Formulare und Merkblätter zu allen Preisen und Förderungen im Bereich Film auf der Internetseite der Bundesregierung. -
Bewerbung Kinoprogrammpreis
Alle Formulare und Merkblätter zu allen Preisen und Förderungen im Bereich Film auf der Internetseite der Bundesregierung. -
Bewerbung Kinoprogrammpreis
Alle Formulare und Merkblätter zu allen Preisen und Förderungen im Bereich Film auf der Internetseite der Bundesregierung.
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Online-Antraglückenloser Spielplan Sie können optional weitere Unterlagen online einreichen, die der Jury einen besseren Einblick in das Jahresprogramm des Kinos geben. -
Erforderliche Unterlage/n
Online-Antraglückenloser Spielplan Sie können optional weitere Unterlagen online einreichen, die der Jury einen besseren Einblick in das Jahresprogramm des Kinos geben. -
Erforderliche Unterlage/n
Online-Antraglückenloser Spielplan Sie können optional weitere Unterlagen online einreichen, die der Jury einen besseren Einblick in das Jahresprogramm des Kinos geben. -
Erforderliche Unterlage/n
Online-Antraglückenloser Spielplan Sie können optional weitere Unterlagen online einreichen, die der Jury einen besseren Einblick in das Jahresprogramm des Kinos geben.
Online Verfahren
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Kinoprogrammpreis - Bewerbung
Sie können die Bewerbung für den Kinoprogrammpreis online einreichen. -
Online für den Kinoprogrammpreis bewerben
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.
Weiterführende Links
Verwandte Leistungen
Stand
15.01.2024, 06:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (siehe BayernPortal)