Stasi-Unterlagen; Beantragung eines Zugangs für Privatperson

Wenn Sie wissen möchten, ob in den Stasi-Unterlagen Informationen zu Ihrer Person enthalten sind, können Sie Akteneinsicht beantragen.

Den Zugang zu den Stasi-Unterlagen beantragen Sie beim Bundesarchiv – Stasi-Unterlagen-Archiv. Sie können Auskunft, Akteneinsicht sowie die Herausgabe von Duplikaten beantragen.

Zugang zu Informationen zur eigenen Person:
Das Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) unterscheidet Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes zu Betroffenen, Dritten, Begünstigten und Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes. Diese Unterscheidung hat Bedeutung für die Reichweite des Zugangsrechtes und die Gebührenpflicht.


Betroffene sind Personen, zu denen der Staatssicherheitsdienst aufgrund zielgerichteter Informationserhebung und Ausspähung einschließlich heimlicher Informationserhebung Informationen gesammelt hat.

Mitarbeitende des Staatssicherheitsdienstes sind hauptamtliche und inoffizielle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Begünstigte sind zum einen Personen, die vom Staatssicherheitsdienst wesentlich gefördert oder bei der Strafverfolgung geschont worden sind. Zum anderen handelt es sich um Personen, die mit Wissen, Duldung oder Unterstützung des Staatssicherheitsdienstes Straftaten gefördert, vorbereitet oder begangen haben.

Dritte sind sonstige Personen, über die der Staatssicherheitsdienst Informationen gesammelt hat, ohne dass diese zielgerichtet erhoben und in einer eigens zu den betreffenden Personen angelegten Akte gespeichert wurden.

Als betroffene Person haben Sie das Recht, alle in den vorhandenen und erschlossenen Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR ("Stasi") enthaltenen Informationen zu Ihrer Person einzusehen. Enthalten die Unterlagen Decknamen von Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes, die Informationen über Sie gesammelt oder verwertet haben, dann können Sie die Namen dieser Personen erfahren. Dazu können Sie nach der Akteneinsicht einen Antrag auf Entschlüsselung der Decknamen stellen.

Ehemalige Mitarbeitende sowie Begünstigte des Staatssicherheitsdienstes haben eingeschränkte Zugangsrechte. Als solche können Sie die Informationen einsehen, die in den von der Stasi zu Ihrer Person geführten Unterlagen enthalten sind. Einsicht in von Ihnen gefertigte Berichte erhalten Sie dagegen grundsätzlich nicht.

Informationen zu Ihrer Person können sich auch in Unterlagen befinden, die der Staatssicherheitsdienst zu anderen Personen angelegt hat. Sie selbst gelten dann als Dritte oder Dritter und können als solche oder solcher erweiternd Zugang zu den Unterlagen beantragen. Dafür sind entsprechende Angaben erforderlich, die das Auffinden der Informationen ermöglichen. In diesem Fall beraten Sie die Beschäftigten der Behörde gern.

Zugang zu Informationen zu anderen Personen:
Der Zugang zu Informationen, die andere Personen betreffen, ist grundsätzlich nicht zulässig.
Für nahe Angehörige von Vermissten oder Verstorbenen gelten jedoch Ausnahmeregelungen. Als nahe Angehörige oder naher Angehöriger können Sie Akteneinsicht erhalten, soweit Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, das in Zusammenhang mit dem Aufarbeitungszweck des Stasi-Unterlagen-Gesetzes steht. Ein solches ist beispielsweise gegeben, wenn der Antrag die Rehabilitierung, den Schutz des Persönlichkeitsrechts oder die Aufklärung des Schicksals der vermissten oder verstorbenen Person zum Gegenstand hat.
Einen Antrag zu einem oder einer vermissten oder verstorbenen nahen Angehörigen müssen Sie deshalb entsprechend begründen.
 
Lassen Sie sich beim Stasi-Unterlagen-Archiv beraten, ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen gegeben sind.

Den Zugang zu den Stasi-Unterlagen erhalten Sie in Form

  • der schriftlichen Auskunft,
  • der Akteneinsicht oder
  • der Herausgabe von Duplikaten.

Den Antrag auf Zugang zu den Stasi-Unterlagen müssen Sie schriftlich oder online stellen. 

Hinweis:
Noch immer werden Stasi-Unterlagen erschlossen und nutzbar gemacht. Nach einer Akteneinsicht oder wenn beim ersten Antrag zunächst keine Unterlagen auffindbar waren, kann deshalb ein Wiederholungsantrag nach einigen Jahren zu neuen Ergebnissen führen.

