Kurzfilmpreis Short Tiger; Bewerbung
Schlagen Sie Kurzfilme für den Kurzfilmpreis SHORT TIGER vor.
Die Filmförderungsanstalt (FFA) vergibt jährlich den Kurzfilmpreis SHORT TIGER. Mit dem Kurzfilmpreis SHORT TIGER zeichnet eine Expertenjury jährlich bis zu 5 Kurzfilme mit einer Länge von bis zu 5 Minuten aus.
Alle nominierten Kurzfilme bekommen ein Preisgeld in Höhe von EUR 5.000. Das Preisgeld ist zweckgebunden. Die Gewinner können es für die Produktion oder Vorbereitung eines neuen Films benutzen. Zusätzlich werden die Kurzfilme in den Kurzfilmverleih Hamburg aufgenommen.
Die mit dem SHORT TIGER ausgezeichneten Kurzfilme werden Teil des Programms NEXT GENERATION SHORT TIGER auf den Internationalen Filmfestspielen in Cannes. In den Folgemonaten wird das Programm weltweit
- bei den von German Films organisierten Festivals des deutschen Films und
- weiteren internationalen Festivals
gezeigt.
Ihren Vorschlag für den Kurzfilmpreis SHORT TIGER reichen Sie schriftlich bei der AG Kurzfilm oder bei German Films über Ihre Hochschule ein.
Hinweis
Bei der Filmförderungsanstalt (FFA) und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) finden Sie weitere Möglichkeiten der Filmförderung.
Voraussetzungen
Vorschläge für eine Auszeichnung können einreichen:
- deutsche Filmhochschulen
- deutsche Fach- und Kunsthochschulen mit Filmausbildung
- AG Kurzfilm - Bundesverband Deutscher Kurzfilm
Weitere Voraussetzungen:
- der Kurzfilm darf nicht länger als 5 Minuten sein.
- Regisseurinnen und Regisseure dürfen bei der Einreichung nicht älter als 35 Jahre sein.
Fristen
- Einreichung der Vorschläge: variabel, die Ausschreibung wird in der Presse veröffentlicht
Hinweis
Das genaue Einreichdatum variiert jedes Jahr.
Kosten
- keine
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Mit dem Vorschlag müssen Sie einreichen: Ihren Kurzfilm als Streaming-Link oderVideodatei oderDVD -
Erforderliche Unterlage/n
Mit dem Vorschlag müssen Sie einreichen: Ihren Kurzfilm als Streaming-Link oderVideodatei oderDVD -
Erforderliche Unterlage/n
Mit dem Vorschlag müssen Sie einreichen: Ihren Kurzfilm als Streaming-Link oderVideodatei oderDVD -
Erforderliche Unterlage/n
Mit dem Vorschlag müssen Sie einreichen: Ihren Kurzfilm als Streaming-Link oderVideodatei oderDVD
Weiterführende Links
Verwandte Leistungen
Stand
10.04.2024, 07:04 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (siehe BayernPortal)