Voraussetzungen

Zugang zu Informationen zur eigenen Person: keine rechtlichen Voraussetzungen
Zugang für nahe Angehörige einer vermissten oder verstorbenen Person:

  • Sie sind Ehegattin oder Ehegatte, Lebenspartnerin oder Lebenspartner, Kind (auch adoptiert), Enkelkind, Eltern, sowie in Einzelfällen leibliche Eltern adoptierter Kinder oder Geschwister der vermissten oder verstorbenen Person und
  • können ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, das im Zusammenhang mit dem Aufarbeitungszweck des Stasi-Unterlagen-Gesetzes steht.
  • Sie sind verwandt bis zum dritten Grad (Großeltern, Onkel, Tante, Neffe, Nichte oder Urenkel der vermissten oder verstorbenen Person) und können glaubhaft machen, dass keine näheren Verwandten vorhanden sind.
  • Eine Antragstellung ist möglich zum Zweck der Rehabilitierung, des Schutzes des Persönlichkeitsrechts und der Aufklärung des Schicksals einer vermissten oder verstorbenen Person.

Im Rahmen des geltend gemachten berechtigten Interesses beziehungsweise zulässigen Antragszwecks erhalten Sie Zugang zu den Akten, soweit dadurch keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen anderer Personen beeinträchtigt werden.

Zugang kann nicht gewährt werden, wenn die vermisste oder verstorbene Person eine entsprechende Verfügung hinterlassen hat oder sich der entgegenstehende Wille der betreffenden Person aus anderen Umständen eindeutig ergibt.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten

Für Betroffene, Dritte oder nahe Angehörige vermisster oder verstorbener Personen:

  • Gebühr für schriftliche Auskünfte, Einsichtnahme sowie die Herausgabe von Duplikaten: keine
  • Auslagen für die Herausgabe von Duplikaten von Papiervorlagen oder verfilmten Akten: je nach Größe und Art der Kopie 0,03 EUR bis 0,08 EUR
    • die Bereitstellung dieser Daten über die Herausgabeplattform ist auslagenfrei
  • Herstellung und Herausgabe von Duplikaten sonstiger Informationsträger (zum Beispiel Bild- und Tonaufzeichnungen, Filme, Karten, Pläne): in voller Höhe (auch bei Bereitstellung über die Herausgabeplattform)

Für ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Begünstigte des Staatssicherheitsdienstes:

  • Gebühr für erste schriftliche Auskünfte, Einsichtnahme oder Herausgabe von Duplikaten: 76,69 EUR;
    • Folgeleistungen: 5,11 EUR (Herausgabe von Duplikaten) oder 20,45 EUR (Auskunft nach vorangegangener Einsichtnahme, Einsicht nach vorangegangener Auskunft)
  • Auslagen für die Herausgabe von Duplikaten von Papiervorlagen oder verfilmten Akten: je nach Größe und Art der Kopie 0,10 EUR bis 0,18 EUR
    • die Bereitstellung dieser Daten über die Herausgabeplattform ist auslagenfrei
  • Herstellung und Herausgabe von Duplikaten sonstiger Informationsträger (zum Beispiel Bild- und Tonaufzeichnungen, Filme, Karten, Pläne): in voller Höhe (auch bei Bereitstellung über die Herausgabeplattform)

Einzelheiten entnehmen Sie der Besonderen Gebührenverordnung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
(Besondere Gebührenverordnung BKM – BKMBGebV) mit Gebühren- und Auslagenverzeichnis auf der Internetseite des Stasi-Unterlagen-Archivs.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruchverwaltungsgerichtliche Klage

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Zugang zu Informationen zur eigenen Person: Identitätsbestätigung (nicht älter als 1 Jahr)
    Als Bestätigung gilt entweder eine Auskunft aus dem Melderegister, die nur Antragstellende von der Meldebehörde erhalteneine Bescheinigung der Meldebehörde, die nur Antragstellenden erteilt wirdeine amtlich oder notariell beglaubigte Kopie eines gültigen Personaldokuments odereine behördliche oder notarielle Bestätigung der Identität auf dem Antragsvordruck bei persönlicher Antragstellung in einer Dienststelle des Stasi-Unterlagen-Archivs: gültiger Personalausweis oder Reisepassbei Antragstellung online: Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion Zugang als nahe angehörige Person einer vermissten oder verstorbenen Person: Nachweis, dass die betreffende Person vermisst oder verstorben ist (zum Beispiel Kopie der Vermisstenanzeige oder der Sterbeurkunde)Nachweise über das Verwandtschaftsverhältnis (zum Beispiel Kopien von Personenstandsurkunden), bei nahen Angehörigen bis zum dritten Grad außerdem Nachweise, dass keine näheren Angehörigen mehr vorhanden sindAngaben zum Zweck beziehungsweise zum berechtigten Interesse, zu dem der Zugang zu den Unterlagen begehrt wird Bitte lassen Sie sich gegebenenfalls beim Stasi-Unterlagen-Archiv beraten, ob beziehungsweise welche weiteren Nachweise Sie in Ihrem konkreten Fall einreichen müssen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Zugang zu Informationen zur eigenen Person: Identitätsbestätigung (nicht älter als 1 Jahr)
    Als Bestätigung gilt entweder eine Auskunft aus dem Melderegister, die nur Antragstellende von der Meldebehörde erhalteneine Bescheinigung der Meldebehörde, die nur Antragstellenden erteilt wirdeine amtlich oder notariell beglaubigte Kopie eines gültigen Personaldokuments odereine behördliche oder notarielle Bestätigung der Identität auf dem Antragsvordruck bei persönlicher Antragstellung in einer Dienststelle des Stasi-Unterlagen-Archivs: gültiger Personalausweis oder Reisepassbei Antragstellung online: Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion Zugang als nahe angehörige Person einer vermissten oder verstorbenen Person: Nachweis, dass die betreffende Person vermisst oder verstorben ist (zum Beispiel Kopie der Vermisstenanzeige oder der Sterbeurkunde)Nachweise über das Verwandtschaftsverhältnis (zum Beispiel Kopien von Personenstandsurkunden), bei nahen Angehörigen bis zum dritten Grad außerdem Nachweise, dass keine näheren Angehörigen mehr vorhanden sindAngaben zum Zweck beziehungsweise zum berechtigten Interesse, zu dem der Zugang zu den Unterlagen begehrt wird Bitte lassen Sie sich gegebenenfalls beim Stasi-Unterlagen-Archiv beraten, ob beziehungsweise welche weiteren Nachweise Sie in Ihrem konkreten Fall einreichen müssen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Zugang zu Informationen zur eigenen Person: Identitätsbestätigung (nicht älter als 1 Jahr)
    Als Bestätigung gilt entweder eine Auskunft aus dem Melderegister, die nur Antragstellende von der Meldebehörde erhalteneine Bescheinigung der Meldebehörde, die nur Antragstellenden erteilt wirdeine amtlich oder notariell beglaubigte Kopie eines gültigen Personaldokuments odereine behördliche oder notarielle Bestätigung der Identität auf dem Antragsvordruck bei persönlicher Antragstellung in einer Dienststelle des Stasi-Unterlagen-Archivs: gültiger Personalausweis oder Reisepassbei Antragstellung online: Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion Zugang als nahe angehörige Person einer vermissten oder verstorbenen Person: Nachweis, dass die betreffende Person vermisst oder verstorben ist (zum Beispiel Kopie der Vermisstenanzeige oder der Sterbeurkunde)Nachweise über das Verwandtschaftsverhältnis (zum Beispiel Kopien von Personenstandsurkunden), bei nahen Angehörigen bis zum dritten Grad außerdem Nachweise, dass keine näheren Angehörigen mehr vorhanden sindAngaben zum Zweck beziehungsweise zum berechtigten Interesse, zu dem der Zugang zu den Unterlagen begehrt wird Bitte lassen Sie sich gegebenenfalls beim Stasi-Unterlagen-Archiv beraten, ob beziehungsweise welche weiteren Nachweise Sie in Ihrem konkreten Fall einreichen müssen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Zugang zu Informationen zur eigenen Person: Identitätsbestätigung (nicht älter als 1 Jahr)
    Als Bestätigung gilt entweder eine Auskunft aus dem Melderegister, die nur Antragstellende von der Meldebehörde erhalteneine Bescheinigung der Meldebehörde, die nur Antragstellenden erteilt wirdeine amtlich oder notariell beglaubigte Kopie eines gültigen Personaldokuments odereine behördliche oder notarielle Bestätigung der Identität auf dem Antragsvordruck bei persönlicher Antragstellung in einer Dienststelle des Stasi-Unterlagen-Archivs: gültiger Personalausweis oder Reisepassbei Antragstellung online: Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion Zugang als nahe angehörige Person einer vermissten oder verstorbenen Person: Nachweis, dass die betreffende Person vermisst oder verstorben ist (zum Beispiel Kopie der Vermisstenanzeige oder der Sterbeurkunde)Nachweise über das Verwandtschaftsverhältnis (zum Beispiel Kopien von Personenstandsurkunden), bei nahen Angehörigen bis zum dritten Grad außerdem Nachweise, dass keine näheren Angehörigen mehr vorhanden sindAngaben zum Zweck beziehungsweise zum berechtigten Interesse, zu dem der Zugang zu den Unterlagen begehrt wird Bitte lassen Sie sich gegebenenfalls beim Stasi-Unterlagen-Archiv beraten, ob beziehungsweise welche weiteren Nachweise Sie in Ihrem konkreten Fall einreichen müssen.

Online Verfahren

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

04.01.2024, 17:01 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Stasi-Unterlagen-Archiv

Hausanschrift

Karl-Liebknecht-Straße 31/33
10178 Berlin

Postanschrift

Karl-Liebknecht-Straße 31/33
10178 Berlin

Telefon

+49 30 18665-0

Fax

+49 30 18665-7799

E-Mail Adresse

post.stasiunterlagenarchiv@bundesarchiv.de

Webseite

https://www.stasi-unterlagen-archiv.de/

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